12295/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0208-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12511/J vom 11. Juli 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 3., 4. und 5.:
Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen werden Medien keinesfalls gegenüber gewählten Volksvertretern bessergestellt. Tatsache ist jedoch, dass – wie bereits wiederholt betont – die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) eine grundsätzlich weisungsfreie Institution ist und somit auch das Bundesministerium für Finanzen über keine rechtliche Möglichkeit verfügt, die Informationspolitik der OeNB zu beeinflussen.
Parlamentarische Anfragebeantwortungen, die mein Ressort betreffen, werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen erhoben und vorbereitet. Die Beantwortung der konkreten Anfrage langte im Parlament am 19. Juni 2012 ein, womit ersichtlich ist, dass sowohl zum Zeitpunkt des Verfassens der Beantwortung als auch zum Zeitpunkt des Einlangens der Inhalt der Beantwortung der Offenlegungspolitik der OeNB und somit auch dem Informationsstand des Bundesministeriums für Finanzen entsprach.
Zu 2. und 6.:
Der Verweis auf die Ausweispraxis im Eurosystem ist keinesfalls falsch. Seit Gründung der Eurozone erfolgte unter Berücksichtigung der EZB-Leitlinien zur Rechnungslegung eine gemeinsame Ausweisung von Gold und Goldforderungen in den Jahresberichten der nationalen Zentralbanken, wobei die Goldlagerstätten sowie die dort gelagerten Mengen im überwiegenden Teil der Fälle durch diese ESZB Zentralbanken nicht offengelegt wurden. Dies ist auch nach wie vor der Fall. Mit der nun verfolgten Offenlegungspolitik geht die OeNB somit über die nach wie vor überwiegend praktizierte Ausweispraxis hinaus und trägt damit ihrem Bekenntnis zu einem erhöhten Maß an Transparenz Rechnung.
Zu 7. bis 9.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine genaueren Informationen hinsichtlich der Goldlagermenge an den einzelnen Lagerorten vor.
Mit freundlichen Grüßen