12353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12711 /J der Abgeordneten Wolfgang Zanger et al betreffend Wimperntuschen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Die Frage nach der Sicherheit von Wimperntuschen fällt in das Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz BGBl I Nr 13/2006 idgF und damit als Angelegenheit der Lebensmittelsicherheit und -kontrolle in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit, weshalb mein Ressort zur Beantwortung vorliegender Anfrage über keine Zuständigkeit verfügt.

Ich ersuche daher, die Anfrage an den zuständigen Bundesminister für Gesundheit zu richten.


 

Zu Frage 3: Mein Ressort ist an der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation maßgeblich beteiligt und daher auch an der Co-Finanzierung für Produkttests.

Mein Ressort beauftragt den Verein für Konsumenteninformation laufend mit der Führung von Verbandsklagen, insbesondere, wenn irreführende Geschäftspraktiken eine Täuschung von KonsumentInnen befürchten lassen.