12307/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 
Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0994-I/7/2012

 

Wien, am       . September 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 13. Juli 2012 unter der Zahl 12523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Debatte über die Vorratsdatenspeicherung im CATS“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass im Zuge der Erfüllung der Unterrichtungspflicht gemäß § 3 Z 10 EU-InfoG der Bericht des am 25. Mai 2012 in Brüssel stattgefunden CATS-Ausschusses dem Parlament am 5. Juni 2012 zur Kenntnisnahme übermittelt wurde. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wies der Vertreter der Europäischen Kommission darauf hin, dass die bisherige Regelung der Vorratsdatenspeicherung einiger Verbesserungen bedürfe.

 

Wann die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Richtlinie 2006/24/EG vorlegen wird, steht derzeit noch nicht fest.


Zu den Fragen 2 bis 4:

Mir ist nicht bekannt, dass Vertreter der Mitgliedstaaten in der Sitzung des CATS-Ausschusses eine Ausweitung der Speichermöglichkeiten gefordert hätten. Im Gegenteil, die meisten Delegationen sprachen sich dezidiert gegen eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie aus.

 

Zu Frage 5:

Die derzeit gültige Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 sieht eine Speicherfrist von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren vor. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaates die Speicherfrist festzusetzen. Österreich hat sich bei der Umsetzung der Richtlinie für die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten entschieden. Eine Ausweitung des Speicherzeitraums auf ein Jahr wurde von Vertretern der Mitgliedstaaten nicht gefordert (allerdings meinte der Vertreter der Europäischen Kommission, eine kürzere Frist als ein Jahr sei aus der Sicht der Strafverfolgung nicht sinnvoll).

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Mir ist weder bekannt, dass in der Sitzung des CATS-Ausschusses eine Ausweitung des Speicherumfangs auf protokollierte Daten auf Chats gefordert wurde, noch ist mir bekannt, dass eine Ausweitung auf Speicherdaten bezüglich Downloads diskutiert wurde.

 

Zu Frage 9:

Die Vertreter der Mitgliedstaaten im CATS-Ausschuss haben sich zu einer Einschränkung der bestehenden Anwendungsmöglichkeiten der Richtlinie nicht geäußert.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

In dieser Sitzung des CATS- Ausschusses waren Vertreter des BKA, BMJ und BM.I anwesend. Die österreichische Wortmeldung spiegelte die im Vorfeld innerstaatlich akkordierte Position wieder. Es wurde insbesondere betont, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um ein sensibles Thema handelt und der Datenschutz sowie der Schutz der Privatsphäre in der EU zunehmend in den Vordergrund rücken.