12372/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0384-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 16. November 2012
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12642/J-NR/2012 betreffend Cyberkriminalität – Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes, die die Abgeordneten Rupert Doppler,
Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, wird wie
folgt
beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne des § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass es gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, diese im Detail öffentlich mitzuteilen.
Zu Fragen 2 bis 7:
Es gibt permanent Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass – wie unter Antwort 1 ausgeführt – Details nicht bekannt gegeben werden können.
Zu Frage 8:
Die Kosten sind nur zum Teil dem Bereich IT-Sicherheit zuordenbar und können daher nicht im Detail ausgewiesen werden.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.