12410/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/1197-II/2/e/2012

 

Wien, am               . November 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                   19. September 2012 unter der Zahl 12610/J an mich eine schriftlicher parlamentarische Anfrage betreffend „privates Sicherheitspersonal auf Österreichs Flughäfen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Auf Grund der vom Bundesministerium für Inneres durchgeführten Vergabeverfahren waren mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen (Luftfahrtsicherheitsgesetz – LSG, BGBl. Nr. 824/1992, außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. Dezember 2010) auf dem Flughafen

innerhalb des angefragten Zeitraumes beauftragt.

 

Auf Grund der von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) durchgeführten Vergabeverfahren waren mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen gemäß dem LSG 1992 auf dem Flughafen

beauftragt.

 

Eine Beantwortung der Frage nach den „Mannstunden“ kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Für diesen Zweck müsste jede einzelne Rechnung ausgehoben und berechnet werden.

 

Zu Frage 2:

Betreffend die vom Bundesminister für Inneres durchgeführten Vergabeverfahren (Wien im Jahr 1993, Graz-Thalerhof im Jahr 1997, Linz-Hörsching im Jahr 1997 und Salzburg im Jahr 2000) steht wegen der mittlerweile verstrichenen Zeit (15 bzw. 12 Jahren) der jeweilige Wortlaut der Ausschreibungen auf Grund bestehender Skartierungsvorschriften nicht mehr zur Verfügung.

Die Vergabeverfahren Innsbruck und Klagenfurt 2003 sowie Wien 2004 wurden durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) durchgeführt. Daher ist die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als vergebende Stelle über die Ausschreibungsunterlagen allein verfügungsberechtigt.

 

Zu Frage 3:

 

Zu Frage 4:

Vom Jahr 2002 bis zum 30. November 2009 wurden nachfolgende Aufgaben von den Bediensteten der privaten Sicherheitsunternehmen wahrgenommen:

 

Vom Jahr 2002 bis zum Ablauf des Jahres 2010 wurden von den Bediensteten der privaten Sicherheitsunternehmen folgende Aufgaben wahrgenommen:

Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck sowie von (anderen) Personen und deren mitgeführten Gegenstände vor dem Zutritt zu Sicherheitsbereichen nach Maßgabe des Luftfahrtsicherheitsgesetzes, BGBl Nr. 824/1992 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Seit dem 1. Dezember 2009 (Flughafen Wien) bzw. dem 1. Jänner 2011 (Flughäfen Graz-Thalerhof, Linz-Hörsching, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) haben die Zivilflugplatzhalter der sechs internationalen Flughäfen selbst die Durchführung der oben angeführten Aufgaben zu gewährleisten. Für diesen Zweck bedienen sie sich derselben privaten Sicherheitsfirmen, die bereits zuvor für Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck sowie von (anderen) Personen und deren mitgeführten Gegenstände herangezogen wurden (Luftfahrtsicherheitsgesetz, BGBl Nr. 111/2010 idgF):

 

Sämtliche Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Vollzugsbereich der Bundesministerin für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Die Bediensteten der Sicherheitsunternehmen sind befugt, Fluggäste und deren Gepäck, sowie andere Personen als Fluggäste und Fahrzeuge vor Zutritt bzw. Zufahrt zu den Sicherheitsbereichen der sechs internationalen Flughäfen nach Maßgabe der Bestimmungen des Luftfahrtsicherheitsgesetzes, der (Durchführungs-) Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie der auf Grund § 4 Luftfahrtssicherheitsgesetz ergangenen Bescheide des Bundesministeriums für Inneres zu durchsuchen und im Rahmen dieser Durchsuchungen die in diesen Rechtsvorschriften und Bescheiden als zulässig erklärten technischen Hilfsmittel zu verwenden. Diese Durchsuchungen basieren auf Freiwilligkeit der Betroffenen, Sicherheitskontrollorgane verfügen über keinerlei Zwangsbefugnisse.

 

Zu Frage 6:

Die Grundausbildung der Bediensteten (mit Monitorberechtigung) gliedert sich in eine theoretische Ausbildungsphase, welche 120 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten, und in eine praktische Ausbildungsphase, welche 80 Unterrichtseinheiten á 50 Minuten umfasst. Die Lehrpläne bzw. Lehrinhalte sind für alle sechs internationalen Flughafenstandorte einheitlich und basieren auf den Vorgaben des Punktes 11 des Anhanges der Verordnung (EU) Nr. 185/2010.  Darüber hinaus haben die Bediensteten zumindest einen sechs- bis acht-stündige Halbjahres-Fortbildungskurs zu absolvieren. Die Grundausbildung wird mit einer Leistungsfeststellung beendet, die von einer Prüfungskommission durchgeführt wird.  Vor dem Jahre 2012 wurde die Ausbildung auf Grund erlassgemäß festgelegter Übergangsbestimmungen durchgeführt.


Zu den Fragen 7 und 8:

Der Ausbildungstand der Bediensteten wird im Rahmen der von der Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres durchgeführten Sicherheitsaudits, Inspektionen sowie im Rahmen der vom Bundesministerium für Inneres beurteilten Qualitäts-Tests kontrolliert. Sicherheitsaudits finden alle vier Jahre, Inspektionen finden grundsätzlich jährlich statt. Qualitätstests finden durchschnittlich einmal monatlich an jedem Standort statt. Darüber hinaus hat der Landespolizeidirektor alle drei Jahre sein Einverständnis zur weiteren Heranziehung der Bediensteten nur bei einer wiederkehrenden positiv absolvierten Leistungsfeststellung zu erklären. Die Voraussetzungen für die weitere Heranziehung gründen sich auf § 7 Abs. 2 Luftfahrtsicherheitsgesetz sowie auf den Punkt 11.3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 185/2010.

