12319/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0176-I/4/2012                                        Wien, am 14. September 2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 16. Juli 2012 unter der Nr. 12540/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend „NATO-Zahlungen in der Höhe von 18 Millionen Euro für Afghanistan“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche finanziellen Mittel, in welcher Höhe, werden von ihrem Ressort für Afgha­nistan im Rahmen der Vereinbarung mit der NATO im Rahmen des NATO-Gipfels in Chicago 2012 für Afghanistan bereitgestellt?

Ø  Unter welchem Budget-Ansatz werden diese Mittel veranschlagt?

 

Es ist geplant, ab 2014 insgesamt 1,5 Mio. Euro vom Bundeskanzleramt bereitzustel­len. Die Budgetansätze können noch nicht angegeben werden, da diese erst in den zu beschließenden Bundesfinanzgesetzen ab 2014 festgelegt werden.


Zu den Fragen 3 bis 10:

Ø  Auf Grund von welcher rechtlichen Basis werden diese Mittel zur Verfügung ge­stellt?

Ø  Wofür werden die Gelder in Afghanistan planmäßig eingesetzt?

Ø  Wer verwaltet diese Gelder? Wie werden sie vergeben? Gibt es ein transparentes System der Förderweitergabe? Welchen Kriterien unterliegt die Förderung von Projekten vor Ort?

Ø  Wird es einen Bericht an den Nationalrat geben über die unterstützten Projekte?
Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

Ø  Welche Ziele und strategische Interessen verfolgt die Bundesregierung in Afgha­nistan?

Ø  Wird dieses Geld der Österreichischen ODA-Quote angerechnet?

Ø  Wenn ja: Laut EZA-Gesetz sind alle vom Bund erbrachten Leistungen, die Be­standteil der öffentlichen Entwicklungsleistungen sind, entsprechend dem Drei­jahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu gestalten. Daher:

  1. In wie fern decken sich diese Ziele mit den Zielen der österreichischen Ent­wicklungspolitik?
  2. In wie fern entspricht die Förderung eines "Law and Order Trust Fund in Af­ghanistan" den inhaltlichen Vorgaben des entwicklungspolitischen Dreijah­resprogramms?
  3. Wie steht Afghanistan als Empfängerland mit den geographischen Schwer­punktsetzungen der österreichischen EZA in Einklang?

Ø  Wenn 18 Millionen Euro auf Anfrage der NATO so rasch bereitgestellt werden können, kann nun damit gerechnet werden, dass es zur lang geforderten Erhö­hung der EZA Mittel der ADA demnächst kommen wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12542/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu Frage 11:

Ø  Ist dies die erste ad hoc Zahlung von ihrem Ressort auf Anfrage der NATO? Wenn nein, welche Gelder wurden der NATO und in welchen Zusammenhängen und wann zur Verfügung gestellt?

 

Es werden und wurden bisher keine Zahlungen „auf Anfrage der NATO“ aus Budget­mittel des Bundeskanzleramtes getätigt. In der laufenden Gesetzgebungsperiode wurden vom Bundeskanzleramt keine Gelder der NATO zur Verfügung gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen