12377/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innvoation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0030-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am 16. November 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. September 2012 unter der Nr. 12572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rettungsgasse – Hintergründe und Informationskampagne gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Woher stammen die Angaben von BM Bures bei der Einführung der Rettungsgasse, dass diese den Einsatzkräften eine vier Minuten schnellere Zufahrt zu Unfällen ermöglicht?

 

Diese Angaben stammen aus Deutschland und basieren auf dortigen Erfahrungswerten im Rettungseinsatz, siehe dazu die Webseite des Österreichischen Roten Kreuzes:

http://www.roteskreuz.at/nocache/berichten/news/datum/2011/11/30/rettungsgasse-pflicht-ab-jaenner-2012/

 

Zu Frage 2:

Ø  Wurden diese Werte seit Einführung dieser Maßnahme erreicht und wenn ja, wann und wo?


 

Derzeit läuft in Österreich das Projekt „Evaluation Rettungsgasse“ (detaillierte Ausführungen dazu siehe unter den Fragepunkten 7 und 8). Im Zuge dieses Projekts werden im Arbeitspaket 3 (AP3) zur Beurteilung der Dauer der Einsätze mit oder ohne Rettungsgasse durchschnittliche Einsatzzeiten der Blaulichtorganisationen der vergangenen Jahre mit den gemittelten Einsatzzeiten des Jahres 2012 verglichen.

 

Zu Frage 3:

Ø  Warum wurde die Rettungsgasse eingeführt, obwohl laut der Tageszeitung “Kurier” vom 12. August 2012 (Rettungsgasse: "Gefährliche Situation") in einer Beurteilung der Abteilung ST5 des Verkehrsministeriums die Rettungsgasse als “nicht sinnvoll” erachtet (“Angemerkt soll auch werden, dass es innerhalb eines gebildeten Staus oft nicht möglich ist, Einsatzfahrzeugen Platz zu machen, weil ganz einfach kein Platz mehr vorhanden ist, auf den man ausweichen könnte”)?

 

Die Einführung der Rettungsgasse wurde einstimmig im österreichischen Parlament als sinnvolle Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit beschlossen und von allen betroffenen Blaulicht- und Einsatzorganisation unterstützt. Eine funktionierende Rettungsgasse ermöglicht Einsatzorganisationen schneller und rascher an einen möglichen Unfallort zu gelangen, um den verunfallten Opfern so schnell wie möglich Erste Hilfe zukommen zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde von Experten empfohlen.

 

Das von Ihnen angesprochene, interne Schreiben ist mehrere Jahre alt, stellte und bezog sich auf einen damals aktuellen, konkreten Vorschlag einer Rettungsorganisation. Durch die von der ASFINAG durchgeführte Studie konnte ein klarer Vorteil durch das System Rettungsgasse aufgezeigt werden und legistische Bedenken in der danach eingesetzten und von dem genannten Leiter der Abteilung ST 5 geleiteten Arbeitsgruppe geklärt werden.

 

Zu Frage 4:

Ø  Welche Maßnahmen wurden in die Wege geleitet, um ausländische Verkehrsteilnehmer über die Rettungsgasse zu informieren?

 

Die ASFINAG hat im Zuge der integrierten Kommunikationskampagne massive Anstrengungen unternommen auch ausländische Verkehrsteilnehmer über das Prinzip der Rettungsgasse zu informieren. An den 10 Grenzübergängen des Autobahn- und Schnellstraßennetzes der Republik Österreich wurden im sichtbaren Bereich entlang der Autobahn Tafeln zur Information in der jeweiligen Landessprache des Nachbarlandes aufgestellt. Des Weiteren wurden rd. 2 Mio. mehrsprachige Folder in sieben verschiedenen Sprachen (englisch, französisch, italienisch, tschechisch, slowakisch, ungarisch, slowenisch) an Raststationen, Grenzübergängen, Mautstellen und sonstige Dienststellen der Partnerorganisationen (u.a. Rotes Kreuz, FF, Automobilclubs) aufgelegt. Darüber hinaus wurden Experteninterviews mit ausländischen Fernseh- und Radiostationen sowie Printmedien gegeben. Ebenfalls wurden die Spediteure und Frächterorganisationen der Nachbarländer per Schreiben über die Einführung der Rettungsgasse in Österreich informiert.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele Autofahrer wurden bisher wegen Missachtung der Rettungsgasse bestraft?

 

Wie ich bereits in meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12310/J ausgeführt habe, ist die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung Sache der Länder.

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Untersuchungen gab es, die belegen, dass die zuvor gültige Pannenstreifen-Regelungen Nachteile gegenüber der Rettungsgasse gibt?

