12293/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. September 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0290-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12503/J betreffend „Qualität, Beschäftigung und Lehre im Tourismus“, welche die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat in den letzten Jahren kontinuierlich Initiativen unterstützt und Maßnahmen gesetzt, um die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Österreich in Schule und Gesellschaft darzustellen, um über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in dieser Branche zu informieren und um zur Hebung der Attraktivität einer Berufsausbildung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beizutragen.

 

Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2011, BGBl I Nr. 148/2011, wurden neue Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrlinge und Lehrbetriebe geschaffen.  In diesem Rahmen wurde u.a. das Projekt "Ausbildungsleitfäden für Ausbilder/innen" initiiert. Diese werden mit Experten zunächst für zentrale Lehrberufe (für den Bereich des Tourismus: Gastronomiefachmann/frau - dieser Lehrberuf umfasst auch die Inhalte für Restaurantfachmann/frau) erstellt und sollen als fundierte, praxistaugliche Unterlagen zur Gestaltung der Ausbildung sowie als Hilfsmittel zur Reflexion und Handhabung der Vermittlung von Berufsbildpositionen dienen. Sie beinhalten einen lehrberufsübergreifenden allgemeinen und einen lehrberufsspezifischen Teil mit Best-Practice-Beispielen. Mit der Erstellung wurde das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft betraut. Der Ausbildungsleitfaden Gastronomiefachmann/frau soll den Ausbilder/inne/n in den Unternehmen spätestens ab Anfang 2013 zur Verfügung stehen.

 

Die Weiterentwicklung der Berufsbilder im Tourismus ist nach wie vor Gegen-stand sozialpartnerschaftlicher Gespräche. Dabei soll es nicht nur um Änderungen der Ausbildungsvorschriften gehen, sondern auch um die Erweiterung des Angebots an Zusatzqualifikationen für Lehrlinge.

 

Der Staatspreis Tourismus 2011 wurde spezifisch dem Thema innovative Mitarbeiterführung und -entwicklung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gewidmet.

 

Folgende Printprodukte werden regelmäßig beworben und aufgelegt (Info-Mails, Berufsinformationsmessen, Konferenzen und Veranstaltungen):

 

Medienpaket Tourismus & Freizeitwirtschaft:

Mit dem Medienpaket Tourismus & Freizeitwirtschaft wurde von Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, WKO und Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Schule ein Unterrichtsbehelf für Lehrer/innen herausgegeben, der in vierter Auflage und in aktualisierter und didaktisch neu aufbereiteter Form vorliegt. Ziel ist es, den Schüler/inne/n in Gymnasien der Sekundarstufe II den Tourismus in all seinen Facetten näher zu bringen. Das Kapitel "Ausbildung im Tourismus" ist auch auf die Sekundarstufe I zugeschnitten. Das Medienpaket wurde seitens des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einem "Teaser" samt Begleitschreiben in allen österreichischen Gymnasien, mittleren und höheren Fachschulen, Tourismusschulen, Tourismus-FHs und Tourismus-Universitäten und anderen Ausbildungsinstitutionen beworben. Es ist kostenlos online verfügbar und kann in Printversion zu einem Unkostenbeitrag von 10 EUR bezogen werden.


Handbuch "Ein Job im Tourismus. Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich":

Das Handbuch "Ein Job im Tourismus. Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich" wurde zuletzt 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in vierter Auflage herausgegeben. Das Handbuch richtet sich an bildungsberatende Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern. Es informiert über die Berufsbilder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und gibt einen Überblick der aktuellen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich, angefangen von der Lehre über die schulische Ausbildung bis zum Studium. Das Handbuch wurde breit gestreut und versendet, so etwa an alle Hauptschulen, Polytechnischen Schulen, Neuen Mittelschulen und Gymnasien in Österreich, an alle AMS/BIZ, alle Bfi, WK-Sparten Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie WKO-Lehrlingsstellen.

