12372/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0384-III/4a/2012

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 16. November 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12642/J-NR/2012 betreffend Cyberkriminalität – Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes, die die Abgeordneten Rupert Doppler,
Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2012 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne des § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass es gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht möglich ist, diese im Detail öffentlich mitzuteilen.

 

Zu Fragen 2 bis 7:

Es gibt permanent Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass – wie unter Antwort 1 ausgeführt – Details nicht bekannt gegeben werden können.

 


Zu Frage 8:

Die Kosten sind nur zum Teil dem Bereich IT-Sicherheit zuordenbar und können daher nicht im Detail ausgewiesen werden.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.