12300/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0369-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. September 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12506/J-NR/2012 betreffend fragwürdige Bestellung des Rektors an der PH Innsbruck, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Behandlung der Vorschläge der Hochschulräte und die Entscheidung über die Besetzung der Rektorate und Vizerektorate an den Pädagogischen Hochschulen erfolgten grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Beschlüsse sowie der Unterlagen der Hochschulräte. So haben die „Pädagogische Hochschule Steiermark“ sowie die „Pädagogische Hochschule Wien“ dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als letzte Hochschulen die Akten mit den für die Entscheidung relevanten Dokumenten übersendet.

Zunächst darf festgestellt werden, dass es sich bei den Bestellungen um komplexe Prüf­verfahren handelt, welche entsprechende Zeitressourcen in der jeweiligen Fachabteilung in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus habe ich als zuständige Bundesministerin mit den Vorsitzenden der Hochschulräte und den Kandidatinnen und Kandidaten, welche vom Hoch­schulrat favorisiert wurden und sich noch nicht im Amt befunden hatten, persönliche Gespräche geführt, um auch einen persönlichen Eindruck der Kandidatinnen und Kandidaten zu erhalten.


In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die angesprochenen Entscheidungen in der Zwischenzeit bereits gefallen sind.

 

Zu Frage 2:

Da die Rektorin bzw. der Rektor sowohl in der Funktion als Dienststellenleiterin bzw. Dienst­stellenleiter als auch als maßgebliche Kraft im Bereich der Positionierung der Pädagogischen Hochschulen im postsekundären Bildungsbereich zu sehen ist, ist eine akademische Qualifikation für die Leitung einer Pädagogischen Hochschule eine unabdingbare Voraus­setzung. Dieses Erfordernis ist auch gesetzlich festgelegt, § 13 Abs. 2 Z 1 Hochschul­gesetz 2005 verlangt ein „abgeschlossenes Universitätsstudium“. Darüber hinaus ist jedoch auch ein hohes Ausmaß an Führungskompetenz gefragt, zumal die Funktion als Dienststellen­leiter einerseits, aber auch als Initiator von Change-Management an der Pädagogischen Hoch­schule andererseits eine geeignete Persönlichkeit erfordert.

 

Zu Frage 3:

Für die Leitung einer Pädagogischen Hochschule sind nach § 13 Hochschulgesetz 2005 folgende Anforderungen zu erfüllen: ein abgeschlossenes Universitätsstudium, die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung der Pädagogischen Hochschule, mehrjährige Erfahrung in der Lehre und Erfahrung in der internationalen Bildungskooperation.

Eine venia docendi wird für die Funktion der Rektorin bzw. des Rektors nicht vorausgesetzt. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass es sich bei den Mitgliedern des Rektorats nicht um Lehr-, sondern um Verwaltungspersonal handelt, die mittels eines Sondervertrages nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bestellt werden.

 

Zu Frage 4:

Festgehalten wird, dass weder das Hochschulgesetz 2005 noch die vorliegenden Ausschrei­bungstexte, welche im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurden, eine vierjährige Praxis in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern als zwingendes Ernennungs­erfordernis beinhalten. Bei der im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage zitierten Gesetzesstelle handelt es sich um einen Passus aus dem neuen PH-Dienst­recht, welcher jedoch wie oben bereits ausgeführt, für Lehrpersonal, nicht aber für Verwaltungs­personal, unter das ja auch Rektorinnen und Rektoren sowie Vizerektorinnen und -rektoren fallen, gilt.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Genannte hat seine Doktorarbeit im Fachbereich „Theoretische Physik“ verfasst und verfügt über einschlägige wissenschaftliche Fähigkeiten, da er mehr als 17 Jahre beruflich im tertiären Sektor tätig war. Bezüglich Publikationen darf auf die nationalen universitären Bibliotheken und deren Kataloge (zB. Österreichische Nationalbibliothek, Hauptbibliothek der Universität Wien) verwiesen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.