 

Das Projekt „Rettungsgasse“ wurde in einer geordneten Projektstruktur auf- und umgesetzt. In vier verschiedenen Teilprojekten (Legistik, Bau- u. Betrieb, Kommunikation sowie Schulungen) wurden Sachfragen erörtert und Ergebnisse erarbeitet. Diese wurden dem Lenkungsausschuss, in dem neben der ASFINAG, dem bmvit, dem Fachverband der Fahrschulen, dem KfV und den Autofahrerklubs alle Einsatz- und Blaulichtorganisationen Österreichs eingebunden und vertreten waren, präsentiert und zur Genehmigung vorgelegt. Im Teilprojekt Bau- und Betrieb wurde das gesamte Straßennetz hinsichtlich der Anforderungen der Einführung einer Rettungsgasse untersucht. Hierbei wurden auch die entsprechenden Fahrbahnbreiten des Autobahn- und Schnellstraßennetzes analysiert, wodurch der Vorteil der Rettungsgasse durch die sowohl nicht einheitlich, als auch in vielen Bereichen nicht ausreichend breiten Pannenstreifen evident wurde.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Welche Untersuchungen sind geplant, um eine allfällige Verbesserung/Verschlechterung durch die Rettungsgasse festzustellen?

Ø  Wer wird diese Untersuchungen durchführen und was wird das kosten?

 

Die KFV Sicherheits-Service GmbH in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariterbund Österreich wurde seitens des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) mittels Werkvertrag bereits beauftragt, das Projekt „Evaluation Rettungsgasse“ durchzuführen. 

 

Das Projekt umfasst 4 Arbeitspakete (AP):

AP1: Quantitative Erhebungen zu Bekanntheit und Akzeptanz der Rettungsgasse

AP2: ExpertInneninterviews

AP3: Beobachtungen

AP4: Berichtslegung und Koordination

Der Abschluss dieses auf 15 Monate anberaumten Projektes ist für Herbst 2013 vorgesehen. Die Projektgesamtkosten betragen 60.283,29€ (zzgl. USt).

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Wie viel Geld wurde bisher insgesamt für die Werbekampagne zur Rettungsgasse ausgegeben?

Ø  Wurden über die bisher bekannten drei Millionen Euro für die sechsmonatige Intensivphase hinausgehende Inserate oder Fernsehspots geschalten und wenn ja, wie viel wurde dafür ausgegeben und wofür genau? Sind noch weitere Ausgaben/Maßnahmen in dem abgeschlossenen dreijährigen Werbe-Rahmenvertrag geplant und wenn ja, welche genau und welche Summe wird dafür aufgewendet werden?

Ø  Zu welchen Teilen wurde bisher welche Zeitung (in Österreich und im Ausland, einzeln aufgeschlüsselt) mit Inseraten zur Rettungsgasse gebucht und nach welchen Kriterien wurden diese Zeitungen ausgewählt?

 

Wie ich bereits in meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11761/J ausgeführt habe, gehört die Durchführung der Informationskampagne zur Rettungsgasse einschließlich der Finanzierung zum operativen Geschäftsbereich der ASFINAG, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist nicht daran beteiligt.

 

Zu Frage 13:

Ø  Warum wird die Werbekampagne für eine Gesetzesänderung durch Mautgelder der ASFINAG finanziert?

 

Ich möchte zunächst klarstellen, dass es keine „Werbekampagne für eine Gesetzesänderung“ gibt. Geltendes Recht ist zu beachten und muss insofern nicht „beworben“ werden. Dass eine möglichst breitflächige Information der von den neuen Bestimmungen betroffenen Bevölkerungskreise im Sinne der Verkehrssicherheit ist, darf aber als unbestritten vorausgesetzt werden. In diesem Sinn hat auch die Bundesregierung mit Ministerratsvortrag im Mai 2011 folgendes beschlossen: „Die Rettungsgasse ist eine wichtige Maßnahme zur Rettung von Menschenleben, gleichzeitig handelt es sich aber um eine völlig neue Bestimmung. Es muss daher unbedingt sichergestellt sein, dass die Einführung reibungslos von Statten geht und die Verkehrsteilnehmer beim Inkrafttreten der neuen Regeln bereits umfassend informiert sind. Es wird daher Aufgabe des Straßenerhalters sein, mit einer breitflächigen, aber maßvollen, effizienten und informativ gestalteten Informationskampagne in Kooperation mit den Autofahrerclubs, den Fahrschulen sowie den Feuerwehr- und Rettungsorganisationen für ausreichende Informationen über das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer zur Bildung der Rettungsgasse zu sorgen.“