12370/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. November 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0300-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12641/J betreffend "Cyberkriminalität - Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend trifft spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne von § 118a StGB; dabei handelt sich vorwiegend um Absicherungen technischer und organisatorischer Natur. Im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen ist es jedoch nicht möglich, auf diese im Detail einzugehen.


Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:

 

Es gibt laufend Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche auch hier um Verständnis, dass -

wie zu Punkt 1 der Anfrage ausgeführt - Details nicht bekannt gegeben werden

können.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Kosten, die für IT-Sicherheit aufgewendet werden, ist festzuhalten, dass nahezu sämtliche Anschaffungen im IT-Bereich auch Sicherheitsaspekte

beinhalten und nur wenige Anschaffungen ausschließlich der IT-Sicherheit dienen. Eine Herausrechnung der Kosten für IT-Sicherheit aus den gesamten die IT betreffenden Kosten ist daher nicht möglich.