12399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, haben am
19. September 2012 unter der ZI. 12644/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Vergabe von ODA-fähigen Mittel an Syrien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Einsparungen der Austrian Development Agency (ADA) im Bilanzjahr 2011 resultieren aus einer insgesamt sparsamen wirtschaftlichen, zweckmäßigen sowie Ressourcen schonenden Verwendung der administrativen Mittel und aus Reduktionen bei Mietkosten.

Zu Frage 2:

Bewerbungen erfolgten von CARE Österreich, CARITAS Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz und World Vision. CARE Österreich erhielten den Zuschlag. Entscheidungskriterien waren unter anderem die Qualität der Bedarfserhebung, die Relevanz der geplanten Hilfsmaßnahmen für jene Bevölkerungsgruppen, die vom Projekt profitieren sollen, die Kapazität der Organisation und ihrer Partner vor Ort zur Durchführung des Projekts, die Abstimmung des geplanten Projekts mit relevanten nationalen und lokalen Behörden sowie mit anderen Gebern und anderen vor Ort tätigen Hilfsorganisationen sowie die Qualität des von der Organisation vorgeschlagenen Budgets und Finanzierungsplans.


Zu den Fragen 3 und 5:

Die Mittel stammen aus dem Auslandskatastrophenfonds (AKF) und kamen je zur Hälfte dem VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) sowie dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR) zu gute.

Mit Stand Oktober 2012 hatte OHCHR den Großteil der überwiesenen Mittel bereits für Aktivitäten im Bereich des österreichischen VN-Schwerpunktes „Schutz der Zivilbevölkerung“ verwendet. Unterstützt wird unter anderem die Arbeit der vom UN- Menschenrechtsrat eingesetzten Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien, die mit der Feststellung von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen betraut ist.

Der Schwerpunkt der von Österreich finanzierten Aktivitäten liegt auf der Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen sowie der Analyse der tatsächlichen Opferzahlen. OHCHR hat dazu auch Mitarbeiter in die Region entsandt. Für das letzte Quartal 2012 ist die Verwendung von Mitteln für das Training von syrischen NGOs in Bezug auf die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen vorgesehen.

Die Aktivitäten des UNHCR umfassen unter anderem die Registrierung und Dokumentation von Asylanträgen, Unterstützung der Aufnahmeländer beim Einrichten von Flüchtlingslagern, Wasser- und Nahrungsmittelversorgung, die Zurverfügungstellung von Gegenständen wie Kochutensilien, Matratzen und Hygieneartikel sowie Unterstützung bei der Organisation von Unterricht für Flüchtlingskinder. Schwerpunkt für die UNHCR-Aktivitäten ist die Betreuung syrischer Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens.

Zu Frage 4:

Die Überweisung der letzten 250.000,-- Euro an OCHA erfolgte am 28. August 2012.

Zu Frage 6:

Der Prozess zur Einbringung des Ministerratsvortrages sowie des entsprechenden Beschlusses nahm vier Tage in Anspruch.


Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und das Bundesministerium für Inneres (BMI) informieren sich regelmäßig über die in Aussicht genommenen humanitären Hilfsleistungen im Rahmen einer laufenden Koordination, abhängig von den Umständen der jeweiligen Krise unter Einbeziehung anderer Ressorts und der ADA.