 

Folder "Mit Stil zum Ziel. Tipps für Ihre erfolgreiche Bewerbung im Tourismus":

Zusammen mit dem Handbuch hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen Folder erstellt, in dem Jugendlichen Tipps für eine Bewerbung im Tourismus gegeben werden.

 

Mehrsprachige Berufsinformationsbroschüre "Karriere im Tourismus - du bist dabei!":

Die neue, mehrsprachige Berufsinformationsbroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend "Karriere im Tourismus - du bist dabei!" wurde im Rahmen der Tourismuskonferenz 2012 in Schladming vorgestellt. Darin werden erstmals in den vier Sprachen Deutsch, Englisch, Serbokroatisch und Türkisch die zahlreichen Ausbildungsangebote - von den zehn Lehrberufen über die schulische bis zur akademischen Ausbildung im Tourismus - sowie die vielfältigen Beschäftigungs- und Karrierechancen, die die Tourismus- und Freizeitwirtschaft bietet, dargestellt. Bisher wurden ca. 17.000 Stück zielgerichtet versendet.

 

Die Ausbildungsbroschüre "Danke, lieber Gast!" gibt Hoteliers, Gastronomen und Mitarbeiter/inne/n Tipps für den Berufsalltag und zeigt, wie man in schwierigen Situationen richtig reagiert, auf spezielle Gästewünsche eingeht oder Reklamationen professionell bearbeitet. Die Broschüre steht unter www.bmwfj.gv.at/tourismus zum Download zur Verfügung und kann bei der Tourismus-Servicestelle kostenlos angefordert werden.

 

Folgende Berufsorientierungsprojekte wurden unterstützt:


"GET A JOB - deine Chancen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft!":

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt finanziell seit 2009 das interaktive Informations- und Imageprojekt "GET A JOB - deine Chancen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft!", welches bereits in sechs Bundesländern etabliert wurde. Die Bilanz ist mit insgesamt 800 Workshops an 310 Schulen mit 15.000 Schüler/inne/n, 1.100 Lehrkräften, 500 eingebundenen Tourismusbetrieben und 900 Realbegegnungen erfreulich. Eine Evaluierung der WK Salzburg hat ergeben, dass 9% der Jugendlichen, die an den Workshops teilgenommen haben, einen Lehrberuf im Tourismus ergriffen haben. Feedbackbögen von Jugendlichen haben ergeben, dass bei 93% das Projekt GET A JOB gut ankommt, dass bei 83% der Schüler/innen der Wissensstand über das Berufsfeld Tourismus gewachsen ist, dass sich bei 59% der Jugendlichen das Meinungsbild zum Tourismus verbessert hat und dass sich 52% der befragten jungen Menschen sogar eine Ausbildung im Tourismus (Lehre oder Schule) vorstellen können.

 

Glücksbringer-Kampagne des Bundelandes Tirol:

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützte auch die Informations- und Imagekampagne "Glücksbringer", die im März 2010 vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol mit einer Laufzeit von drei Jahren initiiert wurde. An eine bundesweite Erstreckung ist gedacht.

 

Folgende weitere Initiativen zur Attraktivierung der Lehre wurden gesetzt:

 

"Auslandspraktika für Tourismuslehrlinge":

Seit 1. April 2011 haben durch die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit dem Internationalen Fachkräfteaustausch (IFA) und der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich  "Auslandspraktika für Tourismuslehrlinge" Lehrlinge die Möglichkeit, mehrwöchige Erfahrungen in Tourismusbetrieben im Ausland zu sammeln. Dies ist eine einmalige Gelegenheit für Lehrlinge, im Rahmen von 3- bis 5-wöchigen fachspezifischen Praktika in einem Tourismusbetrieb im Ausland Erfahrungen zu sammeln.


IFA übernimmt die Organisation von Reise, Praktikumsplatz, Unterkunft und Sprachkurs. Die Tourismuslehrlinge bleiben während des Auslandspraktikums in Österreich sozialversichert und beziehen weiterhin die Lehrlingsentschädigung. Der Lehrling übernimmt einen kleinen Selbstbehalt.