 

Zu Frage 9:

Der Ausbildungsstand wird im Rahmen des Nationalen Qualitätskontrollprogramms durch eine Mehrzahl von Beobachtungen und Befragungen der Bediensteten der Sicherheitsunternehmen durch Beamte der zuständigen Fachabteilung des Bundes-ministeriums für Inneres kontrolliert. Im Rahmen der Qualitäts-Tests werden der Kenntnisstand und die praktischen Fähigkeiten der Bediensteten im Rahmen des üblichen Flughafenbetriebes auf die Probe gestellt. Der Ausbildungsstand wird auch wiederkehrend nach Ablauf von drei Jahren im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens beurteilt.

 

Zu Frage 10:

Ja.

 

Zu Frage 11:

Entfällt auf Grund der Beantwortung zu Frage 10.

 

Zu Frage 12:

Seit 1. Oktober 2005 werden auf den sechs internationalen Flughäfen mindestens einmal im Monat Tests durch die Landespolizeidirektionen (vormals durch die Sicherheitsdirektionen) vorgenommen.

 

Zu Frage 13:

Die Qualitätstests werden im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres von geeigneten Beamten der örtlich zuständigen Landespolizeidirektionen (vormals Sicherheitsdirektionen) durchgeführt und geleitet.


 

Zu Frage 14:

Die Richtlinien für die Durchführung von Tests sind im Nationalen Qualitätskontrollprogramm geregelt, welches auf der Verordnung (EU) Nr. 18/2010 basiert.

 

Zu Frage 15:

Nein.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Da die Einhaltung der Sicherheitsstandards an Flughäfen gemäß Luftfahrtssicherheitsgesetz die Zivilflugplatzhalter zu gewährleisten haben, erfolgt keine behördliche Beurteilung der zivilrechtlich beauftragten Sicherheitsunternehmen.

Je nach Schwere der vom Bundesministerium für Inneres oder von der Landes-polizeidirektion festgestellten Mängel werden vom Zivilflugplatzhalter geeignete Be-hebungsmaßnahmen vorgeschlagen, die dem Bundesministerium für Inneres zur Zu-stimmung vorgelegt werden. Im Falle der Angemessenheit und Geeignetheit der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt die Zustimmung durch das Bundesministerium für Inneres, im gegenteiligen Fall werden auf Basis des Luftfahrtsicherheitsgesetzes andere oder weitere Maßnahmen durch das Bundesministerium für Inneres angeordnet. Bei diesen Behebungsmaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Nachschulungsmaßnahmen der einzelnen Bediensteten, die die festgestellten Mängel zu verantworten haben.

Hat ein Bediensteter des Sicherheitsunternehmens wiederkehrend die Feststellung von Mängeln bzw. von schweren Mängeln, somit eine negative Testbeurteilung, verursacht, kann der Landespolizeidirektor die schriftliche Einverständniserklärung zur Heranziehung des Bediensteten mittels Bescheid widerrufen (§ 7 Abs. 4 Luftfahrtsicherheitsgesetz).

 

Zu Frage 18:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und der daraus resultierenden Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 19:

 

Kosten der privaten Sicherheitsdienste

Jahr

Flughafen

Sicherheitsfirma

Kosten

2004

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

1.406.190,28 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.213.402,03 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.505.255,44 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

1.135.127,05 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.814.281,40 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

21.335.058,03 €

Summe

28.409.314,23 €

2005

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

2.058.870,05 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.424.890,75 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.697.634,13 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

1.806.368,09 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.313.102,78 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

16.526.616,78 €

Summe

25.827.482,58 €

2006

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

2.674.148,44 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.792.381,81 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.448.447,92 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

2.912.184,50 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.242.341,71 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

16.764.828,71 €

Summe

30.834.333,09 €

2007

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

3.124.659,75 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.039.518,55 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.188.992,04 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

3.516.625,06 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.923.623,46 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

37.966.656,66 €

Summe

53.760.075,52 €

2008

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

3.252.667,55 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.315.554,78 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.448.189,10 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

3.717.190,42 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

4.330.978,27 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

33.134.650,93 €

Summe

50.199.231,05 €

2009

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

3.359.857,15 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.491.586,35 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.524.054,27 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

3.906.197,23 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

4.194.955,87 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

32.207.905,91 €

Summe

49.684.556,78 €

2010

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

3.371.246,21 €

Innsbruck

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

3.587.778,07 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

2.656.624,71 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

4.255.237,55 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

4.343.217,29 €

Wien

Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H.

3.841.228,02 €

Summe

22.055.331,85 €

2011

Graz

Flughafen Graz Sicherheitsdienste

791.478,26 €

Klagenfurt

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

363.157,39 €

Linz

G4S Secure Solutions AG

950.546,39 €

Salzburg

Securitas Sicherheits-Dienstleistungs GmbH

1.110.416,43 €

Summe

3.215.598,47 €

 

Seit 1. Dezember 2009 fallen für den Flughafen Wien, seit 1. Jänner 2011 auch für die übrigen fünf internationalen Zivilflugplätze aufgrund des novellierten Luftfahrtsicher-heitsgesetzes für das Bundesministerium für Inneres keine Kosten mehr an.

 

Die Ermittlung der detaillierten Kostenaufstellung der Jahre 2002 und 2003 wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auf Grund der dafür notwendigen anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Auswertung verbunden, da die diesbe-züglichen Unterlagen nicht in dieser Systematik ausreichend detailliert erfasst worden sind, weshalb von einer entsprechenden Beantwortung Abstand genommen wird.