1240/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1172/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mögliche Enthaftung von H. E.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nein.
Zu 2 und 6:
Diese Fragen betreffen mögliche Akte der unabhängigen Rechtsprechung und sind sohin nicht Gegenstand meiner Vollziehung. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.
Zu 3:
Bei mir hat während meiner Tätigkeit als Bundesministerin niemand für H. E. interveniert, davor dessen Rechtsvertreter.
Zu 4:
Mir ist nicht bekannt, dass Gelder der BAWAG mit Wissen bzw. auf Anweisung von H. E. an politische Parteien oder andere Interessengruppen geflossen wären.
Zu 5:
Generell gilt, dass mögliche Aussagen eines Beschuldigten im Zusammenhang mit der Belastung anderer Personen oder Parteien auf die Entscheidung über einen allfälligen Enthaftungsantrag keinen Einfluss haben, weil für die Frage der Fortsetzung der Untersuchungshaft nur die Beurteilung deren Voraussetzungen einschließlich des bisher herangezogenen Haftgrundes relevant ist.
Im Konkreten kann ich die Frage 5 nicht beantworten, weil sie mögliche Akte der unabhängigen Rechtsprechung betreffen.
. Mai 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)