12297/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12502/J der Abgeordneten Mag.a Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 4:

 

Hinsichtlich der Initiativen und Maßnahmen verweise ich zunächst auf die Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion „Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe – Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen“ und auf meine Beantwortung zu den Fragen 5 und 6 in diesem Zusammenhang. Die Evaluierung und der endgültige Abschlussbericht der Initiative „Gesund arbeiten im Hotel‑ und Gastgewerbe – Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen“ sind abzuwarten, bevor Aussagen darüber getroffen werden können, ob diese Initiativen und Maßnahmen als ausreichend im Sinn der Fragestellung angesehen werden können.

 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Betriebe, die ihre MitarbeiterInnen schulen, im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte mit AMS- und ESF-Fördermitteln. Ziel dieser Förderung ist es u.a. die Arbeitsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen durch Anpassung an die qualifikatorischen Anforderungen zu erhalten und dadurch deren Beschäftigung zu sichern.

 

Im Rahmen dieser Förderung ist es möglich, dass sich mehrere Betriebe (mindestens 3) zu einem Netzwerk (= Qualifizierungsverbund) zusammenschließen mit dem Ziel, gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des „Productive-Ageing-Ansatzes“ Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen.

 

Beispiele für Qualifizierungsverbünde im Tourismusbereich, wo dieses Instrument verstärkt zum Einsatz kommt, sind:


Ø  „Qualifizierungsverbund Tourismusregion Sölden“, Wintersaison 2010

Ø  „Qualifizierungsverbund Tourismusregion Mieminger Plateau“, Wintersaison 2011

Ø  „Qualifizierungsverbund Tourismusregion Salzkammergut“, Wintersaison 2011

Ø  „Qualifizierungsverbund Hotellerie II“, Dezember 2011 bis September 2014

In diesen Projekten wurde der betriebliche Bildungsbedarf erhoben, es wurden lebenszyklusorientierte Qualifizierungsangebote festgelegt, welche im Rahmen des Qualifizierungsverbundes durchgeführt wurden. Mit dem Qualifizierungsprogramm „QV Hotellerie II“ wird etwa älteren MitarbeiterInnen der Abteilungen Front Office, Housekeeping und Service mittels im Rahmen von Bildungsplänen festgelegten Qualifizierungsangeboten die Möglichkeit geboten, ihre Fähigkeiten an neue/veränderte berufliche Anforderungen anzupassen.

 

Ein weiteres Instrument steht dem AMS mit der Qualifizierungsberatung für Betriebe zur Verfügung. Betriebe mit bis zu 50 MitarbeiterInnen können im Rahmen der Qualifizierungsberatung für Betriebe eine lebenszyklusorientierte Bildungsplanung in Anspruch nehmen. Die Qualifizierungsberatung kann neben dem Beratungsfeld Organisations- und Personalentwicklung auch zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden eingesetzt werden. Die Beratung ist für die Betriebe kostenlos und wird ebenfalls aus AMS- und ESF-Mitteln finanziert.

 

Mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) vom 29.12.2011 wurden die Voraussetzungen für neue qualitätsorientierte Maßnahmen (gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG) geschaffen, die ergänzende Unterstützungsstrukturen für die betriebliche Lehrausbildung und die Lehrabschlussprüfung sowie eine neue Förderart (Unterstützung bei Auslandspraktika) umfassen. Die neuen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Überblick:

 

Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe:

 

Ziel dieses Angebots ist es, sowohl Lehrlinge als auch Lehrbetriebe bei der Ausbildung zu begleiten, die Anzahl der positiven Lehrabschlüsse zu steigern und die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu senken.

 

Ausbildungsleitfäden:

 

Es werden Ausbildungsleitfäden für zentrale Lehrberufe erstellt, um den Unternehmen eine praxistaugliche Unterlage zur Gestaltung der Lehrausbildung zur Verfügung stellen zu können.

 


Clearingstelle Lehrabschlussprüfung:

 

Es wird eine zentrale Clearingstelle für alle Lehrlingsstellen eingerichtet mit dem Ziel der Qualitätssicherung und –entwicklung im Bereich der Lehrabschlussprüfung (Prü­fungsbeispiele, Qualifizierung der PrüferInnen, Gestaltung der Lehrabschlussprüfung etc.).

 

„Unterstützung bei Auslandspraktika“:

 

Unternehmen, deren Lehrlinge während der Lehrzeit ein berufsbezogenes, qualitätsgesichertes Auslandspraktikum absolvieren, erhalten den aliquot entfallenen Teil der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Praktikums.

 

Darüber hinaus wurden mit dieser Novelle die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von informell oder non-formal bereits erworbenen Qualifikationen im „zweiten Bildungsweg“ erweitert: Die Lehrlingsstellen können im Rahmen von qualitätsgesicherten Programmen theoretische und nunmehr auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Lehrabschlussprüfung anrechnen. Dies ist unter anderem auch für die Anerkennung von im Ausland erworbenen (Teil-)Qualifikationen von Relevanz.

 

Gesetzesvorlagen sind zurzeit keine geplant.

 

Frage 3:

 

Von den Arbeitsinspektoraten werden entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nicht die Inhalte des Berufsausbildungsgesetzes bzw. der entsprechenden Berufsbil­der überwacht, sondern die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen, insbesondere der Schutzbestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes – KJBG und der dazu erlassenen Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche. Jedes Arbeitsinspektorat verfügt über mindestens einen Arbeitsinspektor/eine Arbeitsinspektorin speziell für Kinder- und Jugendlichenschutz, in den meisten Arbeitsinspektoraten sind zwei MitarbeiterInnen mit dieser Aufgabe befasst.

 

Im Zeitraum 2005 bis 2010 wurde im Beherbergungs- und Gastronomiebereich be­treffend Beschäftigung von Jugendlichen von der Arbeitsinspektion die nachfolgende Anzahl von Übertretungen festgestellt:

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

625

456

527

591

638

524

 

Für die Jahre 2011 und 2012 liegen noch keine offiziellen Zahlen vor, daher ist über diesen Zeitraum noch keine Bekanntgabe möglich.


Festzuhalten ist zur Zahl der Übertretungen, dass in der Statistik der Arbeitsinspek­tion die Übertretungen betriebsbezogen erfasst werden, also jede übertretene Ge­setzesstelle nur einmal pro Betrieb gezählt wird, unabhängig davon, wie viele Arbeit­nehmerInnen davon betroffen sind. Ab dem Berichtsjahr 2011 wird die Zahl der Übertretungen im Bereich des Verwendungsschutzes zusätzlich auch personenbezogen gezählt und veröffentlicht werden.

 

Die Einhaltung der arbeits-, lohn- und sozialrechtlichen Vorschriften gilt als unbedingte Voraussetzung für die Gewährung einer AMS-Lehrstellenförderung. Kommt es daher zu einem nachweislichen Regelverstoß in diesem Bereich, werden die entsprechenden Beihilfenbeträge entweder gar nicht ausbezahlt oder zurückgefordert. Das Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes wie die Nicht-Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen führt dazu, dass bis zur Beseitigung des Fehlverhaltens vom AMS keine Beihilfen mehr gewährt werden und gegebenenfalls auch sämtliche Vermittlungsaktivitäten eingestellt werden.

 

Die Frage nach dem Entzug der Lehrberechtigung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Frage 5:

 

Ziele dieser Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion ist vor allem die Verbesserung der Evaluierung einschließlich der Maßnahmensetzung gemäß § 4 ArbeitnehmerIn­nenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 i.d.F. BGBl. Nr. 50/2012, in Verbin­dung mit § 7 ASchG zur Stärkung der Prävention und Verbesserung der Prävention von physischen und psychischen Belastungen in dieser Branche mit Klein- und Mit­telbetriebsstruktur.

 

Insgesamt wurden im Rahmen der Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion im Zeitraum August 2011 bis Ende Jänner 2012 197 Gastronomiebetriebe mit insgesamt 10.906 Beschäftigten (4708 Männer, 6198 Frauen) besichtigt, davon: 112 Gastgewerbebetriebe mit Beherbergung (Hotels; 57%) und 85 Gastgewerbebetriebe ohne Beherbergung (Gaststätten; 43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen.

 

Die Beratungs- bzw. Kontrollgespräche der insgesamt  47 beteiligten Arbeitsinspek­tor/inn/en dauerten durchschnittlich 2,5 Stunden (Maximum 4 Stunden, Minimum: 1,5 Stunden). Die Gespräche wurden vor allem mit den ArbeitgeberInnen oder verant­wortlichen Beauftragten, aber auch mit Beschäftigten (insgesamt 628 Beschäftigte, davon 388 weiblich und 240 männlich) durchgeführt.


