12377/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innvoation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
||||
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am 16. November 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. September 2012 unter der Nr. 12572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rettungsgasse – Hintergründe und Informationskampagne gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Diese Angaben stammen aus Deutschland und basieren auf dortigen Erfahrungswerten im Rettungseinsatz, siehe dazu die Webseite des Österreichischen Roten Kreuzes:
http://www.roteskreuz.at/nocache/berichten/news/datum/2011/11/30/rettungsgasse-pflicht-ab-jaenner-2012/
Derzeit läuft in Österreich das Projekt „Evaluation Rettungsgasse“ (detaillierte Ausführungen dazu siehe unter den Fragepunkten 7 und 8). Im Zuge dieses Projekts werden im Arbeitspaket 3 (AP3) zur Beurteilung der Dauer der Einsätze mit oder ohne Rettungsgasse durchschnittliche Einsatzzeiten der Blaulichtorganisationen der vergangenen Jahre mit den gemittelten Einsatzzeiten des Jahres 2012 verglichen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die KFV Sicherheits-Service GmbH in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariterbund Österreich wurde seitens des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) mittels Werkvertrag bereits beauftragt, das Projekt „Evaluation Rettungsgasse“ durchzuführen.
Das Projekt umfasst 4 Arbeitspakete (AP):
AP1: Quantitative Erhebungen zu Bekanntheit und Akzeptanz der Rettungsgasse
AP2: ExpertInneninterviews
AP3: Beobachtungen
AP4: Berichtslegung und Koordination
Der Abschluss dieses auf 15 Monate anberaumten Projektes ist für Herbst 2013 vorgesehen. Die Projektgesamtkosten betragen 60.283,29€ (zzgl. USt).
Ich möchte zunächst klarstellen, dass es keine „Werbekampagne für eine Gesetzesänderung“ gibt. Geltendes Recht ist zu beachten und muss insofern nicht „beworben“ werden. Dass eine möglichst breitflächige Information der von den neuen Bestimmungen betroffenen Bevölkerungskreise im Sinne der Verkehrssicherheit ist, darf aber als unbestritten vorausgesetzt werden. In diesem Sinn hat auch die Bundesregierung mit Ministerratsvortrag im Mai 2011 folgendes beschlossen: „Die Rettungsgasse ist eine wichtige Maßnahme zur Rettung von Menschenleben, gleichzeitig handelt es sich aber um eine völlig neue Bestimmung. Es muss daher unbedingt sichergestellt sein, dass die Einführung reibungslos von Statten geht und die Verkehrsteilnehmer beim Inkrafttreten der neuen Regeln bereits umfassend informiert sind. Es wird daher Aufgabe des Straßenerhalters sein, mit einer breitflächigen, aber maßvollen, effizienten und informativ gestalteten Informationskampagne in Kooperation mit den Autofahrerclubs, den Fahrschulen sowie den Feuerwehr- und Rettungsorganisationen für ausreichende Informationen über das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer zur Bildung der Rettungsgasse zu sorgen.“