1232/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel:      +43 1 711 00 - 0

Fax:      +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0141-I/A/4/2009                                                  Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1359/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es zum Stichtag 1. März 2009 die nachstehenden Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben:


Leistungsfeststellungskommission gemäß § 88 Beamten-Dienstrechts-
gesetz 1979 (Frauenanteil größer als 40%, wobei alle Senate vom Dienstgeber jeweils mit einer Frau und einem Mann oder von zwei Frauen besetzt wurden),

-       Aufnahmekommission gemäß § 29 Ausschreibungsgesetz 1989
(Frauenanteil größer als 40%)
,

-       Ständige Begutachtungskommission analog § 7 Ausschreibungsgesetz 1989 (Frauenanteil größer als 40%),

-       Disziplinarkommission gemäß § 98 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (alle Senate der Disziplinarkommission sind vom Dienstgeber jeweils mit einem Mann und einer Frau besetzt),

-       Prüfungskommission gemäß der BMSG-Grundausbildungsverordnung 2004,

-       Prüfungskommission für die Arbeitsinspektorate gemäß der Verordnung über die Grundausbildung der Bediensteten in den Arbeitsinspektoraten (Frauenanteil größer als 40%).

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es zum Stichtag 1. März 2009 die nachstehenden Gremien ohne dienstrechtliche Aufgaben:

-       Sicherheitsmanagement-Team (kein einziges weibliches Mitglied),

-       Kommission zur langfristigen Pensionssicherheit gemäß § 108e des
Allgemeines Sozialversicherungsgesetzes,

-       Kommission zur Beobachtung der Entwicklung der Schwerarbeit,

-       Produktsicherheitsbeirat nach § 20 Produktsicherheitsgesetz 2004,

-       Behördenkooperationsbeirat nach § 11 Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz (Frauenanteil größer als 40%),

-       Monitoringausschuss nach § 13 Bundesbehindertengesetz (Frauenanteil größer als 40%),

-       Ausgleichstaxfondsbeirat nach § 10 Behinderteneinstellungsgesetz,

-       Bundesbehindertenbeirat nach § 8 Bundesbehindertengesetz,

-       Beirat des Kriegsopfer- und Behindertenfonds nach § 5 Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz (kein einziges weibliches Mitglied),

-       Kuratorium der „Erzbischof Ladislaus von Pyrker und Erzherzog Albrecht Gasteiner Badestiftung“ (kein einziges weibliches Mitglied),

-       Opferfürsorgekommission nach § 17 Opferfürsorgegesetz,

-       Bundesberufungskommission für Sozialentschädigung und Behindertenangelegenheiten  nach § 1 Bundesberufungskommissionsgesetz (Frauenanteil größer als 40%),

-       Ressortinterne Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming
(Frauenanteil größer als 40%)
,

-       IT-Koordination BMASK (kein einziges weibliches Mitglied),

-       Bundesseniorenbeirat nach § 4 Bundes-Seniorengesetz,

-       Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit,

-       Arbeitsgruppe Nationales Qualitätszertifikat (NQZ) für Alten- und Pflegeheime (Frauenanteil größer als 40%),


 

-       Bundeseinigungsamt nach § 141 Arbeitsverfassungsgesetz,

-       Heimarbeitskommissionen nach § 28 Heimarbeitsgesetz 1960
   - für Bekleidung, Textilien, Leder- und Pelzerzeugnisse (Frauenanteil
     größer als 40%)
,
   - für Maschinstickerei nach Vorarlberger Art und maschinelle
     Klöppelspitzerzeugung,
   - Allgemeine Heimarbeitskommission,

-       Fachausschuss „Arbeitsschutzstrategie“ gemäß § 91 Abs. 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Es gibt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kein Gremium mit einem Frauenanteil von genau 50%.

Keine Angaben sind hinsichtlich des Konsumentenpolitisches Forums sowie dessen Arbeitsgruppen, hinsichtlich des Arbeitskreises für Pflegevorsorge sowie hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzbeirates möglich, da diese jeweils unterschiedliche personelle Zusammensetzungen aufweisen. Die Schlichtungsstellen nach § 144 Arbeitsverfassungsgesetz werden jeweils für den Anlassfall gebildet.

Fragen 4 und 5:

Diesbezüglich ist auf den bestehenden Frauenförderungsplan (Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 329/2007) zu verweisen. Nach dessen § 22 haben Personalverantwortliche und Vorgesetzte Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen und Beiräten anstreben, zu fördern.

Weiters sind die nachstehenden Rechtsvorschriften anzuführen:

-       Die Aufnahmekommission setzt sich, wie gemäß § 30 des Ausschreibungsgesetzes 1989 gefordert, von Dienstgeberseite (hinsichtlich aller Organisationseinheiten) immer aus einem männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen.

-       Die Ständige Begutachtungskommission (analog § 7 Ausschreibungsgesetz 1989) setzt sich, wie gemäß § 7 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 gefordert, von Dienstgeberseite (hinsichtlich aller Organisationseinheiten) immer aus einem männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen.