Die Inhalte der Beratungen und Kontrollen waren im Wesentlichen die Inhalte des Leitfadens für die Arbeitsinspektion zur Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, wobei die vier Dimensionen möglicher Belastungen (Belastungen durch Aufgabenanforderungen/Tätigkeit, Sozial-/Organisationsklima, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe/Arbeitsorganisation) im Mittelpunkt standen.

 

Bei den Besichtigungen wurde das für diese Schwerpunktaktion ausgearbeitete In­formationsmaterial,  zwei Merkblätter („Prävention  von Arbeitsunfällen“ und „Präven­tion von physischen und psychischen Belastungen“) sowie zwei Folder („menschen­gerechte Arbeitsgestaltung durch Evaluierung physischer und psychischer Belastun­gen“  und „Arbeitszeitgestaltung“) in den Betrieben verteilt bzw. es wurde auf die In­formationen auf der AI-Webseite verwiesen:  http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/ Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020.htm

 

Mittels einheitlicher Checkliste wurden Fragen zur Organisation des Arbeitnehmer­Innenschutzes wie die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen, Arbeitsmedi­zinerInnen, Sicherheitsfachkräften ebenso wie zur Organisation, Beteiligung und  Durchführung der Evaluierung von physischen und psychischen Belastungen, den eingesetzten Verfahren bei der Ist-Analyse, der Zugängigkeit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für die Beschäftigten und der Organisation und Form der Unterweisung und Information gestellt. Weiters wurden die Inhalte der Evaluie­rung und daraus resultierender Maßnahmen bei physischen und psychischen Belas­tungen besprochen und kontrolliert.

 

So wurde erhoben, ob es Maßnahmen (Regelungen) bei Auftreten von internen und externen Konflikten, Gewalt und sexuellen Übergriffen gibt und wie die Arbeitszeit­planbarkeit, die Pausengestaltung, der Arbeitsablauf und  die Zuständigkeit, der Um­gang mit Zeitdruck bzw. bei Ausfall von Personal, das Vorhandensein von getrennten Aufenthaltsräumen, die Gestaltung der Verkehrswege, die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, das Vorhandensein von Transporthilfsmitteln und Maßnahmen zur (Wieder)Eingliederung von Personen nach längerer Abwesenheit im Betrieb organi­siert wird. Die Arbeitszeitaufzeichnungen wurden bei den Besichtigungen ebenso kontrolliert wie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation.

 

Bei den Besichtigungen wurden in 138 Betrieben (70 % der besuchten Betriebe) Übertretungen  im Bereich technischer und arbeitsmedizinischer ArbeitnehmerInnen­schutz und auch Verwendungsschutz  (Arbeitszeit, Mutterschutz, Kinder- und Jugendlichenschutz) festgestellt. Die Übertretungen betrafen in der Mehrheit die Überschreitung der Tages- bzw. Wochenarbeitszeit, mangelhafte  Arbeitszeitauf­zeichnungen,  weiters die Gestaltung der Arbeitsstätten, das Vorhandensein bzw. die Qualität der Evaluierung einschließlich Dokumentation, die Bestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen, die Information und Unterweisung der Beschäftigten, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die Gestaltung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsmittel und die Bestellung von Präventivfachkräften (ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte).

 

Die Auswertung der ersten Phase dieser Schwerpunktaktion erfolgt derzeit zeitgleich mit der Planung der zweiten Phase der Schwerpunktaktion im zweiten Halbjahr 2012. In dieser 2. Phase werden Nachkontrollen in bereits in der ersten Phase erfassten und Kontrollen in noch nicht erfassten Gastgewerbebetrieben durchgeführt werden. Im ersten Halbjahr 2013, nach Abschluss der zweiten Kontrollphase, wird es eine Evaluierung und einen endgültigen Abschlussbericht geben.

 

Frage 6:

 

Die Maßnahmen im Bereich Arbeitszeit beziehen sich auf die Inhalte des bei der Schwerpunktaktion verteilten Folders: Wöchentliche Arbeitszeit, Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit, Arbeitszeitaufzeichnungen einschließlich der  Planbarkeit der Arbeitszeit entsprechend den kollektivvertraglichen Regelungen und auf die Pausengestaltung (auch Abschaltmöglichkeit in eigenen Aufenthaltsräumen).

Verbesserungen wären die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und damit Reduktion der psychischen Belastungen durch Zeitdruck, Überlänge der Arbeitszeit und mangelnde Erholungsphasen mit ungenügender Erholungsmöglichkeit. Die Maßnahmenwirksamkeit wird im Rahmen der 2. Phase bei der Nachkontrolle über­prüft werden.

 

Frage 7:

 

Infolge der Durchführung der Schwerpunktaktion durch die Arbeitsinspektion (siehe Beantwortung zu Fragen 5 und 6) ist mit einer Ausweitung der Kontrollen im Bereich Beherbergung und Gastronomie zu rechnen. Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 5 ausgeführt, wird es im ersten Halbjahr 2013 nach Abschluss der zweiten Kontrollphase eine Evaluierung und einen endgültiger Abschlussbericht geben.

 

Frage 8:

 

Zur Beantwortung dieser Frage wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger um Stellungnahme gebeten, der das nachstehende Zahlenmaterial übermittelt hat. Anzumerken ist, dass eine kurzfristige Auswertung der Daten erst ab August 2006 möglich ist (Installation der GPLA-Software).


Anzahl der durchgeführten Erhebungen durch Krankenversicherungsträger:

 

Sozialversicherung

Erhebung für „Beherbergung und Gastronomie“

 

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

2006

1

3

1

8

25

2007

1

10

0

1

45

2008

1

6

3

1

45

2009

1

9

7

3

103

2010

0

12

3

0

232

2011

1

31

4

1

112

Gesamt

5

71

18

14

562

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Gesamt

2006

0

34

23

46

141

2007

1

269

40

45

412

2008

3

198

26

50

333

2009

15

149

23

61

371

2010

10

155

24

55

491

2011

8

136

23

72

388

Gesamt

37

941

159

329

2.136

 

Anzahl der GPLA durch Krankenversicherungsträger:

 

Sozialversicherung

Anzahl GPLA für „Beherbergung und Gastronomie

 

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

2006

50

78

61

166

234

2007

99

234

179

485

539

2008

117

173

176

543

312

2009

88

185

188

413

201

2010

101

189

200

422

248

2011

74

176

166

418

169

Gesamt

529

1035

970

2447

1703

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Gesamt

2006

154

167

133

65

1108

2007

728

599

233

445

3541

2008

560

384

184

439

2888

2009

361

445

153

350

2384

2010

379

480

172

398

2589

2011

469

443

219

341

2475

Gesamt

2651

2518

1094

2038

14985

 

Art und Anzahl der festgestellten Verstöße:

2006

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2006

Abmeldung

145

Aliquote Sonderzahlung

50

An- und Abmeldung

2

Anmeldung

1

Berichtigung BMVG

1

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

174

Berichtigung Beitragsgrundlagen

447

Berichtigung KS-Gebühr

2

Berichtigung der Beitragsnachweisung

20

Berichtigung der Nebenbeiträge

3

Entgelt/Bezug

104

Entgelt/Bezug/SZ

6

Feiertagsentgelt

1

Implizite Änderung

119

Krankenentgelt und Teilentgelt

2

Kündigungsentschädigung

12

Laufende VS-Zeit

260

Laut Buchhaltung

7

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

58

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

14

Laut Kollektivvertrag

30

Laut Lohnkonto

2

Neuanlage BMVG

46

Neuanlage der Beitragsnachweisung

458

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

5

Sonstige Feststellung

1

Sonstige Sonderzahlung

2

Teilentgelt

2

Trinkgeldpauschale

10

Urlaubsersatzleistung

48

Urlaubszuschuss

7

Weihnachtsremuneration

3

Änderung Beitragsgruppe

22

Änderung Diverse Kennzeichen

3

Änderung der Art der Versicherungszeit

12

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

3

Gesamt

2.082

 

