12370/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0300-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12641/J betreffend "Cyberkriminalität - Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend trifft spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne von § 118a StGB; dabei handelt sich vorwiegend um Absicherungen technischer und organisatorischer Natur. Im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen ist es jedoch nicht möglich, auf diese im Detail einzugehen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:
Es gibt laufend Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche auch hier um Verständnis, dass -
wie zu Punkt 1 der Anfrage ausgeführt - Details nicht bekannt gegeben werden
können.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Hinsichtlich der Kosten, die für IT-Sicherheit aufgewendet werden, ist festzuhalten, dass nahezu sämtliche Anschaffungen im IT-Bereich auch Sicherheitsaspekte
beinhalten und nur wenige Anschaffungen ausschließlich der IT-Sicherheit dienen. Eine Herausrechnung der Kosten für IT-Sicherheit aus den gesamten die IT betreffenden Kosten ist daher nicht möglich.