12331/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12559/J der Abgeordneten Neubauer u.a. betreffend die Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Verpflichtung zur Übermittlung monatlicher BezieherInnenzahlen oder anderer Daten als jener, die in der Anlage Statistik zur Mindestsicherungs-Vereinbarung vereinbart wurden, besteht für die Länder nicht.

 

Dem Bund liegen daher lediglich Jahreszahlen vor.

 

Der Vergleich zu den von STATISTIK AUSTRIA für das Jahr 2010 erhobenen BezieherInnenzahlen mit jenen des Jahres 2011 lässt einen Anstieg von 177.068 Personen/Fälle/Haushalte auf 193.276 Personen erkennen.

Ein Vergleich der beiden Jahreszahlen ist jedoch nur bedingt zulässig, weshalb auf die Darstellung von einzelnen Länderergebnissen mangels Aussagekraft verzichtet werden muss.

Dies einerseits deshalb, weil mit der Systemumstellung von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung die Zählweise in einigen Bundesländern aufgrund der Anlage „Statistik“ grundlegend geändert werden musste und es dadurch an einer vergleichbaren Datengrundlage fehlt. Andererseits, weil in 3 Bundesländern im letzten Drittel des Jahres 2010 bereits mindestsichernde Leistungen ausbezahlt wurden.

 

Zu Frage 2:

Die Ergebnisse der Studie „Auswirkung der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) auf die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben“ zeigen, dass die Gründe für die Antragszunahme vielschichtig sind. Auch wenn die Antragsentwicklung von der Zuerkennungsquote gesondert betrachtet werden muss, geben die Gründe, die für die Antragszunahme ausschlaggebend sind, auch Aufschluss über die Ursachen für den tatsächlichen Anstieg bei den BezieherInnenzahlen.


 

Den Erhebungsergebnissen zufolge haben etwa die schwierige arbeitsmarktpolitische Lage, die neue Rolle des AMS bei der Information der KlientInnen und der Ausgabemöglichkeit von BMS-Anträgen, die mediale Präsenz der BMS und der weitgehende Entfall des Regresses von Sozialhilfeleistungen eine Antragssteigerung bewirkt.

Nicht unbeachtliche Auswirkungen ergeben sich sicherlich auch durch die Wirtschaftskrise. Berichtet wird vereinzelt seitens der Länder, dass Menschen in der Zwischenzeit Unterstützung im Vergleich zu früher eher in Anspruch nehmen, selbst wenn es sich dabei auch nur um geringere Beträge handelt.

Darüber hinaus konnte eine erhöhte Inanspruchnahme von BMS-Leistungen durch eine spezielle Gruppe identifiziert werden, die im System der Mindeststandards besser gestellt wurde, nämlich die besonders armutsgefährdete Gruppe der AlleinerzieherInnen.

 

Zu Frage 3:

Die Steigerungsraten für das Land Oberösterreich sind dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ebenfalls nur aus Medienberichten bekannt. Nachdem die BMS jedoch in den ausschließlichen Wirkungsbereich der Länder fällt und daher keinen Vollzugsbereich meines Ressorts darstellt, ist mir eine Beantwortung dieser Frage leider nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

Eine konkrete Prognose über die Entwicklung der BMS-BezieherInnenzahlen ist auf einer seriösen Basis nicht möglich. Erfahrungsgemäß wird diese jedoch auch maßgeblich von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sein.

 

Zu Frage 5:

Mein erklärtes Ziel war und ist es, im Bereich meiner Zuständigkeiten dafür Sorge zu tragen, dass arbeitsfähige BMS-BezieherInnen auf ihrem Weg zurück in den Arbeitsmarkt bestmöglich unterstützt werden.

Wie auch L&R Sozialforschung in ihrer Studie belegt, wurden mit der Mindestsicherung hier wichtige Impulse gesetzt: Durch ihre Einführung wurden in den meisten Bundesländern spezielle Betreuungsangebote für BMS-BezieherInnen entwickelt bzw. bestehende Maßnahmen adaptiert.

Dabei haben sich insbesondere Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE`s), die mit einem Case-Management-Ansatz an den individuellen Problemlagen der BezieherInnen arbeiten als erfolgreiches Mittel für die Zielgruppe erwiesen. Das Angebot erstreckt sich auf die Herstellung der Arbeitsfähigkeit bis zur Integration in den Arbeitsmarkt.

 

Spezifische Angebote für BMS-BezieherInnen gibt es inzwischen in allen Bundesländern.


 

Erste Erfolge der Mindestsicherung belegen auch die Zahlen des Arbeitsmarktservice:

 

 

Zu Frage 8:

Eine genaue Aufschlüsselung ist hier nicht möglich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der „NeueinsteigerInnen“ AlleinerzieherInnen sind. Diese Gruppe profitiert im System der BMS stärker, weil gerade deren Richtsätze deutlich angehoben wurden.

 

Zu Frage 6, 7, 9 und 10:

Die BMS fällt wie die Sozialhilfe in den ausschließlichen Wirkungsbereich der Länder, weshalb auch die Datenhoheit in Angelegenheiten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bei den Ländern liegt. Dem Bund liegen zu den gestellten Fragen keine Informationen vor. Wie bereits eingangs erwähnt, besteht für die Länder keine Verpflichtung zur Übermittlung monatlicher BezieherInnenzahlen oder anderer Daten als jener, die lt. Anlage Statistik vereinbart wurden. Die Frage ist daher an die zuständigen Länder zu richten.