12352/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.11.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0244-I/A/15/2012
Wien, am 8. November 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12656/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Der Sachverhalt ist mir bekannt, ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 6 und 7.
Fragen 2 und 3:
Österreicherinnen und Österreicher sind nach den mir vorliegenden Informationen nicht betroffen.
Fragen 4 und 5:
Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen sind keine derartigen Spirituosen in den österreichischen Handel gelangt.
Fragen 6 und 7:
Bereits unmittelbar nachdem bekannt wurde, dass in Tschechien durch Verunreinigungen von Wodka und "Tuzemak" (tschechische Spezialität, auch "tschechischer Rum" genannt) mit gesundheitsschädlichen Mengen von Methanol
mehrere Erkrankungen und Todesfälle verursacht worden waren, wurde auf der Homepage meines Ressorts eine entsprechende Information veröffentlicht und vor möglichen Gefahren, die mit dem Konsum von hochprozentigen alkoholischen Getränken einhergehen können, gewarnt. Diese Informationen wurden regelmäßig nach den neuesten vorliegenden Erkenntnissen erweitert.
Das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik hatte sofort bis auf weiteres ein Verkaufsverbot für hochprozentige alkoholische Getränke erlassen. Dieses Verbot wurde am 14.9.2012 zu einem generellen Verkaufs- und Abgabeverbot von alkoholischen Getränken mit über 20 Volumsprozent Alkohol ausgeweitet.
Am 20.9.2012 wurde auch der Export dieser Produkte explizit verboten. Dieses Verbringungsverbot galt auch für Privatpersonen. Mit 27.9.2012 wurden diese Maßnahmen nach einer entsprechenden Risikobewertung der tschechischen Behörden unter Information der Kommission und der Mitgliedstaaten abgeändert. Nach dem 27.9.2012 können Spirituosen, die in Tschechien erzeugt werden, in Tschechien in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Ursprung nachweisbar ist und sie analytisch durch ein akkreditiertes Labor überprüft wurden. Produkte, die zwischen dem 1.1. und 26.9.2012 erzeugt wurden, unterliegen ebenso diesen Bestimmungen. Nachgewiesenermaßen vor dem 1.1.2012 erzeugte Produkte unterliegen bei der Vermarktung keinen weiteren Bedingungen mehr.
Diese Regelungen gelten sinngemäß in Tschechien auch für Spirituosen anderer Herkunft als aus Tschechien. Alle aus Tschechien stammenden Erzeugnisse müssen seither für ihre Vermarktung in den EU-Mitgliedstaaten und in Drittländern ihren Ursprung nachweisen und analytisch durch ein akkreditiertes Labor überprüft worden sein.
Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes rate ich weiterhin grundsätzlich davon ab, hochprozentigen Alkohol unbekannter Herkunft zu konsumieren oder zu erwerben; dies gilt derzeit insbesondere immer noch bei Ausflügen in die Tschechische Republik.
Zusätzlich möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass ein regelmäßiger Konsum von alkoholischen Getränken, insbesondere von hochprozentigen alkoholischen Getränken, selbst wenn diese allen rechtlichen Vorgaben entsprechend vermarktet werden, mittel- und langfristig die Gesundheit beeinträchtigen kann, vor allem dann, wenn der Konsum moderate Mengen übersteigt.
In Österreich werden bei Spirituosen regelmäßige Kontrollen durch die Lebensmittel-aufsicht durchgeführt. In den letzten Jahren wurden keine Produkte wegen über-höhter Methanolgehalte als gesundheitsschädlich beanstandet.
Die Situation in Tschechien wird derzeit europaweit von den zuständigen Lebens-mittel- und Gesundheitsbehörden überwacht.
Das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik hat eine Fotostrecke von möglicherweise betroffenen Etiketten und Flaschen veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird und über folgenden Link von der Homepage meines Ressorts zum Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik abrufbar ist: http://www.mzcr.cz/dokumenty/etikety_6769_1.html
Vom Konsum dieser Produkte wird dringend abgeraten.
Ein „Einfuhrverbot“, rechtlich korrekter ein „Vermarktungsverbot“, wird auf Grund der geschilderten Entwicklung derzeit nicht für notwendig erachtet. Auch Polen hat sein Verbot mittlerweile wieder aufgehoben.