12423/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1330-SIAK-ZGA/2012

 

Wien, am         . November 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am   20. September 2012 unter der Zahl 12663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorwürfe gegen Landespolizei-Vizepräsident Karl Mahrer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der betroffene Beamte hat sich um Zulassung zum Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E2a 2012 beworben.

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu Frage 3:

Es gibt mehrere Unterschriften von Zwischenvorgesetzten, die Prüfung oblag dem Landespolizeikommando für Wien.


Zu Frage 4:

Ja.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Mit Erlass des BM.I vom 20. Juli 2012, GZ BMI-SI1400/0721-SIAK-ZGA/2012, wurde die Zulassung des betreffenden Beamten zum Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E2a mit sofortiger Wirkung aufgehoben und der Beamte wurde vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde das damalige Landespolizeikommando Wien angewiesen, die einlangenden Bewerbungen künftig sorgfältiger zu prüfen.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Eine Einflussnahme ist grundsätzlich nicht möglich, da einer nachgeordneten Dienststelle keine Weisungsbefugnis gegenüber der für Fragen der Aus- und Fortbildung zuständigen Sicherheitsakademie oder der obersten Dienstbehörde zukommt.

 

Der Kommandant des damaligen Landespolizeikommandos Wien hat seinen Standpunkt in gegenständlicher Causa argumentativ dargelegt, das Ergebnis der Sachverhaltsprüfung durch das für das Auswahlverfahren zuständige BM.I lautete jedoch anders.

 

Zu Frage 11:

Ja.

 

Zu Frage 12:

Ja.

 

Zu Frage 13:

Ja.