12416/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Justiz
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BMJ-Pr7000/0238-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12623/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die letzten Hürden zur Verwirklichung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen für Südtiroler“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 17:
Die in der Anfrage angesprochenen Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen (zusätzlichen) österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler fallen – wie bereits in den Beantwortungen der Voranfragen 8571/J-NR/2011 betreffend „Selbstbestimmungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler und Südtirolerinnen“ und 10388/J-NR/2012 betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ vermerkt – nicht in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Justiz.
Ich darf daher hinsichtlich der Fragepunkte 4 und 13 auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zur gleichlautenden Anfrage Zl. 12624/J-NR/2012 verweisen; selbiges gilt auch für die prozeduralen Fragen (Fragepunkte 1 bis 3 und 14). Hinsichtlich der Fragepunkte 5 bis 8 darf ich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Inneres zur Anfrage Zl. 12622/J-NR/2012 sowie hinsichtlich der Fragepunkte 12 und 15 auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur Anfrage Zl. 12625/J-NR/2012 verweisen. Die Fragepunkte 9 bis 11 betreffen Angelegenheiten des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesministerin für Finanzen.
Die Fragen 16 und 17 schließlich sind angesichts des fehlenden inhaltlichen Bezugs zum Justizressort zu verneinen.
Wien, . November 2012
Dr. Beatrix Karl