12337/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12818/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend die Angaben des Lichtschutzfaktors auf Sonnenmilch wie folgt:

Sonnencremes gelten gemäß § 3 Z 8 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl I Nr. 13/2006 idgF, als kosmetische Mittel und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit. Ich ersuche daher die Anfrage an diesen zu richten.