123/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.01.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DER BUNDESMINISTER
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0185-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 49/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen LH Günther Platter und BMI - Spitzenbeamte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Büro für interne Angelegenheiten mit der Auswertung von EKIS-Abfragen im relevanten Zeitraum beauftragt. Diese Ermittlungen sind derzeit noch im Gange. Ob es zu weiteren Auswertungsaufträgen seitens der Anklagebehörde kommen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Zu 3 bis 5:
Es wurden bisher insgesamt 38 Personen als Beschuldigte einvernommen. Im Hinblick auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz gemäß § 1 Abs. 1 DSG 2000 ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Namensnennung Abstand nehme.
Zu 6 bis 8:
Weitere Ermittlungsschritte dahingehend, woher die Kenntnis von den dem Amtsgeheimnis unterliegenden Daten stammte, sind geplant.
Zu 9 und 10:
Die Prüfung der Verdachtslage gegen die in dieser Anfrage namentlich genannte Person ist noch nicht abgeschlossen. Ob es zu (weiteren) Ermittlungen kommen wird, ist nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien derzeit offen.
Zu 11:
Der ursprünglichen Anzeige von Dr. Peter Pilz waren Sitzungsprotokolle des parlamentarischen Untersuchungsausschusses angeschlossen. Ob weitere Unterlagen beizuschaffen sein werden, ist nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien vorerst nicht absehbar.
Zu 12:
Die Auswertung hunderter EKIS-Abfragen ist für die ermittelnden Sicherheitsbehörden sehr zeitaufwändig. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2.
. Dezember 2008
(Dr. Johannes Hahn)