12369/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 14. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0298-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12590/J betreffend „inhaftierte Unterhaltsschuldner“, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend liegen keine Daten vor, die eine Beantwortung der gestellten Fragen ermöglichen würden. Die Fallzuordnung von Unterhaltsvorschüssen erfolgt ausschließlich im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz.