12424/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1219-II/1/c/2012

Wien, am    . November 2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Albert Steinhauser, Petra Bayr, Freundinnen und Freunde haben am 20. September 2012 unter der Zahl 12664/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Antisemitismus und Polizei" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Gegen den Einsatzleiter ist kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Bei der Befragung sämtlicher Exekutivbediensteter konnte nicht verifiziert werden, dass die eingesetzten Beamten während der Veranstaltung Witze über Juden erzählt bzw. sich über deren Aussehen lustig gemacht hätten.

 

Zu Frage 4:

Es wurde mit einem Beamten ein schulendes Gespräch bezüglich des Auftretens im Einsatz geführt. Dem Beamten konnten aber keine wie immer gearteten antisemitischen Äußerungen nachgewiesen werden.

 


Zu Frage 5:

Sämtliche eingesetzte Beamte wurden von der vorgesetzten Dienststelle zu einer Stellungnahme verhalten.

 

Zu Frage 6:

Für die Beamten der Polizeiinspektion Am Hof gab es im Speziellen keine Schulung. Es werden für alle Einsatzbeamten, unabhängig von konkreten Vorfällen,  Informations-veranstaltungen durchgeführt.

 

Zu Frage 7:

Ja.

 

Zu Frage 8:

Ja. Die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall des Nichteinschreitens am Schwedenplatz führte das Büro für besondere Ermittlungen (BBE).

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Eine Beschwerde über die Einsatzleiterin bei der Gedenkveranstaltung am 10. November 2011 und über die anderen Exekutivbeamten ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 13:

Die Beamten werden gemäß ihrer Aufgabenstellung und ihrer Befugnisse eingesetzt. Gegen Beamte, die derart aufgefallen sind, wird gemäß der einschlägigen rechtlichen Vorschriften vorgegangen.

 

Zu Frage 14:

Die Landespolizeidirektion Wien gewährleistet in ihrem Wirkungsbereich im Rahmen ihrer Befugnisse und Verpflichtungen den Schutz jüdischer Einrichtungen.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Neben den relevanten Rechtsfächern (Strafrecht, Verbotsgesetz, Verwaltungsrecht) wird das Thema Antisemitismus auch im Rahmen der Seminare „A World Of Difference“ (Persönlichkeitsbildung) in Zusammenarbeit mit der Anti Defamation-League behandelt. In der Polizeigrundausbildung dauern die verpflichtenden Seminare zwei, in der berufsbegleitenden Fortbildung drei Tage.

 

Zu Frage 17:

Nein. Schulungen sind nicht als disziplinäre Maßnahme vorgesehen.


Zu den Fragen 18 und 19:

Seit dem Jahre 2007 haben ca. 7.000 Bedienstete diese Seminare, deren Ziel die Schulung aller Bediensteten ist, besucht. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend.

 

Eine Statistik, die eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern enthält, wird nicht geführt. Eine anfragebezogene, retrospektive manuelle Erhebung dieser Daten kann auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und der Ressourcenbindung  nicht durchgeführt werden.

 

Zu Frage 20:

Die Seminare, die Teil der Grundausbildung sind. werden in den Bildungszentren nach dem Curriculum der Anti Defamation-League durchgeführt.

 

Zu Frage 21:

Neben dem Informationsmaterial zur Gedenkstätte Mauthausen gibt es das Handbuch „Menschenrechte und Polizei“, das im Intranet allen Beamten zur Verfügung steht.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Im Rahmen der Polizeigrundausbildung werden Kurse auch zum Thema Nationalsozialismus und zwar im Abschnitt I, „Gesellschaftslehre“ mit 25 Unterrichtseinheiten abgehalten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Auch eine Exkursion zur Gedenkstätte Mauthausen ist für jeden Grundausbildungslehrgang obligatorisch.

 

Zu den Fragen 24 bis 27:

Seit dem Jahre 2007 haben alle Bediensteten in der Grundausbildung, somit ca. 2.500 Bedienstete an diesen verpflichtenden Kursen, die in den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive abgehalten werden, teilgenommen.

 

Der Besucherstatistik der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist unter der Besucherkategorie „Sicherheitswachebeamten und Aspiranten“ zu entnehmen, dass insgesamt 2.559 Polizeibeamtinnen und -beamte sowie -schülerinnen und -schüler die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besucht haben; und zwar 2007: 716, 2008: 395, 2009: 389, 2010: 359 und 2011: 700.

 

Statistiken, die weitere Aufschlüsselungen nach Jahren und Bundesländern enthalten, werden nicht geführt. Anfragebezogene, retrospektive manuelle Erhebungen dieser Daten können auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und der Ressourcenbindung  nicht durchgeführt werden.


Zu Frage 28:

Ja.

 

Zu Frage 29:

Gegen jenen Beamten, der es unterlassen hatte, nach Aufforderung eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz entgegen zu nehmen, ist ein Disziplinarverfahren anhängig.

 

Zu Frage 30:

Zum Sachverhalt am 30. August 2012 erfolgten bereits Berichte wegen § 302 StGB an die Staatsanwaltschaft Wien bezüglich mehrerer Beamter. Die betreffenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter befindet sich in der Landespolizeidirektion Wien in Bearbeitung.

 

Zu Frage 31:

Es wurden Beamte ausgeforscht, die mit dem Beschwerdeführer Kontakt hatten. Ob es sich bei diesen Beamten um jene handelt, die angeblich nicht eingeschritten sind, ist Gegenstand eines offenen Verfahrens und von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beurteilen.

 

Zu Frage 33:

Unabhängig von konkreten Vorfällen werden zum Thema Antisemitismus Schulungs- und Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird das Thema Extremismus als Aufgabengebiet der Sicherheitsbehörden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Grundausbildungslehrgängen E2a und FH -Bachelor E1 Ausbildungsgängen im Rahmen von Vorträgen näher gebracht. Dabei wird auch auf mögliche antisemitische Motivlagen von Straftaten hingewiesen.

 

Im Rahmen von internen Spezialausbildungen  des Bundesministeriums für Inneres (Szene-kundige Beamte, Gewaltpräventionsbeamte, Sensorenausbildung zur Verbesserung des Informationsflusses und der internen Zusammenarbeit (S.A.V.I.Z.) – Bezirkspräventions-beamte) werden ebenfalls Vorträge zum Thema Extremismus und seinen Erscheinungsformen gehalten.

Im Zuge der vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung durchgeführten Spezialschulung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsschutz wird diesen die Demokratiefeindlichkeit und somit die Staatsschutzrelevanz politischer Extremismen und die dagegen gerichteten sicherheitsbehördlichen Bekämpfungsstrategien erläutert.


In allen Landespolizeidirektionen werden die Exekutivbeamtinnen und -beamten im Rahmen zahlreichreicher Schulungen („Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ sowie „world of difference“), in der Grundausbildung und in den jährlich stattfindenden Ausbildungstagen (Fortbildung) mit Themen menschenrechtlicher Relevanz entsprechend unterrichtet.

 

In den Bildungszentren finden vor Abschluss jedes Grundausbildungslehrgangs Vorträge durch Beamte der Landesämter für Verfassungsschutz statt. Extremistische und im Besonderen antisemitische Phänomene werden vorgestellt und reflektierend diskutiert. Neu in den exekutiven Außendienst kommende Bedienstete werden daher flächendeckend sensibilisiert und wirken in weiterer Folge auf den Dienststellen auch als Multiplikatoren.

 

Zu den Fragen 34 und 35:

Nein.