12398/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0039-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am      . November 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12640/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Cyberkriminalität – Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Maßnahmen setzt ihr Ressort gegen Cyberkriminalität?

 

Es wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem gegen Angriffe iSd § 118a StGB zu errichten.

Es wird aber um Verständnis ersucht, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, diese im Detail öffentlich mitzuteilen.

 

 

Zu Fragen 2 bis 7:

Ø  War ihr Ressort, bzw. nachgeordnete Dienststellen bereits Ziel eines, oder mehrerer, Hackerangriffe?

Ø  Wenn ja, welche Dienststelle?

Ø  Wenn ja, wann?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Angriff erkannt?


Ø  Wenn ja, welcher Schaden entstand durch diesen Angriff?

Ø  Wenn ja, können sie ausschließen, dass dadurch sensible Daten Dritten zugänglich gemacht wurden?

 

Es gibt permanent Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Wie schon in meiner Beantwortung zu Fragepunkt 1 ausgeführt, können Details nicht bekannt gegeben werden.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die IT-Sicherheit der Computersysteme in Ihrem Verantwortungsbereich?

 

Die Kosten werden nur zum Teil dem Bereich IT-Sicherheit zu geordnet, daher können sie im Detail auch nicht ausgewiesen werden.