12358/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0240-I/A/15/2012
Wien, am 12. November 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12563/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Acetophenon und Styrol kommen in vielen Pflanzen als natürliche Inhaltsstoffe vor und sind als zulässige Aromastoffe im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen angeführt. Die Aufnahme in diesen Anhang schließt eine Sicherheitsbewertung ein.
Eine entsprechende Beantwortung hinsichtlich der „bromierten Substanzen“ kann nicht erfolgen, da in der angesprochenen Veröffentlichung nicht angeführt wurde, um welche konkreten Substanzen es sich handelt.
Fragen 4 und 5:
Dem Bundesministerium für Gesundheit wurden keine Krankheitsfälle gemeldet, die auf den Verzehr von Bubble Tea hinweisen.
Fragen 6 und 7:
Über das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) sind keine Informationen oder Meldungen im Zusammenhang mit beanstandeten Bubble Tea-Kugeln registriert, von beanstandeten Chargen ist mir deshalb nichts bekannt. Es gab daher auch keine Veranlassungen zu gesonderten Nachforschungen in Österreich.
Frage 8:
Laut Medienberichten wurde in der zitierten Studie die Vermutung geäußert, dass die entdeckten Stoffe wie Styrol, Acetophenon und bromierte Substanzen eine Gesund-heitsgefährdung darstellen würden. Den bisher veröffentlichten Ergebnissen der Studie kann aber weder entnommen werden, um welche bromierten Substanzen es sich konkret handeln soll, noch liegen Angaben über deren Konzentration vor. Ein Gefährdungspotential kann jedoch nur bei exakter Kenntnis der Substanz in Verbindung mit deren Konzentration im Bubble Tea abgeleitet werden. Acetophenon und Styrol sind, wie bereits zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, als zulässige Aromastoffe im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen angeführt.
Frage 9:
In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit werden seitens der zuständigen Fach-abteilung meines Ressorts ebenso wie von den Expert/innen der AGES sowohl die Entwicklungen in der Vermarktung der Produkte als auch allfällige Informationen zu möglichen Gefahren von Bubble Tea Produkten laufend verfolgt und geprüft und, falls notwendig, spezifische Maßnahmen ergriffen. Derzeit werden die Informationen über die AGES Internetseite und die europäische Zusammenarbeit im Rahmen des RASFF sowie die freiwilligen Informationen der Lebensmittelunternehmer/innen für die Konsument/innen als ausreichend erachtet.