12345/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0237-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12552/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mehrwertsteuerbetrug: Gebrauchtfahrzeughandel – Fingierte „Ketten- oder Karussellgeschäfte“ im Jahr 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Neue Ketten- und Karussellgeschäfte sind dem Bundesministerium für Justiz im Jahr 2011 nicht bekannt geworden. Diese Sonderform der Finanzvergehen wird in den elektronischen Verfahrensregistern nicht gesondert erfasst, sodass deren statistische Auswertung automationsunterstützt nicht möglich ist. Auch werden gesonderte Statistiken über Ketten- und Karussellgeschäfte vom Bundesministerium für Justiz nicht geführt. Von einer händischen Auswertung aller Akten der Staatsanwaltschaften und Gerichte musste im Hinblick auf den damit verbundenen unvertretbar hohen Aufwand abgesehen werden, wofür ich um Verständnis bitte.
Zu 5:
Dem Bundesministerium für Justiz liegt keine neue Rechtsprechung zu Ketten- und Karussellgeschäften vor. Die in der Anfragebeantwortung zu AB 7182/XXIV.GP unter Fragepunkt 5 enthaltene Darstellung der Rechtsprechung ist daher nach wie vor aktuell.
Zu 6:
Ein Auslandsbezug ist bei Umsatzsteuerkarussellen wesenstypisch, weil sie regelmäßig den Umstand ausnützen, dass Lieferungen in andere Staaten umsatzsteuerfrei sind. Statistiken werden weder über die Zahl von Fällen mit Auslandsbezug noch über die Zahl von Rechnungen an Scheinfirmen im Ausland geführt.
Zu 7:
Über „Amtshilfe“ im Wege der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen Zoll- oder Finanzbehörden mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union könnte allenfalls die Bundesministerin für Finanzen Auskunft erteilen.
Zu 8:
Die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Umsatzsteuerkarusselle beruht im Wesentlichen auf dem Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) und dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie gestaltet sich – abgesehen von dem oft besonders großen Umfang und der erheblichen Komplexität derartiger Verfahren – im Wesentlichen problemlos.
Die Zahl der Fälle von Ketten- und Karussellgeschäften, in denen im Wege der Rechtshilfe zusammengearbeitet wurde, ist ohne den unverhältnismäßigen Aufwand einer händischen Nachschau in den Akten aller Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht feststellbar.
Zu 9:
Von der Europäischen Kommission wurde am 11. Juli 2012 ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug, KOM (2012) 363, präsentiert. Dieser Vorschlag soll unter anderem auch die Hinterziehung der Umsatzsteuer und damit auch die sogenannten Ketten- und Karussellgeschäfte erfassen.
Dieser Vorschlag wird von Österreich grundsätzlich begrüßt. Zu den Details der einzelnen Bestimmungen ist die Koordinierung der betroffenen Ressorts zur Ausarbeitung der österreichischen Position noch im Gange.
Wien, . November 2012
Dr. Beatrix Karl