12338/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12820/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schadstoffe in Kochutensilien wie folgt:

Kochutensilien fallen in den Regelungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr.13/2006 idgF. Auch die angesprochene Kunststoffverordnung wurde auf Grund des LMSVG (bzw. zuvor LMG) erlassen.

Ich ersuche daher die Anfrage an den für die Vollziehung des LMSVG zuständigen Bundesminister für Gesundheit zu richten.