12296/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Beschreibung: BM        

 

 


                                                 BMWF-10.000/0367-III/4a/2012

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 11. September 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12513/J-NR/2012 betreffend Praktika und Verwaltungspraktika, die die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen am
11. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Praktikant/innen und Verwaltungspraktikant/innen wurden in verschiedensten Bereichen eingesetzt. Eine konkrete Aufschlüsselung würde zu einem zu hohen Verwaltungsaufwand führen.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Die Entlohnung von Praktikant/innen und Verwaltungspraktikant/innen richtet sich nach den im Vertragsbedienstetengesetz festgelegten Grundsätzen (Entlohnungsschema v). In den Jahren 2008 bis 2011 gab es keine unentgeltlichen Praktika.


Zu Fragen 6 bis 8:

Grundsätzlich ist ein Praktikum oder Verwaltungspraktikum befristet und ohne Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung. Bei der Bewerbung um eine freie Planstelle im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird eine frühere Praktikumstätigkeit allerdings entsprechend berücksichtigt.

 

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.