12393/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0189-I/4/2012 |
Wien, am 19. November 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12625/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „letzte Hürden zur Verwirklichung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen für Südtiroler“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 13, 14, 16 und 17:
Ø Wurden von Ihnen seit der letzten Sitzung des
Südtirol-Unterausschusses bereits Initiativen gesetzt, die noch offenen
Fragen zu klären?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, liegen bereits konkrete Ergebnisse vor?
c. Wenn ja, wie lauten diese?
d. Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden Sie (gegebenenfalls weitere) Initiativen setzen,
die zu einer baldigen Klärung der offenen Fragen führen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler in absehbarer Zeit möglich wird?
Ø Wie würde sich eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf EU-wirksame Verträge mit der Republik Österreich auswirken(auch unter Berücksichtigung des Obwexer-Gutachtens-Uni Innsbruck)?
Ø Welche darüber hinaus gehenden – bis dato ungeklärten Fragen - stehen einer doppelten Staatsbürgerschaft derzeit für Südtiroler entgegen?
Ø Haben Sie als Mitglied der österreichischen Bundesregierung diese aktuelle Frage mit dem Südtiroler Landeshauptmann besprochen und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?
Ø Werden Sie zur Klärung der noch offenen Fragen in der ggstl. Causa eine Arbeitsgruppe(Expertengruppe) vorschlagen?
Ø Werden Sie Landeshauptmann Dr. Durnwalder einladen in einer solchen Arbeitsgruppe die Position des Landes Südtirol zu vertreten?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12624/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu den Fragen 5 bis 8 sowie 15:
Ø Welche möglichen Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz oder anderen österreichischen Rechtsnormen bzw. in der österreichischen Verfassung könnten sich aus dieser Vorgehensweise ergeben?
Ø Wer ist antragsberechtigt?
Ø Wie soll der Nachweis der österreichischen Abstammung erfolgen?
Ø Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der doppelten Staatsbürgerschaft geregelt sein?
Ø Besteht für Interessenten in eventu die Möglichkeit, den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige (nicht durch Antragstellung) zu erreichen, so wie dies auch bei anderen Personen der Fall ist, die ihre Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen verloren haben?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12622/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Ø Wie soll im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft der Dienst beim Bundesheer geregelt werden?
Ø Wie ist der mögliche Anspruch auf Sozialleistungen zu regeln?
Ø Wie sollen steuerrechtliche Belange geregelt werden?
Ø Können sich durch die Vergabe einer doppelten Staatsbürgerschaft Ungleichbehandlungen gegenüber autochthonen Volksgruppen in Österreich bzw. gegenüber Auslandsösterreichern ergeben?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen