12301/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0370-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. September 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12507/J-NR/2012 betreffend die Standardisierte Reifeprüfung - Matura neu, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Im Sinne einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung der Prüfungsaufgaben bei allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist die Themen­stellung aus Deutsch ident. Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten selbst können aus drei parallel gestalteten Aufgabenstellungen wählen und müssen jeweils zwei Texte entwickeln. Eine der Aufgabenstellungen muss ein Literaturthema sein. Die Vorbereitung erfolgt in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schul­wesens (BIFIE). Weiters stehen mittlerweile 30 Materialien (inkl. Schularbeitsmodelle) ab der 9. Schulstufe für Deutsch zur Verfügung, die über die Homepage des BIFIE abrufbar sind (www.bifie.at) und weiter ergänzt werden. Im Sinne eines kompetenzorientierten Unterrichtens mit einem hohen Anspruch an Nachhaltigkeit wird kein verpflichtender Literaturkanon vorge­geben, da dies der genannten Intention extrem widersprechen würde und auch den in der Fragestellung offensichtlich gering geschätzten Ansatz von „Teaching to the Test“ begünstigen würde. Ziel ist vielmehr die Entwicklung jener Kompetenzen, die eine kritische und fundierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Textsorten ohne eingelernte Vorkenntnis ermög­lichen soll. Ein Impulstext gibt die Aufgabe vor, die dann selbständig bearbeitet wird. Zweifellos wird aber im Sinne des bestehenden Lehrplans die Befassung mit literarischen und nicht­literarischen Texten eine zentrale Rolle im Unterrichtsalltag spielen.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Was die Rechtschreibung betrifft, ist im Sinne der Erfüllung des Lehrplans auch die Kompetenz einer richtigen Sprachanwendung zu erreichen. Bei der Beurteilung der schriftlichen Reife­prüfung aus Deutsch (NEU) sind insgesamt drei Kompetenzbereiche positiv zu gestalten.

Kompetenzbereich 1 und 2:

Jeweils ein Schreibauftrag, wobei in beiden Fällen eine positive Aufgabenerfüllung in inhaltlicher und textstruktureller Hinsicht vorliegen muss.

Kompetenzbereich 3:

Beide Texte müssen in Bezug auf Stil und Ausdruck sowie auf normative Sprachrichtigkeit eine positive Aufgabenerfüllung nachweisen, wobei zwischen den beiden Schreibaufträgen eine Ausgleichsmöglichkeit besteht (zB. ein Schreibauftrag negativ, einer eindeutig positiv ergibt positives Kalkül). Durch diese Konstruktion wird auch gewährleistet, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit Teilleistungsschwächen faire Chancen erhalten.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Fragen 10 und 11:

In Hinblick auf die Vorbereitungszeit ist davon auszugehen, dass in den Schulen diese Vorbereitung auf Basis des ursprünglichen Zeitplanes bereits in vollem Umfang angelaufen ist. Die Bekanntgabe der Themenpools für die mündliche Reifeprüfung hat im November für die 8. Klassen zu erfolgen. Diese Planung ist übrigens unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der neuen Reifeprüfung. Eine Ausweitung der Ressourcen (Werteinheiten) ist aus päda­gogischer Sicht nicht erforderlich und auf Grund der budgetären Rahmenbedingungen derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Die Vergabe der Themen für eine Vorwissenschaftliche Arbeit erfolgt zu Beginn des 2. Semesters in der vorletzten Schulstufe, die Themenfindung beginnt im 1. Semester. Das bedeutet, dass bei einem Reifeprüfungstermin 2013/14 frühestens im September 2012 der Prozess der Themenfindung beginnen kann. Daher können Themen zur Vorwissenschaftlichen Arbeit noch nicht eingereicht sein. Was die Aufgabenstellungen des BIFIE betrifft, stehen sie nach wie vor allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung. In den Ferien wurden die Landes­schulinspektorinnen und Landesschulinspektoren genau informiert, welche Optionen bei der Umsetzung der Reifeprüfung 2013/14 möglich sind.

 

Zu Frage 14:

Bemerkt wird, dass an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) im Schul­jahr 2014/15 die Schulversuche „Angewandte Mathematik“ in der 13. Schulstufe zur Wahl mittels Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses stehen, da dieser Jahrgang den Gegenstand „Angewandte Mathematik“ erstmals in der 5. Klasse in der Stundentafel verankert hat. Die Schulversuche „Angewandte Mathematik“ in der 13. Schulstufe stehen an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP) ab dem Schuljahr 2012/13 zur Wahl mittels Beschluss des Schul­gemeinschaftsausschusses. Durch die Verschiebung der verpflichtenden Durchführung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung erst ab 2015/16 besteht diese Möglichkeit nun in den nächsten drei Schuljahren.

Die BAKIP/BASOP-Standorte werden im Rahmen der Schulversuche 2012/13, 2013/14, 2014/15 nach dem ausgearbeiteten Programm vom BIFIE und den Pädagogischen Hochschulen betreut. Kompetenzchecks und Probematura-Aufgaben werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung der Ressourcen (Werteinheiten) ist aus pädagogischer Sicht nicht erforderlich und auf Grund der budgetären Rahmenbedingungen derzeit nicht vorgesehen.

 

An BAKIP und BASOP können jene Schulstandorte, die das neue Konzept der standardisierten Reife- und Diplomprüfung möglichst umfassend bereits 2014/15 umsetzen wollen, dies wie geplant im Schuljahr 2014/15 realisieren: Die gesamte neue Reife- und Diplomprüfung an den Bildungsanstalten wird in allen Maturaklassen des jeweiligen Schulstandorts bereits zum Haupttermin 2015 durchgeführt, wenn die Zustimmung des Schulgemeinschaftsausschusses nach Maßgabe des § 82c des Schulunterrichtsgesetzes vorliegt (Optionenmodell).

 

Zu Frage 15:

Eine direkte Übernahme von veröffentlichen Aufgabenstellungen ist nicht zulässig, zumal nach den bisherigen Bestimmungen die Aufgabenstellungen von der prüfenden Lehrkraft zu erstellen sind.

 

Zu Frage 16:

Die schriftlichen Klausurtermine folgen der Festlegung der Termine der standardisierten Klausurarbeiten.

 

Zu Frage 17:

Was eine negative Beurteilung im Zeugnis der letzten Schulstufe (hier nicht zutreffend als „Zusatz“ bezeichnet, tatsächlich dürfte es sich um die Frage der Jahresprüfung handeln) betrifft, so gelten die bisherigen Bestimmungen. Wenn allerdings eine AHS mittels Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses für die komplette Durchführung der Reifeprüfung NEU im Schuljahr 2013/14 votiert, dann ist ein Antreten zur Reifeprüfung nur möglich, wenn der positive Abschluss der letzten Schulstufe erreicht wurde.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.