12371/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. November 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0304-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12647/J betreffend „FFG-Förderungen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen“, welche die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Jahr

Förderzusagen
(Mio. € inkl. Darlehen und Haftungen)

Barwert
(Mio. €)

2004

315,79

189,33

2005

339,45

211,09

2006

451,78

300,01

2007

393,95

242,35

2008

542,52

419,19

2009

506,95

370,79

2010

554,82

431,86

2011

474,25

349,77

2012*

347,97

253,54

Gesamt

3.927,49

2.767,92

* 01.01. bis 25.09.2012


Die Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren sind auf nicht jährliche anfallende Ausschreibungsrunden für große, mehrjährige Projekte, insbesondere COMET Kompetenzzentren, zurückzuführen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Gesamtbetrag verteilt sich nicht nur auf den Unternehmenssektor, sondern auch auf Forschungseinrichtungen des universitären und außeruniversitären Bereichs. Insbesondere im Rahmen kooperativer Förderformate spielen diese Forschungseinrichtungen eine gewichtige Rolle. Besonders sei auf die COMET Kompetenzzentren hingewiesen: Bei diesen Vernetzungsaktivitäten ist der Empfänger der monetären Förderung das jeweils neugegründete Zentrum, das in der Statistik als Forschungseinrichtung erfasst ist. Die eingesetzten Mittel kommen dabei auch direkt und/oder indirekt den an den Projekten beteiligten Unternehmen zu Gute.

 

Gesamtverteilung der vergebenen Förderungsmittel (Barwerte) des Zeitraumes 2004 bis September 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



2012: 01.01. bis 25.09.2012

Angaben in Mio. €.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Antragstellung erfolgt durch Klein- und Mittelunternehmen (KMU), welche den Scheck in weiterer Folge bei Forschungseinrichtungen einlösen. Pro Jahr kann ein Unternehmen einen Scheck erhalten. Insgesamt haben bislang 3.796 KMU einen (oder mehrere) Innovationsscheck erhalten. Großunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Die Differenzierung nach Kleinst-U, KU und MU wird für Scheckanträge mit 2013 eingeführt.


Tabelle: Vergebene Innovationsschecks

2012: 01.01. bis 25.09.2012

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der durch das Basisprogramm geförderten Organisationen.

Unternehmen werden pro Jahr nur ein Mal gezählt, unabhängig von der Anzahl der geförderten Anträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2012: 01.01. bis 25.09.2012


Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der Unternehmen, die im Zeitraum 2004 bis September 2012 Basisprogrammförderung erhalten haben. Diese Unternehmen werden unabhängig von der Anzahl der geförderten Anträge und unabhängig vom Jahr nur ein Mal gezählt.

 

 

 

 

 


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Von der Statistik Austria werden im Rahmen der F&E-Erhebung alle Organisationen erfasst, die Forschung und Entwicklung durchführen ("Erhebungseinheiten"). In der letzten F&E-Erhebung (2009) wurden insgesamt 4.513 Erhebungseinheiten erfasst, wobei auf den Unternehmenssektor 2.946 entfallen. Davon sind 85,5% KMU (2.519).

 

Im Zeitraum 2004 bis 2012 haben 7.312 Unternehmen eine Förderung der FFG erhalten, davon 6.224 KMU, das heißt: 85 % aller Unternehmen, die FFG-Förderungen erhalten, sind KMU. Dieser Anteil entspricht somit genau dem Anteil von KMU an den Forschung und Entwicklung durchführenden Unternehmen in Österreich.

 

Es gibt in der FFG keinerlei Programme, die KMU verwehrt sind. Vielmehr gibt es eine Reihe von Angeboten exklusiv für KMU, der Rest der Programme steht Unternehmen aller Größenklassen offen.


Die FFG hat in den letzten Jahren ihr Förderangebot für KMU konsequent aus- und umgebaut. Um KMU den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu erleichtern und die Qualität der Forschungsprojekte zu heben, wurden vier aufeinander abgestimmte Förderangebote der FFG im sogenannten KMU-Paket gebündelt, worunter sich auch der Innovationsscheck befindet. Zudem können KMU in zahlreichen Programmen höhere Förderquoten erhalten.

 

Unabhängig davon ist jedoch festzuhalten, dass auch die Förderung von F&E-Projekten von Großunternehmen einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft leistet und die österreichischen KMU von erfolgreichen Leitbetrieben profitieren.