12292/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/104-PMVD/2012 10. September 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2012 unter der Nr. 12499/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "operativer Nutzen der Grundwehrdiener" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Jahr 2009 wurden ca. 9 Prozent aller Grundwehrdiener (etwa 2.000) für Hilfeleistungen bei Elementarereignissen wie Lawinensuche, Felssprengungen, Hochwasser oder Freischaufeln von Dächern, eingesetzt. Dabei sind rund 0,8 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden angefallen.
Zu 4, 8, 12, 17 und 30:
Um die dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) von der Bundesverfassung übertragenen Aufgaben sicher zu stellen und in Umsetzung des einstimmigen Ministerratsbeschlusses zur Sicherheitsstrategie hat das BMLVS dafür Sorge zu tragen, dass sich jederzeit zumindest 12.500 Soldatinnen und Soldaten zur Hilfeleistung für den Katastrophenfall im Inland in Einsatzbereitschaft befinden. Derzeit wird dies durch die Zwangsverpflichtung aller tauglichen jungen Österreicher sichergestellt. In den allermeisten anderen Ländern der EU gibt es Freiwilligen- bzw. Berufsarmeen.
Die Berechnungen des Generalstabes ergeben, dass die vorgegebenen Aufgaben des ÖBH durch Berufs- und Milizsoldaten eines Freiwilligenheeres zu gleichen Kosten und in gleicher oder besserer Qualität erfüllt werden können. Die Eignung eines solchen Wehrsystems zur Erfüllung der Aufgaben des Katastrophenschutzes wurde mit der Bestnote „Sehr Gut“ bewertet und ist daher als gleichwertig mit dem derzeitigen System zu erachten.
Für ein Berufsheer sprechen im Bereich der Assistenz bei Katastrophenhilfe die höhere Professionalität, die bessere Ausbildung und auch die Motivation der Berufs- und Milizsoldaten. Folglich kann festgestellt werden, dass sämtliche genannte Einsätze der vergangenen Jahre auch ohne Grundwehrdiener ebenso gut durchgeführt hätten werden können. „Erhebliche Mehrkosten“ sind nicht zu erwarten.
Zu 5 bis 7:
Im Jahr 2010 wurden ca. 4,5 Prozent aller Grundwehrdiener (etwa 1.000) für Hilfeleistungen bei Elementarereignissen wie Verschüttetensuche, Vermurungen, Verklausungen, Hochwasser, Felssprengung, Hangsicherungen oder Brückenbau eingesetzt. Dabei sind rund 0,3 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden angefallen.
Zu 9 bis 11:
Im Jahr 2011 wurden ca. 2 Prozent aller Grundwehrdiener (etwa 400) für Hilfeleistungen bei Elementarereignissen wie Eisstau, Waldbrand, Hochwasser, Felssprengungen oder Brückenbau eingesetzt. Dabei sind rund 0,1 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden angefallen.
Zu 13 bis 16:
Im Jahr 2002 wurden ca. 40 Prozent aller Grundwehrdiener (etwa 9.200) im Zuge des Hochwassereinsatzes (gesamt 12.466 Soldaten) eingesetzt. Dabei sind rund 1,7 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden im Rahmen des Einsatzes angefallen.
Zu 18 bis 21:
Im Jahr 2009 waren insgesamt 5.963 Soldaten (dabei fielen ca. 11 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden an) im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes an der burgenländischen Grenze im Einsatz. Die 3.368 Grundwehrdiener leisteten dabei ca. 6,3 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden.
Zu 22 bis 25:
Im Jahr 2010 wurden weniger Rotationen vorgenommen, daher waren insgesamt 4.448 Soldaten (dabei fielen ca. 11 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden an) im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes an der burgenländischen Grenze im Einsatz. Die 2.464 Grundwehrdiener leisteten dabei ca. 6,2 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden.
Zu 26 bis 29:
Im Jahr 2011 waren insgesamt 3.387 Soldaten (dabei fielen ca. 5,9 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden an) im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes an der burgenländischen Grenze im Einsatz. Die 2.218 Grundwehrdiener leisteten dabei ca. 3,8 % der pro Jahr zur Verfügung stehenden Mannstunden.
Zu 31 bis 33:
Hiezu kann ich mitteilen, dass nach Prüfung und Beurteilung der in Rede stehenden Aussagen des Kommandanten der 7. Jägerbrigade durch die verantwortlichen Stellen festgestellt wurde, dass keine Pflichtverletzungen vorliegen.