12392/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. September 2012 unter der ZI. 12624/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „die letzten Hürden zur
Verwirklichung der österreichischen Staatsbürgerschaft
zusätzlich zur italienischen für Südtiroler“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3, 13 sowie 16 und 17:
Die Frage der Eröffnung der Möglichkeit für Südtiroler, auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wurde von Südtiroler Seite an Österreich herangetragen. Die bereits eingeleitete Prüfung dieser Frage wird auch weiterhin fortgesetzt, wobei die bei der Sitzung des Südtirol Unterausschusses am 22. März 2012 geäußerten Expertenmeinungen ebenfalls einbezogen werden.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft fällt in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und liegt daher außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts.
Es besteht ein ständiger Kontakt mit dem Südtiroler
Landeshauptmann, wodurch ein Austausch über alle Themen von gemeinsamem
Interesse, einschließlich der Frage der Doppelstaatsbürgerschaft,
gewährleistet wird. Zuletzt war Landeshauptmann Dumwalder am
19. Juni 2012 zu Gesprächen mit der Bundesregierung in Wien.
Zu den Fragen 5 bis 12 und 15:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).