 

Was die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt betrifft, hat der Tourismus von der Liberalisierung profitiert. So wurde 2011 auch für Bürger/innen aus den acht osteuropäischen Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind, der österreichische Arbeitsmarkt geöffnet. Alle Bürger/innen der EU außer Bulgarien und Rumänien sind demnach in Österreich arbeitsberechtigt. Der Tourismus gehört zu jenen Branchen, die den Liberalisierungseffekt genutzt und Stellen vermehrt mit Arbeitskräften aus diesen EU-8 besetzt haben. Für Arbeitnehmer/innen aus Bulgarien und Rumänien gilt nach wie vor die Fachkräfteverordnung, was im Tourismus insbesondere für Gaststättenköch/inn/e/n relevant ist. Sonderregelungen für Stammsaisonniers aus osteuropäischen Drittstaaten haben darüber hinaus zu einer weiteren Flexibilisierung beigetragen. Auch mit der Rot-Weiß-Rot-Card wirbt Österreich seit 2011 um qualifizierte und bedarfsorientierte Zuwanderung aus Drittstaaten.

 

Eine verstärkte Bewerbung des "Audit Vereinbarkeit berufundfamilie" in Tourismusbetrieben wird ins Auge gefasst.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Erfassung der Lösungen von Lehrverhältnissen während eines Jahres erfolgt durch die von den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft geführte Lehrlingsstatistik. Daher ist auf die beiliegende Auswertung der Wirtschaftskammer Österreich zu verweisen.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Förderausschluss bedeutet, dass ein Unternehmen aufgrund eines rechtkräftigen Bescheides über die Untersagung der Ausbildungsberechtigung oder Untersagung der Beschäftigung Jugendlicher gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) oder in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen schwerwiegender Übertretungen des BAG definitiv von der Lehrstellenförderung ausgeschlossen ist.

 

Vorläufiger Förderstopp bedeutet, dass aufgrund eines laufenden Verfahrens Anträge zwar entgegengenommen, aber nicht ausbezahlt werden.

 

Die Anzahl der seit der Einführung der Förderung im Jahr 2008 verhängten Förderausschlüsse und vorläufigen Förderstopps ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Gesamt

davon Sparte Tourismus

Bundesland

Förderausschluss

vorläufiger Förderstopp

Förderausschluss

vorläufiger Förderstopp

Burgenland

0

0

0

0

Kärnten

0

1

0

0

Niederösterreich

1

0

1

0

Oberösterreich

2

5

0

1

Salzburg

1

5

0

2

Steiermark

4

1

3

0

Tirol*

2

3

0

4

Vorarlberg

0

1

0

0

Wien

2

7

1

0

Summe

12

23

5

7

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

* Der statistische Fehler konnte im Zeitrahmen der Anfragebeantwortung nicht aufgeklärt werden, da nach Auskunft der WKÖ eine spezifische Befragung der Unternehmen erforderlich wäre.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In den Jahren 2005 bis 2011 wurde insgesamt vier Unternehmen (drei in der Steiermark, eines in Salzburg) aus der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft die Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 4 Berufsausbildungsgesetz untersagt.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend setzt sich seit vielen Jahren aktiv für Ethik und CSR, sowie den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus ein. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Erarbeitung und Publikation von Informationsmaterial, Kampagnen und Veranstaltungen. Beispiele dafür sind:

 

·         Aufbereitung des "Globalen Ethikkodex für Tourismus" der Welttourismusorganisation (UNWTO) für die österreichische Tourismuswirtschaft mit Hilfe von Informationsbroschüren für unterschiedliche Zielgruppen (Tourismuswirtschaft allgemein, Regionen und Destinationen, Hotellerie und Gastronomie, Reiseveranstalter und Reisebüros) mit Handlungsempfehlungen und beispielgebenden österreichischen Initiativen, 2004, Überarbeitung im Jänner 2012;

