12404/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                  Wien, am       November 2012

 

GZ: BMF-310205/0220-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12652/J vom 19. September 2012 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Einleitend ist festzuhalten, dass von den zuständigen Finanzämtern auf der Grundlage der vorliegenden Informationen die in der Bundesabgabenordnung vorgesehenen Prüfungs-maßnahmen gesetzt wurden. Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass betreffend die in der Anfrage genannten Personen keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus deren Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden dürfen.

 

Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen selbst wurden keine Akten und Daten zur steuerlichen Veranlagung überprüft.


Zu 6. und 7.:

Auf Grund der Prüfung der vorliegenden Akten und Informationen ist davon auszugehen, dass die Verfahren durch die zuständigen Abgabenbehörden ohne Weisungen oder sonstige Einflussnahmen des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt wurden.

 

Zu 8. bis 13.:

Eine Übermittlung von Akten und Daten zur steuerrechtlichen Veranlagung und zum vermögensrechtlichen Status von Seiten einzelner Finanzämter an das Bundesministerium für Finanzen hat nicht stattgefunden.

 

Zu 14. bis 20.:

Soweit nachvollziehbar wurden bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage seitens des Bundesministeriums für Inneres keine Akten angefordert bzw. wurden vom Bundesministerium für Finanzen keine Akten an das Bundesministerium für Inneres übermittelt. Im Verlauf der Ermittlungen des Bundesministeriums für Inneres wurden einzelne Abgabenbehörden von Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes zwecks Erlangung fallrelevanter Auskünfte betreffend einzelne Personen kontaktiert. Einer diesbezüglichen detaillierten inhaltlichen Beantwortung stehen die Pflicht zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung sowie das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf den Schutz personenbezogener Daten entgegen.

 

Namens des Evaluierungsteams, das am 12. Juli 2012 im Lichte der Empfehlungen des ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten gemeinsam von den Bundesministerinnen für Justiz und Inneres eingerichtet wurde, wurde mit Schreiben datiert am 31. Oktober 2012 gemeinsam von den Bundesministerien für Justiz und Inneres das Bundesministerium für Finanzen ersucht, allenfalls vorhandene Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Causa zu übermitteln.

 

Zu 21. bis 27.:

Aus dem Zusammenhang mit den nachfolgenden Fragen sowie dem Inhalt der Frage 14. wird geschlossen, dass sich die Frage 21. nicht auf das Bundesministerium für Inneres, sondern auf das Bundesministerium für Justiz bezieht.

 

Eine Anforderung von Akten und Daten zur steuerrechtlichen Veranlagung und zum vermögensrechtlichen Status von Wolfgang Priklopil und Ernst Holzapfel durch das Bundesministerium für Justiz hat bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage nicht stattgefunden.

 

Namens des Evaluierungsteams, das am 12. Juli 2012 im Lichte der Empfehlungen des ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten gemeinsam von den Bundesministerinnen für Justiz und Inneres eingerichtet wurde, wurde mit Schreiben datiert am 31. Oktober 2012 gemeinsam von den Bundesministerien für Justiz und Inneres das Bundesministerium für Finanzen ersucht, allenfalls vorhandene Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Causa zu übermitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.