12385/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der ZI. 12583/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ortbezeichnungen in Slowenien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wie auch der Österreichischen Botschaft in Laibach sind die Anliegen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien betreffend ihre Anerkennung in der Verfassung Sloweniens sehr gut bekannt.

Zu Frage 2:

Slowenien trifft keine innerstaatliche oder völkerrechtliche Verpflichtung zur Aufstellung deutsch- oder zweisprachiger Ortstafeln und Straßenverkehrsschilder mit deutscher Zusatzbezeichnung.

Zu Frage 3:

Die Sicherung des Fortbestands der deutschsprachigen Volksgruppe ist eine berechtigte Forderung. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Gleichstellung der Volksgruppe mit der autochthonen italienischen und ungarischen Minderheit, wozu auch die Verankerung als autochthone Volksgruppe in der Verfassung zählt. Die österreichische Bundesregierung hat diese Forderung immer unterstützt und wird dies auch in Zukunft tun. Bei allen meinen bilateralen Kontakten mit der slowenischen Seite sowie jenen des Staatssekretärs im BMeiA wird diese Frage angesprochen.

In diesem Zusammenhang ist die Förderung der deutschsprachigen Kulturvereine in Slowenien ein wichtiges Anliegen. Trotz Finanzkrise hat Slowenien die Finanzmittel für die deutschsprachige Volksgruppe im Jahr 2011 verdoppelt und wird diese Mittel meinen Informationen zufolge weiter ungekürzt bereitstellen. Bei den bevorstehenden bilateralen Verhandlungen für ein neues fünfjähriges Arbeitsprogramm zum Kulturabkommen wird diesem Aspekt besonderes Augenmerk gewidmet.

Zu den Fragen 4 und 5:

Slowenien lehnt die Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in der Verfassung bisher ab und verweist auf Artikel 61 der Verfassung (Bekenntnis zur nationalen Zugehörigkeit):

„Jedermann steht das Recht zu, seine Zugehörigkeit zu seinem Volk oder seiner Volksgruppe frei zu bekennen, seine Kultur zu pflegen und kundzutun sowie seine Sprache zu gebrauchen.“

Völkerrechtlich hat Slowenien im bilateralen Kulturabkommen aus dem Jahr 2001 die deutschsprachige Volksgruppe bereits anerkannt. Dieses Abkommen ist auch dem slowenischen Parlament im Zuge der Ratifikation vorgelegen.

Erst jüngst erfolgte auf Anregung meines Ressorts die Erweiterung des Dachverbandes der deutschsprachigen Vereine, wovon wir uns eine verbesserte Interessensdurchsetzung gegenüber slowenischen Behörden erwarten.

Ich selbst, der Staatssekretär im BMeiA, die Österreichische Botschaft Laibach und alle zuständigen Stellen meines Ressorts werden die Bemühungen um die Besserstellung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien unablässig weiterverfolgen.