12305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am       August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0210-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12520/J vom 12. Juli 2012 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8. und 10.:

Im Bereich der steuerlichen Forschungsförderung gab es in jüngster Zeit gravierende Änderungen. So wurde beispielsweise der Forschungsfreibetrag gestrichen und dafür die Forschungsprämie mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 von 8% auf 10% angehoben. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung ein ganz neues Verfahren eingeführt, wodurch eine strengere Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen gewährleistet werden soll: Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie wird nunmehr die Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingebunden. Darüber hinaus wird, um den Steuerpflichtigen insbesondere bei mehrjährigen Forschungsprojekten erhöhte Rechtssicherheit in Bezug auf die jährlich geltend zu machende Forschungsprämie zu geben, zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Forschungsprämie eine bescheidmäßige Forschungsbestätigung zu erhalten. Diese Möglichkeit wird durch eine – auf das jeweilige Wirtschaftsjahr bezogene – bescheidmäßige Feststellung über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie ergänzt. Zudem wurde der bisherige Deckel in Höhe von 100.000 Euro bei den in Auftrag gegebenen Forschungsaufwendungen für Prämien für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2012 beginnen, auf 1 Million Euro angehoben.

 

Die neuen Regelungen betreffend Beantragung, Bestätigung und Gewährung der Forschungsprämie gelten erst ab 1. Jänner 2013. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen eine Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung zum momentanen Zeitpunkt nicht unbedingt für erforderlich erachtet und daher auch derzeit keine Evaluierung durchgeführt. Vielmehr erscheint es sinnvoll, hinsichtlich einer Evaluierung noch abzuwarten bis die Neuregelungen einige Zeit in Kraft sind, um entsprechende aussagekräftige Ergebnisse erzielen zu können.

 

Zu 9.:

Die Task Force FTI ist ein im Rahmen der FTI-Strategie des Bundes eingesetztes Gremium zur Koordination, Abstimmung und Hebung von Synergien in der FTI-Politik, in welchem auch das Bundesministerium für Finanzen vertreten ist.

 

Zu 11.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über kein geeignetes Datenmaterial, aus dem sich ein seriöser Vergleich zwischen Forschungsausgaben ohne Forschungsprämie und Forschungsausgaben mit Forschungsprämie ableiten ließe.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.