12418/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0240-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12636/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Cyberkriminalität – Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Es werden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts gegen Angriffe im Sinne des § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche aber um Verständnis, dass es im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen nicht tunlich ist, diese öffentlich darzulegen.
Zu 2 bis 7:
Angriffsversuche gegen Computersysteme des Bundes im Sinne des § 118a StGB gehören zum IKT-Alltag. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass – wie schon ausgeführt – Details nicht bekannt gegeben werden können, um die Sicherheitsmaßnahmen nicht zu konterkarieren.
Zu 8:
Der Sachaufwand lässt sich selten eindeutig oder ausschließlich dem Bereich der IKT-Sicherheit zuordnen, zumal IKT-Maßnahmen oft nicht nur (aber auch) im Sicherheitsbereich wirksam werden. Daher ist eine Bezifferung der Kosten nicht möglich.
Wien, . November 2012
Dr. Beatrix Karl