12366/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0379-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 14. November 2012
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Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12565/J-NR/2012 betreffend Einführung der
genderspezifischen Auswertung des Eignungstests für das Medizinstudium
(EMS) auf Initiative von Vizerektorin Gutiérrez-Lobos, die die
Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 14. September
2012 an mich richteten, wird in Hinblick auf das UG wie folgt
beantwortet, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Personalangelegenheiten in
der Zuständigkeit der Universitäten liegen:
Zu Fragen 1 bis 15 und 18:
Die Bestellung der Vizerektor/innen fällt in den
autonomen Bereich der zuständigen Univer-sitätsorgane. Die Wahl von
Frau Vizerektorin ao. Univ.-Prof. Dr. Karin Gutiérrez-Lobos erfolgte auf Grundlage von § 24
Abs. 1 und 2 des Universitätsgesetzes 2002 (UG) vom Universitätsrat
der Medizinischen Universität Wien auf Vorschlag des Rektors und nach
Anhörung des Senats. Die Verantwortungsbereiche für die Vizerektor/innen
sind in der vom Universitätsrat
genehmigten Geschäftsordnung des Rektorats gemäß § 22 Abs.
6 UG festgelegt.
Gemäß § 10 der Geschäftsordnung
des Rektorats fallen in den Wirkungsbereich der Vize-rektorin für Lehre,
Gender & Diversity, die Dienstleistungseinrichtung Studienabteilung und
–
hinsichtlich deren Servicefunktion für die Curricula – die
Organisationseinheit Department für Medizinische Aus- und Weiterbildung
sowie die Stabstellen Personalentwicklung und Gender Mainstreaming.
Der Universitätsrat hat gemäß §
21 Abs. 1 Z 6a UG mit allen Rektoratsmitgliedern
entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen. Eine detaillierte
Beantwortung der personen-bezogenen Fragen ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich.
Zu Fragen 16 und 17:
Die Bewertung und Ergreifung von Maßnahmen bei
allfälligem Fehlverhalten von
Vizerektor/innen liegt in der Zuständigkeit des Rektors als Vertreter des
Arbeitgebers im Falle von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sowie als
Leiter des Amtes der jeweiligen Universität bei Vizerektor/innen und
Vizerektoren in einem Beamtendienstverhältnis.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.