12418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0240-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12636/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Cyberkriminalität – Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Es werden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne des § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche aber um Verständnis, dass es im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht tunlich ist, diese öffentlich darzulegen.

Zu 2 bis 7:

Angriffsversuche gegen Computersysteme des Bundes im Sinne des § 118a StGB gehören zum IKT-Alltag. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass – wie schon ausgeführt – Details nicht bekannt gegeben werden können, um die Sicherheitsmaßnahmen nicht zu konterkarieren.

Zu 8:

Der Sachaufwand lässt sich selten eindeutig oder ausschließlich dem Bereich der IKT-Sicherheit zuordnen, zumal IKT-Maßnahmen oft nicht nur (aber auch) im Sicherheitsbereich wirksam werden. Daher ist eine Bezifferung der Kosten nicht möglich.

 

Wien,     . November 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl