12322/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0030-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . September 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete hat am 16. Juli 2012 unter der Nr. 12530/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Auswirkungen für die Österreichische Zivilluftfahrt in Folge verabsäumter Verlautbarungen durch das BMVIT gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie verantworten Sie, die seit dem 8. April 2012 in Kraft getretenen europäischen Rechtsvorschriften für Zivilluftfahrer und deren Ausbildungsorganisationen nicht für eine umfassende Verwaltungsreform zur Effizienzsteigerung genutzt zu haben?

 

Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit werden auch im Rahmen der Implementierung der neuen Rechtsvorschriften für Zivilluftfahrer und Ausbildungsorganisationen beachtet.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Was hat Sie daran gehindert, rechtzeitig die entsprechenden Kompetenzregelungen vorzunehmen, obwohl Sie vier Jahre dazu Zeit hatten?

 

Die geltenden Vorschriften enthalten bereits die erforderlichen Kompetenzregelungen.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Haben Sie die Luftfahrtbehörden angewiesen, die geltenden EU-Bestimmungen zu ignorieren und die bisherigen Rechtsnormen weiterhin anzuwenden?

Ø  Wenn nein, was werden Sie gegen die Eigenmächtigkeit der Austro Control unternehmen?

Ø  Wann und in welcher Form wird eine Beschlussfassung über die Nutzung der „Opt-out“-Möglichkeiten erfolgen?

 

Mein Ressort hat zeitgerecht eine Notifikation gemäß Artikel 12 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 an die Europäische Kommission und an die Europäische Agentur für Flugsicherheit vorgenommen. Die zuständigen Luftfahrtbehörden beachten dies im Rahmen ihrer Vollzugstätigkeit.