·         Herausgabe des angesprochenen CSR-Leitfadens im März 2012;

·         Auftrag für Informationskarten für Reiseunterlagen und Formatvorlagen für Reisekataloge und Webseiten, 2007;

·         Initiierung einer trilateralen (Ö, D, CH) Kampagne "Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus" zur Sensibilisierung, mit Hilfe eines gemeinsamen Videos (www.facebook.com/Bundeskriminalamt) und von Informationsmaterial, sowie Einrichtung einer Meldeadresse meldestelle@interpol.at. Die Kampagne gründet auf der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Ministerien, NGOs und Reisebüroverbänden und erfährt breite Unterstützung der Wirtschaft (z.B. kostenlose Ausstrahlung des Videos);

·         Unterstützung und Organisation von Veranstaltungen und Expertengesprächen (z.B. Posterwettbewerb und Podiumsdiskussion "Schutz der Kinder im Tourismus" im Schuljahr 2006/07, Expertengespräch zu "Fairer Handel im Tourismus - mit CSR-Gütesiegeln von der Marktnische zum Mainstream?" im März 2010; CSR-Tage im Rahmen der Wiener Ferienmesse 2011 und 2012);

·         Erstellung von didaktischem Material für Tourismusschulen zur Vermittlung der komplexen Thematik der sexuellen Ausbeutung, 2007; Vertiefung durch Train-the-Trainer-Kurse und themenspezifische Workshops an Schulen, sowie Bereitstellung des deutschsprachigen Online-E-Learning Tools für Experten aus dem Reisebürobereich im Rahmen des EU-Projektes "Offenders Beware - Bewusstseinsbildung, Kapazitätsaufbau und Motivation zu verstärktem Schutz der Kinder von sexueller Ausbeutung im Tourismus", 2008-2011.


Das Informationsmaterial wird bei allen Veranstaltungen aufgelegt, ist online abrufbar und wird auf Anfrage - auch in größerer Anzahl - verschickt.

 

Seit Jahren veranstaltet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend auch zwei Mal pro Jahr einen Runden Tisch "Ethik im Tourismus" mit Behörden (u.a. BMeiA, BMI), Interessensvertretungen (WKO, AK), Reisewirtschaft (ÖRV, ÖVT) und NGOs (Respect, ECPAT, Naturfreunde Internationale), um sich Fortschritten bei der Umsetzung des Globalen Ethikkodex und der Entwicklung der Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung zu widmen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Tourismusbranche ist ein Beschäftigungsmotor: Die Zahl der Beschäftigten im Tourismus ist seit 2004 um 18,5% gestiegen (von knapp 160.000 im Jahr 2004 auf knapp 185.000 im Jahr 2011). Auch hat der Tourismus 2011 9,2% aller Lehrlinge ausgebildet (gesamt: 128.078), obwohl er nur 5,4% der Arbeitnehmer/innen beschäftigt.

 

Die Tourismusbranche unterscheidet sich von anderen Branchen durch das Zusammenspiel folgender Charakteristika: Der Tourismus ist eine personalintensive Dienstleistungsbranche, die Produktion erfolgt im Regelfall just-in-time und die Nachfrage nach Tourismusdienstleistungen unterliegt starken Schwankungen im Zeitverlauf mit prononcierten Auslastungsspitzen im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf. Trotz dieser Herausforderungen bietet der Tourismus attraktive und gesuchte Arbeitsplätze. Zudem ist er eine niederschwellige Einstiegsbranche, liefert Chancen für Personen aller Qualifikationsstufen, ist eine attraktive Kontaktbranche und bietet diverse Lehrausbildungsangebote.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Mit der betrieblichen Tourismusförderung des Bundes werden vorrangig Investitionsvorhaben zur Qualitätsverbesserung der Betriebe und Schaffung von Infrastruktur unterstützt. Mit den 2011 geförderten Projekten wurden die Arbeitsplätze von rund 37.000 Mitarbeiter/inne/n in den jeweiligen Betrieben modernisiert und damit deren Erhalt langfristig gesichert.