Frage 6:

Nein, derartige Berichte gibt es nicht.

Frage 7:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass bei vielen der angeführten Gremien Vorschlags- bzw. Entsendungsrechte anderer Institutionen bestehen, so dass diesbezüglich meinem Ressort kein Einfluss auf den Frauenanteil unter den entsendeten Mitgliedern zukommt.

Bei den Gremien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit dienstrechtlichen Aufgaben konnte bei den vom Ressort in der Funktion als Dienstgeber entsendeten Mitgliedern ein Frauenanteil in der Höhe von 48% ‑ und somit faktisch die Geschlechterparität ‑ erreicht werden.

Mein Amtsvorgänger Dr. Erwin Buchinger hat ein Schreiben an alle Führungskräfte und StellvertreterInnen des Ressorts betreffend die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming gerichtet. Dieses Schreiben enthält eine Checkliste zur Umsetzung der Strategie, und diese beinhaltet u.a. folgende Richtlinien: Bei der Zusammensetzung von Arbeitsteams soll auf die Ausgewogenheit der Geschlechter geachtet werden und es sind entsprechende Bedingungen für eine gleichberechtigte Aufgaben- und Funktionsübernahme von Frauen und Männern zu schaffen. Weiters ist darauf zu achten, dass bei der Arbeitsverteilung interessante/höherwertige Tätigkeiten Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich sein sollen.

Schließlich wird beim Aufruf zur Nominierung der Mitglieder von Prüfungskommissionen explizit auf das Gleichbehandlungsgesetz verwiesen.

Fragen 8 bis 10, 12 bis 15 und 17:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 707/J der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend das "Körberlgeld" bei der Entsendung von Aufsichtsräten, Beiräten, Staatskommissaren durch die Bundesregierung. Die genannte Anfragebeantwortung ist wie folgt zu aktualisieren:

1.      Kooptierung von Drin. Maria Reiffenstein (anstelle von Dr. Arnulf
Komposch) in den Vorstand des Vereins „Internet Ombudsmann“,

2.      Die Ressortinterne Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming besteht nun aus den nachstehenden MitarbeiterInnen:

                  Leitung:          Mag.a Sylvia Bierbaumer
                                          Stv. Mag. Alexander Braun
                  Mitglieder:     Mag. Gisela Müller                           Koglbauer Alfred
                                          Mag.a Annemarie Masilko               Mag. Christian Philipp
                                          Dr. in Beate Blaschek                      Mag. Hans Döller
                                          Mag.a Susanne Hohenauer Mag. Harald Fugger
                                          Mag.a  Karin Pichler                         Dr. Christian Operschall
                                          Mag.a Christine Holzer                     Mag. Hans Binder
                                          Dr.in Renate Novak                          DI Günter Schinkovits
                                          Ing.in Susanne Wieshofer                Mag. Manfred Rötzer
                                          Dr.in Margareta Steiner
                                          Ingeborg Zalek
                                          Dr.in Renate Kamleithner

3.      Auflösung der Interministerielle Arbeitsgruppe „Nationaler Aktionsplans (NAP) für die Rechte von Kindern und Jugendlichen“,

4.      Entsendung von Dr.in Petra Burgsteiner-Schröder in die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Querschnittsmaterie „Sport und Jugend“,

5.      Entsendung von Mag.a Bernadette Gisinger-Schindler in die Agentur für Europäische Integration und Wirtschaftliche Entwicklung,

6.      Entsendung von Maga. Ulrike Neufang als stellvertretendes Mitglied in den Nationalen Beirat für ländliche Entwicklung,


 

7.      Entsendung Dr. Heinz Wittmann (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) als Mitglied in den Beratenden Ausschuss für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer,

8.      Entsendung von Andrea Stary (Bundesministerium für Finanzen) als Mitglied und Edwin Zauchner (Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk) als Stellvertreter in den Expertenausschuss für die Entsendung von Arbeitnehmern.

Fragen 11 und 16:

Derzeit ist lediglich die Neubestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit für die 2. Funktionsperiode von 2009 bis 2014 geplant.

Weiters wurden im Zeitraum nach dem Stichtag (1. März 2009) die nachstehenden Neubestellungen vorgenommen:

1.      Entsendung von Ing. Manfred Kornfehl (anstelle von SC Dr. Helmut Walla) in den Aufsichtsrat der Familie & Beruf Management GmbH,

2.      Entsendung von Mag.ª Sylvia Bierbaumer (als Mitglied anstelle von Mag.a Edeltraut Glettler) und Mag. Alexander Braun (als Stellvertreter anstelle von Mag.a Sylvia Bierbaumer) in die Interministerielle
Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming
,

3.      Entsendung von Mag.ª Sylvia Bierbaumer in die Hochrangige Gruppe zur sozialen Verantwortung der Unternehmen,

4.      Bestellung von Mag. Hannes Edlinger zum Ersatzmitglied im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats.

 

Mit freundlichen Grüßen