 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2006

Abfuhrdifferenz

289

Abmeldung

557

Aliquote Sonderzahlung

470

An- und Abmeldung

2

Anmeldung

5

Aufwandsentschädigung

5

Ausgleichsforderung

2

Ausgleichsforderung/ SZ

3

Berichtigung BMVG

257

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

2.414

Berichtigung Beitragsgrundlagen

3.872

Berichtigung KS-Gebühr

56

Berichtigung der Beitragsnachweisung

372

Berichtigung der Nebenbeiträge

193

Entgelt/Bezug

309

Entgelt/Bezug/SZ

2

Feiertagsentgelt

7

Gesetzliche Abfertigung

1

Gruppendifferenz

66

Implizite Änderung

277

KomST-BMGL Differenz

516

Konkursforderung

453

Konkursforderung/ SZ

321

Krankenentgelt und Teilentgelt

2

Kündigungsentschädigung

213

Laufende VS-Zeit

738

Laut Buchhaltung

81

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

588

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

186

Laut Kollektivvertrag

360

Laut Lohnkonto

232

Masseforderung

54

Masseforderung/ SZ

54

Mehrere Ausfallsentgelte

102

Neuanlage BMVG

634

Neuanlage KS-Gebühr

3

Neuanlage der Beitragsnachweisung

3.915

Pauschale Nachrechnung Finanz

82

Privatnutzung der arbeitgebereigenen Garagen/Abstellplatz

1

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

34

Sachbezug KFZ

1

Sachbezug Wohnung

10

Schadenersatz

4

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

6

Sonderzahlung

3

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

110

Sonstige Feststellung

97

Sonstige Feststellung/ SZ

1

Sonstige Sachbezugswerte

15

Sonstige Sonderzahlung

69

Trinkgeldpauschale

355

Urlaubsentgelt

4

Urlaubsersatzleistung

708

Urlaubszuschuss

43

Vergleich

3

Weihnachtsremuneration

94

Wohnraumbewertung

4

Änderung Beitragsgruppe

149

Änderung Diverse Kennzeichen

15

Änderung Nebenbeiträge

4

Änderung der Art der Versicherungszeit

151

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

86

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

28

Gesamt

19.688

 

2007

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2007

Abmeldung

124

Aliquote Sonderzahlung

144

Aufwandsentschädigung

2

Berichtigung BMVG

29

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

511

Berichtigung Beitragsgrundlagen

1.135

Berichtigung KS-Gebühr

7

Berichtigung der Beitragsnachweisung

21

Berichtigung der Nebenbeiträge

9

Entgelt/Bezug

153

Entgelt/Bezug/SZ

2

Feiertagsentgelt

1

Gruppendifferenz

2

Implizite Änderung

22

Kündigungsentschädigung

42

Kündigungsentschädigung/SZ

2

Laufende VS-Zeit

227

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

161

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

22

Laut Kollektivvertrag

89

Laut Lohnkonto

25

Neuanlage BMVG

126

Neuanlage der Beitragsnachweisung

668

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

3

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

51

Sonstige Feststellung

1

Sonstige Sonderzahlung

6

Trinkgeldpauschale

7

Urlaubsersatzleistung

108

Urlaubsersatzleistung/ SZ

2

Urlaubszuschuss

6

Weihnachtsremuneration

12

Änderung Beitragsgruppe

80

Änderung der Art der Versicherungszeit

25

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

11

Gesamt

3.836

 

 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2007

Abfertigung

1

Abfuhrdifferenz

1.448

Abmeldung

2.349

Aliquote Sonderzahlung

1.894

An- und Abmeldung

2

Anmeldung

3

Aufwandsentschädigung

70

Ausgleichsforderung

5

Ausgleichsforderung/ SZ

16

Berichtigung BMVG

886

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

7.919

Berichtigung Beitragsgrundlagen

11.586

Berichtigung KS-Gebühr

237

Berichtigung der Beitragsnachweisung

1.469

Berichtigung der Nebenbeiträge

319

Bevorrechtete Forderung

1

Bevorrechtete Forderung/ SZ

13

Entgelt/Bezug

824

Entgelt/Bezug/SZ

7

Feiertagsentgelt

70

Gruppendifferenz

189

Implizite Änderung

5.773

KomST-BMGL Differenz

2.226

Konkursforderung

1.031

Konkursforderung/ SZ

774

Krankenentgelt und Teilentgelt

5

Kündigungsentschädigung

430

Laufende VS-Zeit

2.019

Laut Buchhaltung

137

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

1.756

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

775

Laut Kollektivvertrag

1.889

Laut Lohnkonto

372

Masseforderung

113

Masseforderung/ SZ

105

Mehrarbeitszuschläge

3

Mehrere Ausfallsentgelte

216

Neuanlage BMVG

2.447

Neuanlage KS-Gebühr

5

Neuanlage der Beitragsnachweisung

13.009

Pauschale Nachrechnung Finanz

419

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

147

Provisionen

2

Sachbezug KFZ

1

Sachbezug Wohnung

7

Schadenersatz

19

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

12

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

540

Sonstige Feststellung

148

Sonstige Feststellung/ SZ

3

Sonstige Sachbezugswerte

46

Sonstige Sonderzahlung

406

Teilentgelt

2

Trinkgeldpauschale

986

Urlaubsentgelt

48

Urlaubsersatzleistung

1.719

Urlaubsersatzleistung/ SZ

1

Urlaubszuschuss

252

Vergleich

1

Weihnachtsremuneration

386

Wert der vollen freien Station

11

Wohnraumbewertung

34

Zinsersparnisse (AG-Darlehen bzw. Gehaltsvorschüsse)

1

Änderung Beitragsgruppe

448

Änderung Diverse Kennzeichen

30

Änderung Nebenbeiträge

112

Änderung der Art der Versicherungszeit

476

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

590

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

105

Gesamt

69.345

 

2008

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2008

Abmeldung

307

Aliquote Sonderzahlung

62

An- und Abmeldung

1

Berichtigung BMVG

9

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

786

Berichtigung Beitragsgrundlagen

1.101

Berichtigung der Beitragsnachweisung

15

Berichtigung der Nebenbeiträge

30

Entgelt/Bezug

174

Entgelt/Bezug/SZ

23

Gruppendifferenz

2

Implizite Änderung

70

Kündigungsentschädigung

64

Kündigungsentschädigung/SZ

6

Laufende VS-Zeit

320

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

57

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

19

Laut Kollektivvertrag

30

Laut Lohnkonto

18

Neuanlage BMVG

170

Neuanlage der Beitragsnachweisung

734

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

3

Schadenersatz

9

Schadensersatz/ SZ

2

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

1

Sonstige Feststellung

2

Teilentgelt

1

Trinkgeldpauschale

2

Urlaubsersatzleistung

128

Urlaubsersatzleistung/ SZ

16

Urlaubszuschuss

9

Weihnachtsremuneration

10

Wert der vollen freien Station

1

Änderung Beitragsgruppe

90

Änderung der Art der Versicherungszeit

34

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

3

Gesamt

4.309

 

 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2008

Abfertigung

1

Abfuhrdifferenz

988

Abmeldung

2.568

Aliquote Sonderzahlung

1.926

An- und Abmeldung

8

Anmeldung

13

Aufwandsentschädigung

40

Ausfallsentgelt

8

Ausgleichsforderung

18

Ausgleichsforderung/ SZ

16

Berichtigung BMVG

630

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

8.968

Berichtigung Beitragsgrundlagen

11.635

Berichtigung KS-Gebühr

118

Berichtigung der Beitragsnachweisung

1.029

Berichtigung der Nebenbeiträge

352

Bevorrechtete Forderung

7

Bevorrechtete Forderung/ SZ

14

Diensterfindung & Verbesserungsvorschläge

1

Entgelt/Bezug

1.043

Entgelt/Bezug/SZ

10

Essenbons

1

Feiertagsentgelt

112

Gruppendifferenz

191

Implizite Änderung

889

KomST-BMGL Differenz

1.804

Konkursforderung

1.013

Konkursforderung/ SZ

812

Kostenlose oder verbilligte Optionen (frei übertragbar)

8

Krankenentgelt und Teilentgelt

4

Kündigungsentschädigung

506

Kündigungsentschädigung/ SZ

7

Laufende VS-Zeit

3.928

Laut Buchhaltung

959

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

2.343

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

764

Laut Kollektivvertrag

1.832

Laut Lohnkonto

382

Masseforderung

164

Masseforderung/ SZ

164

Mehrarbeitszuschläge

6

Mehrere Ausfallsentgelte

193

Neuanlage BMVG

2.607

Neuanlage Malus

1

Neuanlage der Beitragsnachweisung

13.937

Pauschale Nachrechnung Finanz

365

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

111

Sachbezug KFZ

23

Sachbezug Wohnung

2

Schadenersatz

10

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

4

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

198

Sonstige Feststellung

469

Sonstige Sachbezugswerte

13

Sonstige Sonderzahlung

573

Teilentgelt

1

Trinkgeldpauschale

1.114

Urlaubsentgelt

129

Urlaubsersatzleistung

1.852

Urlaubsersatzleistung/ SZ

5

Urlaubszuschuss

155

Weihnachtsremuneration

270

Wohnraumbewertung

60

Änderung der Beitragsgruppe

345

Änderung Diverse Kennzeichen

17

Änderung Nebenbeiträge

81

Änderung der Art der Versicherungszeit

409

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

193

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

15

Gesamt

68.434

 

