12285/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0202-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12500/J vom 10. Juli 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Sachverhalt ist auf Grund der medialen Berichterstattung bekannt.
Zu 2. und 10.:
Scalping kann in Österreich strafrechtlich verfolgt werden und zwar kann es den Sachverhalt des § 48c BörseG (Marktmanipulation) oder auch den Tatbestand des Betruges erfüllen.
Im konkreten Fall wurde der Tatbestand aber nicht in Österreich verwirklicht, sondern offenbar in Deutschland, weswegen die Strafverfolgung den deutschen Behörden obliegt, die sich im Bedarfsfall im Wege der Rechtshilfe an das Bundesministerium für Justiz wenden können. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 3. bis 9.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen