12365/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 14. November 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12564/J-NR/2012 betreffend Eignungstest für das Medizinstudium (EMS)
– genderspezifische Auswertung rechtswidrig?, die die Abgeordneten
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 14. September 2012 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es ist auf die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Grundlagen zu verweisen. Allfällige Klagen sind im Rechtsweg zu entscheiden.
Zu Frage 2:
Das Gutachten von Prof. Marko wird im Zuge eines allfälligen Rechtsweges bewertet werden.
Zu Frage 3:
Es liegt keine Entscheidung der Gerichte vor,
in der die Vorgangsweise der Medizinischen
Universität Wien rechtlich beurteilt wird.
Zu Fragen 4 und 5:
Es sind zunächst allfällige Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Sodann werden umgehend die notwendigen Schritte gesetzt werden.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.