2009

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2009

Abmeldung

534

Aliquote Sonderzahlung

98

An- und Abmeldung

1

Berichtigung BMVG

33

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

1.216

Berichtigung Beitragsgrundlagen

1.471

Berichtigung der Beitragsnachweisung

56

Berichtigung der Nebenbeiträge

87

Entgelt/Bezug

207

Entgelt/Bezug/SZ

29

Implizite Änderung

351

Kündigungsentschädigung

82

Kündigungsentschädigung/SZ

6

Laufende VS-Zeit

532

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

108

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

3

Laut Kollektivvertrag

56

Laut Lohnkonto

11

Neuanlage BMVG

276

Neuanlage der Beitragsnachweisung

1.474

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

11

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

1

Sonstige Feststellung

6

Sonstige Feststellung/ SZ

1

Sonstige Sonderzahlung

3

Trinkgeldpauschale

5

Urlaubsersatzleistung

207

Urlaubsersatzleistung/ SZ

8

Urlaubszuschuss

15

Weihnachtsremuneration

14

Änderung Beitragsgruppe

51

Änderung Umschlüsselung Freie DN

163

Änderung der Art der Versicherungszeit

41

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

7

Gesamt

7.164

 

 

 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2009

Abfuhrdifferenz

670

Abmeldung

2.589

Aliquote Sonderzahlung

1.586

An- und Abmeldung

1

Anmeldung

9

Aufwandsentschädigung

8

Ausgleichsforderung

9

Ausgleichsforderung/ SZ

25

Beitragsnachweisung Umschlüsselung Freie DN

16

Berichtigung BMVG

473

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

9.883

Berichtigung Beitragsgrundlagen

12.668

Berichtigung KS-Gebühr

16

Berichtigung der Beitragsnachweisung

1.227

Berichtigung der Nebenbeiträge

350

Bevorrechtete Forderung

7

Bevorrechtete Forderung/ SZ

20

Entgelt/Bezug

756

Entgelt/Bezug/SZ

4

Feiertagsentgelt

118

Gesetzliche Abfertigung

1

Gruppendifferenz

173

Implizite Änderung

1.409

KomST-BMGL Differenz

1.383

Konkursforderung

1.101

Konkursforderung/ SZ

832

Krankenentgelt und Teilentgelt

5

Kündigungsentschädigung

506

Kündigungsentschädigung/ SZ

3

Laufende VS-Zeit

2.478

Laut Buchhaltung

177

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

1.783

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

549

Laut Kollektivvertrag

1.782

Laut Lohnkonto

246

Masseforderung

210

Masseforderung/ SZ

170

Mehrarbeitszuschläge

4

Mehrere Ausfallsentgelte

168

Neuanlage BMVG

2.436

Neuanlage KS-Gebühr

1

Neuanlage Malus

4

Neuanlage der Beitragsnachweisung

15.284

Pauschale Nachrechnung Finanz

605

Privatnutzung der arbeitgebereigenen Garagen/Abstellplatz

2

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

181

Provisionen

1

Sachbezug KFZ

8

Sachbezug Wohnung

20

Schadenersatz

13

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

2

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

265

Sonstige Feststellung

129

Sonstige Feststellung/ SZ

3

Sonstige Sachbezugswerte

27

Sonstige Sonderzahlung

226

Teilentgelt

1

Trinkgeldpauschale

845

Urlaubsentgelt

95

Urlaubsersatzleistung

1.811

Urlaubsersatzleistung/ SZ

5

Urlaubszuschuss

176

Vergleich

2

Weihnachtsremuneration

250

Wohnraumbewertung

74

Änderung Beitragsgruppe

293

Änderung Diverse Kennzeichen

29

Änderung Nebenbeiträge

41

Änderung Umschlüsselung Freie DN

23

Änderung der Art der Versicherungszeit

547

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

218

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

58

Gesamt

67.090

 

2010

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2010

Abmeldung

178

Aliquote Sonderzahlung

110

An- und Abmeldung

3

Anmeldung

1

Berichtigung BMVG

27

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

639

Berichtigung Beitragsgrundlagen

702

Berichtigung der Beitragsnachweisung

44

Berichtigung der Nebenbeiträge

24

Entgelt/Bezug

300

Entgelt/Bezug/SZ

11

Gruppendifferenz

4

Implizite Änderung

99

Kündigungsentschädigung

92

Kündigungsentschädigung/SZ

7

Laufende VS-Zeit

492

Laut Buchhaltung

1

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

107

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

7

Laut Kollektivvertrag

48

Laut Lohnkonto

11

Neuanlage BMVG

237

Neuanlage KS-Gebühr

1

Neuanlage der Beitragsnachweisung

1.439

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

1

Sonstige Feststellung

68

Sonstige Feststellung/ SZ

1

Sonstige Sonderzahlung

2

Teilentgelt

1

Urlaubsersatzleistung

238

Urlaubsersatzleistung/ SZ

13

Urlaubszuschuss

2

Weihnachtsremuneration

6

Wert der vollen freien Station

3

Änderung Beitragsgruppe

12

Änderung Diverse Kennzeichen

1

Änderung der Art der Versicherungszeit

36

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

9

Gesamt

4.977

 

 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2010

Abfuhrdifferenz

754

Abmeldung

2.315

Aliquote Sonderzahlung

1.635

An- und Abmeldung

2

Anmeldung

18

Aufwandsentschädigung

21

Ausgleichsforderung

2

Ausgleichsforderung/ SZ

4

Beitragsnachweisung Umschlüsselung Freie DN

4

Berichtigung BMVG

467

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

9.789

Berichtigung Beitragsgrundlagen

11.255

Berichtigung KS-Gebühr

3

Berichtigung der Beitragsnachweisung

1.690

Berichtigung der Nebenbeiträge

282

Bevorrechtete Forderung/ SZ

1

Entgelt/Bezug

528

Entgelt/Bezug/SZ

7

Feiertagsentgelt

179

Gruppendifferenz

187

Implizite Änderung

725

KomST-BMGL Differenz

1.026

Konkursforderung

1.150

Konkursforderung/ SZ

858

Krankenentgelt und Teilentgelt

2

Kündigungsentschädigung

609

Kündigungsentschädigung/ SZ

3

Laufende VS-Zeit

2.167

Laut Buchhaltung

197

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

2.108

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

553

Laut Kollektivvertrag

1.583

Laut Lohnkonto

236

Masseforderung

273

Masseforderung/ SZ

223

Mehrarbeitszuschläge

7

Mehrere Ausfallsentgelte

274

Neuanlage BMVG

2.693

Neuanlage KS-Gebühr

1

Neuanlage Malus

1

Neuanlage der Beitragsnachweisung

17.448

Pauschale Nachrechnung Finanz

511

Privatnutzung der arbeitgebereigenen Garagen/Abstellplatz

2

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

189

Sachbezug KFZ

5

Schadenersatz

12

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

30

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

158

Sonstige

31

Sonstige Feststellung

157

Sonstige Feststellung/ SZ

1

Sonstige Sachbezugswerte

19

Sonstige Sonderzahlung

219

Teilentgelt

4

Trinkgeldpauschale

958

Urlaubsentgelt

115

Urlaubsersatzleistung

1.582

Urlaubsersatzleistung/ SZ

8

Urlaubszuschuss

116

Weihnachtsremuneration

214

Wohnraumbewertung

37

Änderung der Beitragsgruppe

307

Änderung Diverse Kennzeichen

11

Änderung Nebenbeiträge

38

Änderung Umschlüsselung Freie DN

12

Änderung der Art der Versicherungszeit

739

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

217

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

46

Gesamt

67.018


2011

 

 

Anzahl der Feststellungen bei Erhebungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2011

Abmeldung

217

Aliquote Sonderzahlung

118

An- und Abmeldung

4

Anmeldung

2

Berichtigung BMVG

23

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

652

Berichtigung Beitragsgrundlagen

930

Berichtigung KS-Gebühr

2

Berichtigung der Beitragsnachweisung

52

Berichtigung der Nebenbeiträge

33

Entgelt/Bezug

294

Entgelt/Bezug/SZ

7

Feiertagsentgelt

5

Gruppendifferenz

30

Implizite Änderung

83

Krankenentgelt und Teilentgelt

2

Kündigungsentschädigung

56

Kündigungsentschädigung/SZ

4

Laufende VS-Zeit

439

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

162

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

60

Laut Kollektivvertrag

105

Laut Lohnkonto

13

Neuanlage BMVG

280

Neuanlage der Beitragsnachweisung

1.268

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

4

Schadenersatz

1

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

44

Sonstige

1

Sonstige Feststellung

67

Sonstige Sonderzahlung

72

Teilentgelt

2

Trinkgeldpauschale

3

Urlaubsentgelt

2

Urlaubsersatzleistung

134

Urlaubsersatzleistung/ SZ

4

Urlaubszuschuss

13

Weihnachtsremuneration

9

Änderung Beitragsgruppe

25

Änderung der Art der Versicherungszeit

21

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

35

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

1

Gesamt

5.279


 

