1229/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0066-I/5/2009

Wien, am  30. April 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1436/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Ausbrüche von Geflügelpest in deutschen Beständen sind seit ihrem Auftreten bekannt und wurden von den deutschen Behörden zeitnah berichtet.

 

Frage 2:

Es wurden aus den betroffenen deutschen Landkreisen keine Sendungen von lebendem Geflügel oder Geflügelfleisch nach Österreich verbracht (laut den Meldungen des TRACES-Systemes). Es bestand keine geographische Nähe zu den Ausbruchsherden.


Seitens meines Ressorts wurden die Informationsfaxe der Europäischen Kommission an die Ämter aller Landesregierungen, den QGV (Qualitätsgeflügelverband Österreich) und die Landwirtschaftskammer Österreich weitergeleitet.

 

Frage 3:

Es besteht für Österreich keine unmittelbare Bedrohung. Österreich ist frei von der Klassischen Geflügelpest (resp. Vogelgrippe), der letzte Ausbruch fand im Jahr 1946 statt. Im Jahr 2006 gab es Fälle bei Wildvögeln – 125 mal konnte ein hochpathogener H5N1 Stamm nachgewiesen werden.

 

Nach der Feststellung von H5N1 bei Wildvögeln in Österreich wurde das Überwachungsprogramm intensiviert. Es umfasst repräsentativ sowohl Hausgeflügel (Hühner mit Schwerpunkt aus Freilandhaltungen, Puten, Gänse, Enten, Strauße) als auch Wildvögel. Es wurde seither weder im Labor noch in der klinischen Überwachung seitens der zur Anzeige jeglichen Seuchenverdachtes verpflichteten Tierärzte und Betriebsinhaber ein Fall von Vogelgrippe festgestellt.

 

Frage 4:

Es handelt sich bei der Vogelgrippe nach wie vor um eine Tierseuche. Die potentielle Gefährdung des Menschen durch Mutationen ist nicht auf einen konkreten Virusstamm einzugrenzen.

 

Fragen 5 und 7:

Die Bekämpfung würde im Falle eines Ausbruches nach der Geflügelpestverordnung, BGBl. II Nr. 309/2007 erfolgen. Der im Jahr 2008 aktualisierte Krisenplan ist auf der Homepage meines Ressorts abrufbar (Link: http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0792&doc=CMS1152704809134 ).

 

Zum vorbeugenden Schutz der heimischen Geflügelbestände sind zusätzliche Maßnahmen weiterhin aufrecht. Unter anderem besteht eine Meldepflicht für neue Geflügelhaltungen, Veranstaltungen mit Geflügel bedürfen einer Meldung und der Überwachung durch den Amtstierarzt. Freilandhalter haben entsprechende Sicherheitsbestimmungen, wie Fütterung und Tränkung im Stall, Trennung der Ausläufe von Oberflächengewässer, besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion, etc. einzuhalten.

 

Das österreichische Programm 2009 zur Überwachung der Aviären Influenza wurde in den AVN Nr. 3/2009 vom 14. April 2009 veröffentlicht. In potentiellen Risikogebieten und Zugvogelsammelplätzen werden Frischkotproben von Zug- und Wildvögeln gezogen und auf das Vorkommen von Influenzaviren untersucht. Weiters werden alle relevanten Hausgeflügelarten auf Aviäre Influenza untersucht (sowohl hoch- als auch niedrigepathogene Stämme). Eine Meldung der Ergebnisse erfolgt im Anlassfall unmittelbar an alle beteiligten Stellen. Sämtliche Monitoringaktivitäten werden vierteljährlich der EU Kommission gemeldet und vom Gemeinschaftsreferenzlabor für Aviäre Influenza in Weybridge in einen Jahresbericht zusammengefasst.


Es werden darüber hinaus seitens meines Ressorts u.a. in Zusammenarbeit mit den Ländern und der AGES wissenschaftliche Projekte durchgeführt.

 

Eine ständige Risikokommunikation und Schnellwarnsysteme im Rahmen der EU-Tierseuchenbekämpfung und durch das Internationalen Tierseuchenamt (OIE) gewährleisten eine Früherkennung von Gefahren aus dem benachbarten Ausland.

 

Frage 6:

Im Frühjahr 2006 kam es in Österreich zu vermehrtem Auftreten von Vogelgrippe. Betroffen waren nur Wildvogelbestände, ein Übergreifen auf die Hausgeflügelbestände konnte verhindert werden. Der letzte dokumentierte Ausbruch in Hausgeflügel ist im Jahr 1946 belegt. Am 26. April 2006 wurde im Rahmen des eingangs erwähnten Seuchenzuges bei einem Schwan im Bezirk Gmunden/OÖ der letzte Virusnachweis getätigt, es handelte sich in diesem Fall um einen hochpathogenen H5N1 Stamm.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister