12308/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1004-III/5/a/2012

Wien, am         . September 2012

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Korun, Freundinnen und Freunde haben am
13. Juli 2012 unter der Zahl 12526/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Saualm Strafkolonie“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 7, 9, 11, 12, 16 und 17:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

Das Bundesministerium für Inneres führt nach jeder Quartalsabrechnung eine Gebarungs-überprüfung in der Grundversorgungsstelle Kärnten durch, bei welcher alle verrechneten Leistungen einer Prüfung im Sinne der Grundversorgungsvereinbarung unterzogen werden. Eine Verrechnung über die in Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung angeführten Kostenhöchstsätze ist nicht möglich.

 

Zu den Fragen 13, 19, 20 und 21:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 14:

Keine. Es können nur die tatsächlich betreuten Personen in einem Quartier verrechnet werden.

 

Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.

 

Zu Frage 18:

Mit Stichtag 20. Juli 2012 erfüllt das Land Kärnten seine Grundversorgungsquote nicht.

Mit Stichtag 20. Juli 2012 wurden seit 2005 insgesamt 46.904 Überstellungen von Asylwerbern seitens des Bundes durchgeführt, davon 3.126 in das Burgenland, 4.666 nach Kärnten, 11.509 nach Niederösterreich, 8.605 nach Oberösterreich, 3.806 nach Salzburg, 7.086 in die Steiermark, 4.686 nach Tirol, 1.538 nach Vorarlberg und 1.882 nach Wien.