Anzahl der Feststellungen bei GPLA’s Prüfungen für „Beherbergung und Gastronomie“ pro Feststellungstyp

 

2011

Abfuhrdifferenz

676

Abmeldung

1.953

Aliquote Sonderzahlung

1.226

An- und Abmeldung

25

Anmeldung

26

Aufwandsentschädigung

41

Ausgleichsforderung

5

Ausgleichsforderung/ SZ

9

Beitragsnachweisung Umschlüsselung Freie DN

8

Berichtigung BMVG

265

Berichtigung BMVG-DN-Beitrag

8.273

Berichtigung Beitragsgrundlagen

11.672

Berichtigung der Beitragsnachweisung

1.339

Berichtigung der Nebenbeiträge

289

Bevorrechtete Forderung/ SZ

3

Entgelt/Bezug

866

Entgelt/Bezug/SZ

7

Feiertagsentgelt

155

Freiwillige Abfertigung

1

Gruppendifferenz

255

Implizite Änderung

903

KomST-BMGL Differenz

882

Konkursforderung

1.750

Konkursforderung/ SZ

1.368

Kündigungsentschädigung

543

Kündigungsentschädigung/ SZ

2

Laufende VS-Zeit

2.015

Laut Buchhaltung

676

Laut Feststellung des GPLA-Prüfers

1.625

Laut Feststellung durch den GPLA-Prüfer

570

Laut Kollektivvertrag

1.929

Laut Lohnkonto

263

Masseforderung

346

Masseforderung/ SZ

271

Mehrarbeitszuschläge

6

Mehrere Ausfallsentgelte

61

Neuanlage BMVG

2.372

Neuanlage Malus

5

Neuanlage der Beitragsnachweisung

15.419

Pauschale Nachrechnung Finanz

524

Personalrabatte

1

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ

212

Provisionen

1

Sachbezug KFZ

1

Sachbezug Wohnung

7

Schadenersatz

16

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage

4

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

139

Sonstige

136

Sonstige Feststellung

240

Sonstige Feststellung/ SZ

2

Sonstige Sachbezugswerte

29

Sonstige Sonderzahlung

239

Teilentgelt

1

Trinkgeldpauschale

1.044

Urlaubsentgelt

66

Urlaubsersatzleistung

1.938

Urlaubsersatzleistung/ SZ

5

Urlaubszuschuss

96

Weihnachtsremuneration

86

Wohnraumbewertung

95

Zinsersparnisse (AG-Darlehen bzw. Gehaltsvorschüsse)

2

Änderung Beitragsgruppe

315

Änderung Diverse Kennzeichen

31

Änderung Nebenbeiträge

10

Änderung Umschlüsselung Frei DN

20

Änderung der Art der Versicherungszeit

699

Überstundenentgelt SV/BMVG (Grundlohn und Zuschlag)

243

Überstundenzuschläge gem. § 68 Abs. 1 und 2

54

Gesamt

64.356

 

Die Anzahl der von Finanzbehörden vorgenommenen Kontrollen sowie Anzahl und Art der dabei festgestellten Verstöße wären aus Zuständigkeitsgründen direkt von diesen Stellen zu erfragen.

 

Die dritte und vierte Teilfrage können mangels branchenspezifischer Aufzeichnungen nicht im Detail beantwortet werden. Es ist jedoch zu betonen, dass Anzeigen in jedem Fall nachgegangen wird. Auch auf die Informationspflicht durch die Gerichte nach § 49 Abs. 6 ASVG darf verwiesen werden.

 

Beispielsweise verzeichnet die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK) pro Woche im Durchschnitt vier Interventionen durch Dienstnehmer bezüglich unrichtiger bzw. unterlassener Anmeldung zur Pflichtversicherung. Grundsätzlich werden zu allen Interventionen Ermittlungsverfahren durchgeführt und gegebenenfalls Bescheide über den tatsächlichen Beginn des Dienstverhältnisses (samt Beitragsnachverrechnung) bzw. über die Beitragsnachverrechnung infolge Vollbeschäftigung (anstelle gemeldeter Teilzeitbeschäftigung) erlassen.

 

Bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) wurden im Jahr 2011 von der Finanzpolizei 795 Mitteilungen erstattet. Davon betrafen 221 das Beherbergungs- und Gaststättenwesen. Weiters erhielt die OÖGKK 42 anonyme Anzeigen, die ebenso wie jene der Finanzpolizei überprüft wurden.

 

Frage 9:

 

Eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings spielen die Abgabenbehörden und deren Organe. Es sind hier zwei Prüffelder vorgesehen: Bei Durchführung einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) sind die lohnrechtli­chen Vorschriften zu beachten und eine Unterentlohnung ist dem zuständigen Kran­kenversicherungsträger zu melden. Bei Verdacht auf Unterentlohnung im Rahmen von ordnungspolitischen Kontrollen bei ArbeitnehmerInnen, die nicht dem ASVG unterliegen, ist das Kompetenzzentrum LSDB zu verständigen; bei allen anderen ArbeitnehmerInnen ist der zuständige Krankenversicherungsträger zu verständigen. Der mit dem LSDB-G geregelte unmittelbare Aufgabenbereich der Finanzpolizei bleibt somit auf die Prüfhandlungen hinsichtlich jener ArbeitnehmerInnen beschränkt, welche nicht dem ASVG unterliegen.

 

Zur finanzpolizeilichen Kontrolle inländischer Betriebe und deren ArbeitnehmerInnen, die dem ASVG unterliegen, hat das Bundesministerium für  Finanzen mitgeteilt, dass die Finanzpolizei Sachverhalte, die einen Verdacht auf Unterentlohnung ergeben, nur an die Gebietskrankenkasse weiterleiten kann.

 

Eine statistische Auswertung solcher Mitteilungen betreffend Betriebe aus dem Be­herbergungs- und Gaststättenwesen ist seitens des Bundesministeriums für Finan­zen nicht möglich. Die Anzeigenverwaltung erfolgt gesondert auf jeder Dienststelle.

 

Auch eine Auswertung der finanzpolizeilichen Kontrollen betreffend Verdacht der Unterentlohnung von ArbeitnehmerInnen, die nicht dem ASVG unterliegen, in Betrieben aus dem Beherbergungs- und Gaststättenwesen ist nicht möglich.

 

Die finanzpolizeiliche Kontrolle betreffend ArbeitnehmerInnen, die nicht dem ASVG unterliegen, hat im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen dazu geführt, dass das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichteten Kompetenzzentrum LSDB in bisher 5 Fällen die von den Organen der Abgabenbehörden (Finanzpolizei) übermittelten Erhebungsergebnisse hinsichtlich Unterentlohnung überprüft hat.

 

Für den „Inlandsbereich“ (ArbeitnehmerInnen, die dem ASVG unterliegen) ist Fol­gendes festzuhalten:

 

Die Krankenversicherungsträger prüfen die Einhaltung der Bestimmungen des LSDB-G bzw. AVRAG dem Gesetzesauftrag entsprechend „im Rahmen ihrer Tätig­keit“ (vgl. § 7g Abs. 1 AVRAG). Das bedeutet, dass diesbezügliche Prüfungen gene­rell im Zusammenhang mit sozialversicherungsrelevanten Sachverhalten (Erhebun­gen oder GPLA) erfolgen. Da Kontrollen im Sinne des LSDB-G lediglich einen Teilbe­reich der Prüfungshandlungen des Trägers darstellen, werden diese grundsätzlich nicht gesondert erfasst, sondern sind in den Daten über die gesamte Prüftätigkeit enthalten. Aus diesen lassen sich jedoch im Allgemeinen keine Rückschlüsse auf den Inhalt einzelner Überprüfungen ziehen.

 

Die seitens der Krankenversicherungsträger durchzuführende GPLA kann in zeitli­cher Hinsicht erst ab Mai des Folgejahres (nach Abschluss des Lohnzahlungszeit­raumes des betreffenden Jahres) durchgeführt werden. Konkrete Zahlen, die sich für das Jahr 2011 in der Wirtschaftsklasse Beherbergungs- und Gaststättenwesen aus der GPLA ergeben, können erst mit Ende des Jahres 2012 vollständig ermittelt wer­den.


Seitens der WGKK werden nur jene Kontrollen (Erhebungen) separat erfasst, welche aufgrund von Hinweisen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das LSDB-G durchge­führt werden bzw. wurden (z.B. Mitteilungen der Finanzpolizei oder Hinweise Dritter). Und zwar unabhängig davon, ob der Sachverhalt letztendlich zur Erstattung einer Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörden führt. Erfasst werden auch jene Kon­trollen (Erhebungen), die aufgrund von Feststellungen nach dem LSDB-G zur Er­stattung entsprechender Anzeigen geführt haben. Bei der WGKK liegen bis zum 18. Juli 2012 43 derartige Fälle vor.

