12365/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM       

 

 


                                                 BMWF-10.000/0378-III/4a/2012

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 14. November 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12564/J-NR/2012 betreffend Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) – genderspezifische Auswertung rechtswidrig?, die die Abgeordneten
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 14. September 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es ist auf die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Grundlagen zu verweisen. Allfällige Klagen sind im Rechtsweg zu entscheiden.  

 

Zu Frage 2:

Das Gutachten von Prof. Marko wird im Zuge eines allfälligen Rechtsweges bewertet werden.

 

Zu Frage 3:

Es liegt keine Entscheidung der Gerichte vor, in der die Vorgangsweise der Medizinischen
Universität Wien rechtlich beurteilt wird.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Es sind zunächst allfällige Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Sodann werden umgehend die notwendigen Schritte gesetzt werden.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.