12378/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0094-I/4/2012

Wien, am        November 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2012 unter der Nr. 12571/J an mich eine schriftliche parlamenta­rische Anfrage betreffend „Gender Desaster“ beim Eignungstest für das Medizinstu­dium an der Medizinischen Universität Wien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  In wieweit war das BMFÖD in die Einführung der genderspezifischen Auswertung einbezogen?

 

Weder ich noch Bedienstete der Sektion II oder III des Bundeskanzleramtes waren in die Einfüh­rung der genderspezifischen Auswertung eingebunden.

 


Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Finden Sie es gerechtfertigt und vertretbar, dass bei einem Testverfahren, wel­ches objektiv die geeignetsten Bewerber herausfinden soll, nach Gruppen unter­schiedlich ausgewertet wird?

Ø  Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort genderspezifische Auswertungen, indem Er­gebnisse eines Geschlechts zu Lasten des anderen Geschlechts willkürlich er­höht werden?

 

Die "Gleichstellung von Frauen und Männern" ist gemäß dem 3. Abschnitt des Uni­versitätsgesetzes 2002 (§ 41 ff) eine Aufgabe der Universitäten.

 

Laut Frauenförderplan der MedUni Wien sind auch "Studierende" vom Frauenförder­plan erfasst.

Unter dem Titel "Erhöhung des Frauenanteils" ist in § 14 vorgesehen, dass die "Me­dizinische Universität Wien geeignete personelle, organisatorische und finanzielle Maßnahmen zur Förderung des Zugangs von Frauen setzt".

 

Mir ist bekannt, dass auch namhafte RechtswissenschafterInnen unterschiedliche Meinungen zur Frage der Zulässigkeit der genderspezifischen Auswertung des Tests vertreten. Jedoch hat die Medizinische Universität Wien, soweit mir bekannt ist, eine umfangreiche rechtliche Vorab-Prüfung vorgenommen, deren Empfehlung der gewählten Vorgehensweise entspricht.

 

Zu Frage 4:

Ø  Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Res­sort, dass aufgrund einer vermeintlichen Schieflage der Testergebnisse Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung missachtet wird?

 

Diesbezüglich weise ich auf den Abs. 2 des genannten Art. 7 B-VG hin, demzufolge Bund, Länder und Gemeinden sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau bekennen. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frau­en und Männern, insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleich­heiten, sind zulässig.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ø  Gleiche messbare Eignung ist nicht mehr gleiche Zulassungschance. Die gen­derspezifische Auswertung führt nun auch dazu, dass bereits jetzt Frauen, selbst wenn sie auch ohne Quote einen Platz erhalten hätten, als Gender-Quotenfrauen abgestempelt und somit auch leistungsstarke Frauen diskriminiert werden. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort diese negative Entwicklung?


Ø  In der Schweiz und Deutschland wird der AMS Test ebenfalls angewendet. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort, dass nur in Österreich dieser „Gender Gap“ auf­tritt und daraus abgeleitet wurde, dass der Test weibliche Bewerberinnen diskri­miniert?

Ø  Welche spezifischen Faktoren sehen Sie bzw. Ihr Ressort für den „Gender-Gap“ in Österreich verantwortlich?

Ø  Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Einführung von genderspezifischen Aus­wertungen in anderen Studienzweigen bzw. Prüfungssituationen?

 

 

Lebensbedingungen und Chancen sind in unserer Gesellschaft für Frauen und Män­ner verschieden. Es ist daher notwendig, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Geschlechter bei der Planung, Durchführung und Be­wertung von Maßnahmen zu beachten. Leider schneidet Österreich bei der Gleichstellung der Frauen immer noch mäßig ab. Dies zeigen die nationalen und internationalen Berichte, wie etwa der Global Gender Gap Report. International wird immer wieder auf die hohe Teilzeitquote von Frauen und das nicht ausreichende Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die vergleichsweise sehr langen Karenzzeiten verwiesen, die einen beträchtlichen Anteil an dem Gender Gap haben

 

Die Strategie des Gender Mainstreaming ist ein Instrument um die de-facto-Gleich­stellung herbeizuführen, zu deren Implementierung sich die Bundesregierung ver­pflichtet hat. Sie verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, indem die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Frauen und Männer in ihren Handlungs- und Zugangsmöglichkeiten gleichgestellt sind.

 

In diesem Sinn sehe ich auch die Bemühungen der Medizinischen Universität Wien, Chancengleich­heit beim Zugang zum Studium herzustellen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen