1242/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0079-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1227/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Justiz hat keine Rahmenverträge zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen. Für das Bundesministerium sind insoweit die von der Bundesbeschaffung GmbH im Rahmen ihres gesetzlichen Zuständigkeitsbereiches abgeschlossenen Verträge maßgeblich.
Zu 2 bis 4:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.
Zu 5 und 6:
Im Bundesministerium für Justiz standen im fraglichen Zeitraum und zum fraglichen Stichtag keine Taxi- oder Taxi-Business-Karten zur Verfügung.
Zu 7 und 8:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6.
Zu 9:
Eine Auswertung aus dem PM SAP-System ergab, dass in der Zeit vom 1. Jänner 2007 bis 1. März 2009 an Bedienstete der Zentralstelle im Rahmen von Inlands- und Auslandsdienstreisen ein Betrag von 15.430,69 Euro an Taxikosten refundiert wurde.
Weiters wurde für Taxifahrten im Raum Wien im genannten Zeitraum ein Betrag von 804,20 Euro aufgewendet.
Zu 10 und 11:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6.
Zu 12 bis 14:
Die Taxiabrechnungen werden von den zuständigen Mitarbeitern für die Bearbeitung der Ansprüche der Mitarbeiter auf Grund der Reisegebührenvorschrift 1955 geprüft und beurteilt. Alle Reiserechnungen und alle Einzelrechnungen werden auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft. Für die Ergreifung dienstrechtlicher Konsequenzen bestand und besteht kein Anlass.
. Mai 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)