 

Die NÖGKK führt keine branchenspezifischen Aufzeichnungen zu den durchgeführ­ten Kontrollen.

 

Bei der BGKK laufen in sechs Verdachtsfällen wegen Lohn- bzw. Sozialdumping spezifische Ermittlungen.

 

Von der OÖGKK wurden seit Inkrafttreten des LSDB-G acht Kontrollen vorgenom­men. Davon wurden in vier Fällen keine Verstöße festgestellt. In den verbleibenden vier Fällen werden Erhebungen im Rahmen einer GPLA durchgeführt.

 

Von der STGKK wurde im Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis 11. Juli 2012 in der gegen­ständlichen Wirtschaftsklasse eine Kontrolle speziell mit Verdacht auf eine Übertre­tung nach dem LSDB-G durchgeführt. Im selben Zeitraum wurden bei 71 Dienstge­berInnen der Wirtschaftsklasse Beherbergungs- und Gaststättenwesen Überprüfun­gen vor Ort dahingehend durchgeführt, ob die beschäftigten DienstnehmerInnen überhaupt bzw. ob sie korrekt zur Sozialversicherung angemeldet waren.

 

Bei der KGKK erfolgten im Jahr 2011 noch keine gesonderten Kontrollen mit Schwerpunkt LSDB basierend auf GPLA und liegen die Statistiken betreffend den Lohnzahlungszeitraum 2011 (Inkrafttreten des Gesetzes) erst Ende 2012 auf. Im Zuge diverser Nachschauen, beispielsweise bei verschiedensten Veranstaltungen, wurden ab Mai 2011 alle kontrollierten DienstgeberInnen nicht nur auf die Einhaltung der Meldebestimmungen, sondern auch auf die Gewährung der korrekten Entlohnung hin überprüft. Dabei wurden bislang keine Fälle einer anzeigepflichtigen Unterentlohnung im Sinne des LSDB-G festgestellt. Von der Finanzpolizei wurden bislang zwei Verdachtsfälle im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen übermittelt.

 

Von der SGKK wurden direkte Kontrollen gezielt auf die Bestimmungen des LSDB-G im Februar 2012 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gemeinsam mit der Finanzpo­lizei vorgenommen. Kontrolliert wurden sechs verschiedene DienstgeberInnen.

Seitens der TGKK wurden im Zuge von GPLA seit 1. Mai 2012 165 Kontrollen durch­geführt.

 

Die VGKK hat seit dem Inkrafttreten des LSDB-G mit 1. Mai 2011 acht Kontrollen im Hotel- und Gastgewerbe durchgeführt.


Dass es neben dem LSDB-G auch andere Anlässe zu Prüfungen oder Kontrollen gibt, liegt auf der Hand. Ebenso, dass in Zusammenhang mit solchen (anders moti­vierten) Verfahren Hinweise auf einen nach dem LSDB-G relevanten Sachverhalt auftauchen oder Verfahren über Jahreswechsel unterschiedlich gezählt werden. Die Zahlen sind daher nicht mit anderen Angaben vergleichbar.

 

Frage 10:

 

Für den Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen wurden laut Datenbank des Kompetenzzentrum LSDB von allen kontrollierenden Stellen bisher in zwölf Fällen Anzeigen wegen Unterentlohnung gemäß AVRAG erstattet.

 

Ein Absehen von einer Anzeige gemäß den Bestimmungen des AVRAG erfolgte für die gegenständliche Branche laut den Daten des Kompetenzzentrums LSDB bisher nicht.

 

Es liegen zurzeit zwei Bescheide von Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Unter­entlohnung aufgrund von Anzeigen der WGKK als Krankenversicherungsträger vor. Die verhängten Geldstrafen betragen € 28.000,-- und € 5.700,--. Beide Bescheide betreffen das Bundesland Wien und sind aufgrund der Berufungen durch die Arbeit­geberInnen noch nicht rechtskräftig.

 

Frage 11:

 

Die Frage wird dahingehend verstanden, dass danach gefragt wird, in wie vielen Fällen bereits Anzeigen wegen Nichtbereitstellung von Lohnunterlagen oder Behin­derung der Kontrolle erstattet wurden.

 

Für finanzpolizeiliche Kontrollen hat das Bundesministerium für Finanzen Folgendes mitgeteilt: Da derartige Kontrollen immer in Verbindung mit allgemeinen Kontrollen der Finanzpolizei erfolgen (AuslBG, ASVG, AVRAG), werden allfällige Kontrollverweigerungen bereits gem. § 26 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c und d AuslBG zur Anzeige gebracht. Eine gesonderte Auswertung der Auskunftsverweigerungen bei Beherber­gungs- und Gaststättenbetrieben ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht möglich.

 

Wegen Verweigerung der Einsichtnahmen in bzw. Übermittlung von Unterlagen wur­den von den Krankenversicherungsträgern bisher 6 Anzeigen erstattet (Wien 1, Salzburg 2, Vorarlberg 3). Hierzu liegen derzeit 2 rechtskräftige Bescheide im Bun­desland Vorarlberg vor.


Frage 12:

 

Derartige Informationen liegen kaum vor. Lediglich in jenen Fällen, in denen aufgrund der Bestimmung des § 7e Abs. 5 AVRAG von der Anzeige wegen geringer Unter­entlohnung oder geringfügigem Verschulden des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin ab­gesehen wurde, liegen entsprechende Zahlen über nachbezahlten Arbeitslohn vor.

 

Bei der WGKK liegen für die gegenständliche Branche keine Fälle vor.

 

Bei der NÖGKK haben sich bisher 62 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das LSDB‑G ergeben. In diesen Fällen wurden weitere Erhebungen durchgeführt. Nach dem aktuellen Informationsstand können keine genauen Angaben zur Anzahl jener ArbeitnehmerInnen, die ihren vorenthaltenen Lohn im Nachhinein durch ihren/ihre Arbeitgeber/in erhalten haben, gemacht werden.

 

Bei der BGKK hat sich noch kein Fall mit Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping be­stätigt (siehe Frage 9).

 

Der OÖGKK liegt derzeit noch kein Fall vor, bei dem ArbeitnehmerInnen im Nach­hinein den vorenthaltenen Lohn erhalten haben.

 

Bei der STGKK gibt es keinen derartigen Fall.

 

Bei der KGKK stellte sich einer der beiden von der Finanzpolizei übermittelten Ver­dachtsfälle als unbegründet heraus. Beim zweiten Fall gestalten sich die Erhebungen als schwierig und langwierig, da einerseits der Dienstgeber nicht kooperativ agiert und andererseits die DienstnehmerInnen derzeit in Österreich nicht auffindbar sind. Hinsichtlich der sich aus den GPLA ergebenden Fälle wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

 

Von der SGKK wurden in den angeführten Fällen die Löhne mangels Erfüllung der gesetzlichen Kriterien für ein mögliches Absehen von einer Anzeige nicht nachgefor­dert.

 

Von der TGKK wurden bis dato keine derartigen Verstöße festgestellt.

 

Bei der VGKK hat in drei Fällen der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Entgeltdifferenz der betroffenen ArbeitnehmerInnen nachträglich abgerechnet. Die Angabe der Zahl der ArbeitnehmerInnen und ihres Anteiles an sämtlichen betroffenen ArbeitnehmerInnen ist nicht möglich.


Frage 13:

 

Eine Untersagung der Dienstleistung in der Branche Beherbergungs- und Gaststät­tenwesen liegt bisher noch nicht vor.

 

Frage 14:

 

Nach dem Ergebnis einer Rundfrage bei den Ländern – an der sich sechs Bundesländer beteiligt haben – sind bislang keine Gastgewerbeberechtigungen nach § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 als Folge von Übertretungen nach dem AVRAG entzogen worden.

 

 

Frage 15:

 

Festzuhalten ist, dass die Lohnkontrolle nach dem LSDB-G alle Wirtschaftsklassen bzw. Branchen umfasst und im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches der kontrollierenden Stellen entsprechend beachtet wird. Der Aussage, dass sich die Lohnkontrollen vorwiegend auf die Baubranche und große Betriebe beziehen, ist daher zu widersprechen.

 

Das wichtigste Ziel des LSDB-G ist die generalpräventive Wirkung dieses Gesetzes auf aus- und inländische ArbeitgeberInnen, die Lohnregelungen in Österreich einzu­halten. Diese Wirkung ist aufgrund der empfindlichen Konsequenzen und der zahl­reichen Kontrollen gegeben. In den überwiegenden Fällen werden die Lohnregelun­gen auch von ausländischen Firmen eingehalten. Die generalpräventive Wirkung bezieht sich selbstverständlich auf alle Branchen.

