12376/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0383-III/4a/2012 |
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Wien, 12. November 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12570/J-NR/2012 betreffend Parteienwerbung an Schulen in Vorarlberg, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 17. September 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Der Landesschulrat für Vorarlberg hat mit Schreiben vom 25. September 2012 mitgeteilt, dass nach seinen Recherchen die in Rede stehenden Plakate nicht an Schulen verschickt und auch in keiner Schule aufgehängt wurden. Daher liegt aus diesem Grund keine Werbung an Schulen in Vorarlberg vor.
Im Übrigen führt das angesprochene Rundschreiben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 7. Oktober 2008, RS Nr. 13/2008, weiters aus, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit schulfremder Werbung dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin obliegt. Dieser bzw. diese hat in einem ersten Schritt darüber zu befinden, ob Werbung im Sinne des § 46 Schulunterrichtsgesetz vorliegt.
Aufgrund des klar ersichtlichen Hinweises „eine Initiative der Jungen ÖVP“ ist eine Werbewirkung für eine politische Partei jedenfalls anzunehmen und es wäre nach Auffassung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ein Aufhängen des in Rede stehenden Plakats an Schulen nicht gerechtfertigt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.