12390/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12620/J der Abgeordneten DI Deimek, Vilimsky und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Ja, es wurde am 10. Mai 2012 auf der A2 Südautobahn, Fahrtrichtung Graz, auf der Höhe von Pinkafeld zu schnell gefahren. Die genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht, da ich nicht auf den Tachometer gesehen habe. Die an dieser Stelle erlaubte Höchst-geschwindigkeit beträgt (lt. Angaben meines Chauffeurs) 130 km/h.

 

Fragen 5 und 7:

Die verhängte Strafe belief sich auf € 20, die von meinem Chauffeur an Ort und Stelle beglichen wurde. Ich habe ihm den Betrag persönlich ersetzt.

 

Frage 6:

Weitere Verwaltungsübertretungen sind mir nicht bekannt.

 

Frage 8:

Andere Verkehrsteilnehmer/innen wurden (nach meiner Wahrnehmung) durch die  Überschreitung nicht gefährdet.