 

Frage 16:

 

Auf Grund laufender Risikoanalysen wird die Finanzpolizei Routine- und/oder Schwerpunktkontrollen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen weiterhin durch­führen.

 

Bei der WGKK steht der Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen neben an­deren bedeutenden Wirtschaftsbereichen bereits jetzt im Fokus der Kontrolltätigkeit. Eine Ausweitung der Kontrollen im Rahmen des LSDB-G auf die genannte Branche ist aufgrund der gegebenen Personalressourcen derzeit nicht umsetzbar.

 

Von der NÖGKK werden Kontrollen im Sinne des LSDB-G durchgeführt, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Unterentlohnung feststellt. Auf den Bereich Beherber­gungs- und Gaststättenwesen wird ohnehin aufgrund verstärkten Einlangens von Anzeigen (durch Behörden, wie etwa der Finanzpolizei, und Bürger) in diesem Wirt­schaftszweig vermehrtes Augenmerk gelegt.

 

Die BGKK administriert entsprechend der vorhandenen Personalressourcen das LSDB-G mit Schwerpunkt in allen auffälligen Branchen (Bau, Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Transport, Gebäudereinigung).

 

Bei der OÖGKK sind spezielle Schwerpunktprüfungen im angesprochenen Bereich nicht geplant. Entsprechenden Hinweisen bzw. Anzeigen wird immer nachgegangen.

 

Bei der STGKK wird sich eine Ausweitung der Kontrollen nach dem LSDB-G schon allein aus dem Umstand ergeben, dass das Kalenderjahr 2011 und somit auch der LSDB-G relevante Zeitraum ab Mai 2011 in den Zeitraum der Prüfungen fällt, die ab Mai 2012 begonnen wurden.

 

Die KGKK ist bei diversen Veranstaltungen und Events in präventiver Hinsicht aus­reichend vertreten, wie durch stetig sinkende Zahlen bei den „Betretungsfällen“ be­stätigt wird. Zudem hat sich in diesem Bereich bislang auch kein erhöhter Hand­lungsbedarf bezüglich der Kontrolle eventueller „Unterentlohnungen“ gezeigt. Tat­sächlich wurde seit Inkrafttreten des LSDB-G im Rahmen der umfangreichen Kon­trollen anlässlich diverser Veranstaltungen und Events in der Branche Beherber­gungs- und Gaststättenwesen noch kein Fall einer Unterentlohnung festgestellt. Hin­sichtlich der GPLA wird das Ergebnis des Jahres 2011 abzuwarten sein, um in weite­rer Folge feststellen zu können, ob in der betreffenden Branche neben den routine­mäßigen Prüfungen noch zusätzlich schwerpunktmäßige Erhebungsprüfungen durchzuführen sein werden. Sollte das Ergebnis der GPLA für das Jahr 2011 Auffäl­ligkeiten in Richtung „Unterentlohnung“ zeigen, werden selbstverständlich die not­wendigen Konsequenzen gezogen und vermehrt schwerpunktmäßige Nachschauen durchgeführt werden.

 

Bei der SGKK werden gezielte Kontrollen weiterhin durch den Erhebungsbereich und durch gemeinsame Aktionstage mit der Finanzpolizei durchgeführt, auch in der Sommersaison.

 

Bei der TGKK werden die Kontrollen im Rahmen von GPLA erhöht.

 

Die VGKK weist darauf hin, dass die Zahl der Kontrollen im Hotel- und Gastgewerbe – wie die der Kontrollen in anderen Branchen – von der Zahl der Sozialversiche­rungsprüfungen und von konkreten Anlässen, vor allem Anzeigen, abhängt. Deshalb können diese nicht beliebig erhöht oder reduziert werden. Es ist jedoch mit einer Zu­nahme der Kontrollen im Hotel- und Gastgewerbe zu rechnen.


Frage 17:

 

Insgesamt wurden im Zeitraum von 2008 bis 1. August 2012 11.288 Förderfälle im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe für den Bereich Beherbergung und Gastronomie genehmigt, wobei diese Förderungen zu fast 50% über 44-jährigen Personen und zu mehr als zwei Drittel Personen mit maximal Pflichtschulabschluss zu Gute kamen. Im Folgenden werden die im Zeitraum 2008 bis 2012 pro Jahr und Bundesland genehmigten Förderfälle nach den Kriterien Alter und höchster Bildungsabschluss aufgelistet:

 

 

Genehmigte Förderfälle

2008

2009

2010

2011

2012 (bisher)

Gesamtsumme

Bgld

bis < 25 Jahre

13

17

12

13

8

63

>= 25 bis < 45 Jahre

46

38

25

35

21

165

>= 45 Jahre

48

39

60

54

34

235

Summe

107

94

97

102

63

463

Ktn

bis < 25 Jahre

57

108

111

79

47

402

>= 25 bis < 45 Jahre

159

205

259

204

107

934

>= 45 Jahre

263

282

323

286

162

1.316

Summe

479

595

693

569

316

2.652

bis < 25 Jahre

28

43

43

36

16

166

>= 25 bis < 45 Jahre

98

95

101

92

56

442

>= 45 Jahre

132

159

141

139

102

673

Summe

258

297

285

267

174

1.281

bis < 25 Jahre

28

31

46

12

13

130

>= 25 bis < 45 Jahre

85

64

74

30

31

284

>= 45 Jahre

101

138

101

49

57

446

Summe

214

233

221

91

101

860

Sbg

bis < 25 Jahre

8

14

23

23

11

79

>= 25 bis < 45 Jahre

26

35

33

30

20

144

>= 45 Jahre

53

63

92

84

57

349

Summe

87

112

148

137

88

572

Stmk

bis < 25 Jahre

50

56

49

31

23

209

>= 25 bis < 45 Jahre

173

140

131

80

60

584

>= 45 Jahre

112

111

121

70

48

462

Summe

335

307

301

181

131

1.255

Tirol

bis < 25 Jahre

24

43

35

34

16

152

>= 25 bis < 45 Jahre

35

43

67

63

28

236

>= 45 Jahre

70

66

96

74

68

374

Summe

129

152

198

171

112

762

Vbg

bis < 25 Jahre

15

16

22

17

9

79

>= 25 bis < 45 Jahre

26

19

31

39

17

132

>= 45 Jahre

39

49

48

61

24

221

Summe

80

84

101

117

50

432

Wien

bis < 25 Jahre

50

87

201

148

72

558

>= 25 bis < 45 Jahre

186

187

325

191

123

1.012

>= 45 Jahre

346

302

372

284

137

1.441

Summe

582

576

898

623

332

3.011

Gesamt

bis < 25 Jahre

273

415

542

393

215

1.838

>= 25 bis < 45 Jahre

834

826

1.046

764

463

3.933

>= 45 Jahre

1.164

1.209

1.354

1.101

689

5.517

Summe

2.271

2.450

2.942

2.258

1.367

11.288

 

 