 

Einen Schwerpunkt der Investitionsförderung bilden Personalunterkünfte. Mit der Unterstützung der Schaffung und des Ausbaus von Personalunterkünften können bessere Bedingungen für eine zunehmende Zahl von Mitarbeiter/inne/n erreicht werden. 2011 haben 6% der geförderten Investitionen über 1 Mio. EUR Gesamtinvestitionskosten Personalunterkünfte betroffen.

 

Gemäß den "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln"  sind - wie in allen davon erfassten Förderungsbereichen - auch bei der betrieblichen Tourismusförderung des Bundes vom Förderungsnehmer die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Diskriminierungsverbotes gemäß Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten.

 

Sämtliche durch mein Ressort abgeschlossenen Förderungsverträge enthalten die Verpflichtung des Förderungsnehmers, das GIBG zu beachten. Weiters ist vorgesehen, dass der Förderungsnehmer die Förderung über Aufforderung des Förderungsgebers oder der von dieser beauftragten Abwicklungsstelle ganz oder teilweise sofort zurückzuerstatten hat, wenn die Bestimmungen des GlBG nicht eingehalten werden.

 

Sollten Verdachtsmomente dahingehend auftauchen, dass ein Förderungsnehmer die Bestimmungen des GlBG nicht einhält, wird diesen nachgegangen.

 

Betreffend darüber hinausgehende Verstöße gegen das Arbeitsrecht sind keine entsprechenden Meldungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte an Förderungsstellen vorgesehen.


Da die Kriterien für CSR derzeit in Österreich noch nicht einheitlich und verbindlich definiert sind und Standards für eine diesbezügliche Zertifizierung der Betriebe, die branchenspezifisch ausgelegt sein müssten, fehlen, wäre es verfrüht, CSR als Förderungsvoraussetzung einzuführen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Qualitätskriterien für die Ausbildung im Betrieb sowie die Lehrabschlussprüfungen sind in den Ausbildungsordnungen objektiv festgelegt und vergleichbar mit (vollzeit)schulischen Standards. Weiters ist in Planung, die Berufsbilder zukünftig durchwegs kompetenzorientiert zu formulieren, um die zu erreichende berufliche Qualifikation transparenter zu machen. Diese neue Form der Ausbildungsordnungen wird derzeit in einem Ausschuss des Bundes-Berufsaus-bildungsbeirates erarbeitet.

 

Die Überprüfung der Ausbildungsqualität erfolgt im System der Lehrlingsausbildung durch zahlreiche Institutionen mit verschiedenen, einander ergänzenden Aufgaben, wobei insbesondere den Sozialpartnern ein besonderer Stellenwert in der Administration und Weiterentwicklung zukommt (Lehrlingsstellen, Arbeiterkammern, Landesberufsausbildungsbeiräte, Länder, Landesschulräte, Arbeitsmarktservice auf Landesebene, entsprechende Institutionen sowie der Bundes-Berufsausbildungsbeirat auf Bundesebene). Das duale Ausbildungssystem weist daher bereits jetzt ein dichtes Netz an Strukturen zur Qualitätssicherung und
-überprüfung auf, das durch die ab 2012 eingeführten Förderungsmaßnahmen "Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe", "Ausbildungsleitfäden" sowie die "Clearingstelle Lehrabschlussprüfung" unterstützt wird.

 

Weiters wird mit den Sozialpartnern an einem Monitoring-System gearbeitet, in das insbesondere die Landes-Berufsausbildungsbeiräte einbezogen werden sollen. Auf Bundesebene wird ab 2013 eine "Berufsausbildungsreferenten-Tagung" stattfinden, bei der operative Fragen des Vollzugs des Berufsausbildungsgesetzes in den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern, in den korrespondierenden Arbeiterkammern, in den Ländern und im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend diskutiert und einheitliche Vorgangsweisen besprochen werden.

 

Beilage

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.