·        Eingliederungsbeihilfe nach höchstem Bildungsabschluss

Genehmigte Förderfälle

2008

2009

2010

2011

2012

Gesamtsumme

Bgld

Akademische Ausbildung

0

0

0

0

0

0

Höhere Ausbildung

1

3

5

8

6

23

Mittlere Ausbildung

10

11

4

9

4

38

Lehrausbildung

24

18

22

25

9

98

Pflichtschulausbildung

72

62

66

60

44

304

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

107

94

97

102

63

463

Ktn

Akademische Ausbildung

5

2

8

7

6

28

Höhere Ausbildung

20

30

34

21

14

119

Mittlere Ausbildung

25

30

25

22

7

109

Lehrausbildung

122

136

184

139

87

668

Pflichtschulausbildung

306

397

442

380

202

1.727

Ungeklärt

1

0

0

0

0

1

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

479

595

693

569

316

2.652

Akademische Ausbildung

0

0

0

2

1

3

Höhere Ausbildung

12

8

6

8

9

43

Mittlere Ausbildung

12

20

11

10

7

60

Lehrausbildung

51

63

61

60

44

279

Pflichtschulausbildung

183

206

207

187

113

896

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

258

297

285

267

174

1.281

Akademische Ausbildung

0

0

0

0

0

0

Höhere Ausbildung

10

11

8

2

3

34

Mittlere Ausbildung

13

12

5

10

4

44

Lehrausbildung

56

67

58

21

24

226

Pflichtschulausbildung

135

143

150

58

70

556

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

214

233

221

91

101

860

Sbg

Akademische Ausbildung

1

1

0

1

0

3

Höhere Ausbildung

3

10

5

11

4

33

Mittlere Ausbildung

9

1

6

5

6

27

Lehrausbildung

31

23

46

35

17

152

Pflichtschulausbildung

43

77

91

85

61

357

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

87

112

148

137

88

572

Stmk

Akademische Ausbildung

2

4

1

1

2

10

Höhere Ausbildung

12

10

8

5

5

40

Mittlere Ausbildung

7

12

11

9

6

45

Lehrausbildung

82

66

86

43

23

300

Pflichtschulausbildung

232

215

195

123

95

860

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

335

307

301

181

131

1.255

Tirol

Akademische Ausbildung

1

3

0

0

1

5

Höhere Ausbildung

6

5

6

6

3

26

Mittlere Ausbildung

9

11

3

9

6

38

Lehrausbildung

35

35

55

44

30

199

Pflichtschulausbildung

78

98

134

112

72

494

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

129

152

198

171

112

762

Vbg

Akademische Ausbildung

0

0

0

1

0

1

Höhere Ausbildung

2

1

3

3

0

9

Mittlere Ausbildung

2

3

10

2

0

17

Lehrausbildung

20

14

23

24

10

91

Pflichtschulausbildung

56

66

65

87

40

314

Ungeklärt

0

0

0

0

0

0

K. A.

0

0

0

0

0

0

Summe

80

84

101

117

50

432

Wien

Akademische Ausbildung

4

6

11

2

3

26

Höhere Ausbildung

22

28

59

28

19

156

Mittlere Ausbildung

15

21

36

14

7

93

Lehrausbildung

119

112

204

130

67

632

Pflichtschulausbildung

419

409

587

449

235

2.099

Ungeklärt

2

0

1

0

1

4

K. A.

1

0

0

0

0

1

Summe

582

576

898

623

332

3.011

Gesamt

Akademische Ausbildung

13

16

20

14

13

76

Höhere Ausbildung

88

106

134

92

63

483

Mittlere Ausbildung

102

121

111

90

47

471

Lehrausbildung

540

534

739

521

311

2.645

Pflichtschulausbildung

1.524

1.673

1.937

1.541

932

7.607

Ungeklärt

3

0

1

0

1

5

K. A.

1

0

0

0

0

1

Summe

2.271

2.450

2.942

2.258

1.367

11.288

 

 

·        Durchschnittliche Förderdauer der genehmigten Förderfälle

 

Die im Folgenden dargestellte durchschnittliche Förderdauer errechnet sich aus der Summe der Tage der abgeschlossenen Förderfälle dividiert durch die Anzahl der abgeschlossenen Förderfälle.


Durchschnittliche Förderdauer

2008

2009

2010

2011

2012

Bgld

107

112

108

82

82

Ktn

81

74

74

66

61

80

78

83

76

83

89

84

90

80

73

Sbg

166

118

139

124

132

Stmk

157

224

170

168

136

Tirol

114

103

94

91

86

Vbg

93

83

73

65

74

Wien

116

105

96

96

88

Gesamt

110

107

100

90

86

 

 

·        Einstufung KV

Für die Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe ist u.a. die Einhaltung der lohn- und arbeitsrechtlichen Vorschriften Voraussetzung. Dazu gehört eine angemessene, zumindest kollektivvertragliche Entlohnung, die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und die Begründung eines vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Die Einstufung der geförderten Personen nach dem jeweiligen Kollektivvertrag wird vom AMS allerdings nicht erhoben. Eine entsprechende Auswertung der 11.288 Förderfälle ist daher nicht möglich.

 

·        Weiterbeschäftigung beim/bei der selben DienstgeberIn

Auswertbar sind alle (d. h. keine Einschränkung auf die Eingliederungsbeihilfe) Übergänge von einem geförderten Dienstverhältnis in ein ungefördertes Dienstverhältnis beim/bei der selben DienstgeberIn, wobei davon auszugehen ist, dass es sich größtenteils um Eingliederungsbeihilfen handelt. Auch ist zu beachten, dass die im jeweiligen Jahr beendeten Förderungen ausgewertet werden.

 


Verbleib beim/bei der gleichen DienstgeberIn nach geförderter Beschäftigung im Beherbergungs- und Gaststättenwesen

 

 

 

2008

2009

2010

2011

 

Burgenland

109

115

114

102

 

Kärnten

471

563

591

517

 

Niederösterreich

455

424

402

259

 

Oberösterreich

385

354

386

153

 

Salzburg

227

162

180

151

 

Steiermark

407

366

412

150

 

Tirol

251

259

277

140

 

Vorarlberg

152

133

137

124

 

Wien

672

635

823

625

 

nicht zugeordnet

0

0

0

17

 

Österreich

3.129

3.011

3.322

2.238

 

 

Frage 18:

 

Die personenbezogene Auswertung der BezieherInnen von Weiterbildungsgeld ergibt die Anzahl der Personen, die zumindest einen Tag im Berichtsjahr Weiterbildungsgeld gemäß § 26 AlVG in Anspruch genommen haben.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit den BezieherInnen von Weiterbildungsgeld nicht unbedingt alle arbeitsrechtlichen Bildungskarenzen abgebildet werden, dies schon deshalb, weil nicht alle Karenzierten die Anwartschaft für den Leistungsanspruch erfüllen.

 

Anzahl Personen mit Weiterbildungsgeld - Leistung aus NACE 55 und 56

 

 

 

 

 

 

 

2008

2009

2010

2011

Frauen

73

141

277

387

Männer

29

68

127

174

Gesamt

102

209

404

561

 

 

 

 

 

Quelle: Sonderauswertung BMASK auf Grundlage AMS DWH

 

Auf der Grundlage dieser Personenzahl ergeben sich für den Jahresdurchschnittsbestand an Weiterbildungsgeld-LeistungsbezieherInnen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen folgende Strukturmerkmale:


Jahresdurchschnittsbestände LeistungsbezieherInnen Weiterbildungsgeld im Tourismus:

 

 

2008

2009

2010

2011

Burgenland

0

1

1

3

Kärnten

3

5

9

20

Niederösterreich

3

7

12

22

Oberösterreich

12

23

41

48

Salzburg

3

8

12

15

Steiermark

4

9

21

20

Tirol

3

12

27

45

Vorarlberg

1

2

4

6

Wien

7

14

25

38

Österreich

37

81

151

218

 

 

 

 

 

Frauen

26

55

103

148

Männer

11

26

48

70

 

 

 

 

 

15 bis 19 Jahre

1

2

3

5

20 bis 24 Jahre

6

19

43

58

25 bis 29 Jahre

8

22

44

68

30 bis 34 Jahre

8

12

25

35

35 bis 39 Jahre

7

12

13

19

40 bis 44 Jahre

3

10

13

16

45 bis 49 Jahrel

2

2

6

13

50 bis 54 Jahre

0

2

3

3

55 bis 59 Jahre

0

0

2

0

60 bis 64 Jahre

0

0

0

0

65 Jahre und älter

0

0

0

0

 

 

2008

2009

2010

2011

Durchschnittliche Dauer des Bezugs in Tagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frauen

234

212

238

250

Männer

242

234

269

270

Gesamt

236

219

248

257

 

 

 

 

 

 

Frage 19:

 

Die beim AMS für den Tourismus registrierten Stammsaisoniers gemäß § 5 Abs. 1 AuslBG sind wie folgt verteilt:


Stammsaisoniers Tourismus (STF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

S

Stmk

T

V

W

Österreich

 

Kroatien

3

50

8

38

167

92

279

56

5

698

Bosnien

0

42

3

53

188

19

310

71

0

686

Serbien

0

8

0

17

46

4

118

29

0

222

Türkei

0

2

0

1

2

0

15

2

0

22

Mazedonien

0

2

2

0

2

0

2

2

6

16

Serbien u. Montenegro

0

2

0

0

0

0

11

0

1

14

Nepal

0

0

3

0

0

1

0

0

0

4

Rumänien

0

0

1

0

1

0

2

0

0

4

Ukraine

0

0

0

0

1

0

0

3

0

4

Kosovo

0

0

0

0

1

1

1

0

0

3

Brasilien

0

0

0

0

0

1

0

1

0

2

Indien

0

0

0

0

0

0

0

2

0

2

China

0

0

0

0

0

0

1

0

0

1

Israel

0

0

0

0

1

0

0

0

0

1

Montenegro

0

0

0

0

0

0

1

0

0

1

Thailand

0

0

1

0

0

0

0

0

0

1

Tunesien

0

0

0

0

0

0

0

1

0

1

Yugoslawien

0

0

0

1

0

0

0

0

0

1

Sri Lanka

0

0

0

0

0

0

1

0

0

1

Summe

3

106

18

110

409

118

741

167

12

1.684