12426/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1163-II/2/a/2012

Wien, am         . November 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Strutz und weitere Abgeordnete haben am                                   20. September 2012 unter der Zahl 12666/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach dem mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 6:

Mit Stichtag 31. August 2012 werden bundesweit derzeit 17 öffentliche Orte auf Grundlage des § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) videoüberwacht.

 

Zu den Fragen 7 und 19:

An folgenden videoüberwachten öffentlichen Orten kam es zu einem nachweisbaren Rückgang von Straftaten: Villach – Lederergasse, Shopping City Süd, Flughafen – Schwechat, Salzburg – Rudolfskai, Linz – Hinsenkampplatz, Graz – Jakominiplatz, Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile, Lienz – Hauptplatz, Wien – Karlsplatz, Wien – Schwedenplatz.


Zu Frage 8:

Die bundesweiten Kosten (Installationskosten, Betriebskosten und Personalkosten) für die Videoüberwachung beliefen sich im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. August 2012 auf insgesamt € 1.587.476,--.

 

Zu Frage 9:

Eine Ausweitung der Videoüberwachung ist nur bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Anträge der nachgeordneten Sicherheitsbehörden zur Errichtung von Videoüber-wachungsanlagen gemäß § 54 Abs. 6 SPG vor.

 

Zu Frage 10:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 31. August 2012 wurden von nachgeordneten Sicher-heitsbehörden beim Bundesministerium für Inneres fünf Anträge auf Errichtung einer Videoüberwachungsanlage gemäß § 54 Abs. 6 SPG eingebracht. Überdies wurden zwei Videoüberwachungen gemäß § 54 Abs. 7 SPG wurden beantragt.

 

Zu Frage 11:

Von den fünf Anträgen gemäß § 54 Abs. 6 SPG wurden drei nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten für den Standort Sankt Pölten/Niederösterreich aus Anlass einer Veranstaltung genehmigt, und zwar vom 21. bis 30. Mai 2010, vom 19. bis 22. August 2010 und vom 10. bis 19. Juni 2011. Zu den beiden Anträgen auf Videoüberwachung in Wien und in Salzburg wurde vom Rechtsschutzbeauftragten positiv Stellung genommen.

 

Zu Frage 12:

Mit Stichtag 31. August 2012 gab es genehmigte Videoüberwachungen gem. § 54 Abs. 6 SPG an folgenden öffentlichen Orten:

Kärnten:                                 Klagenfurt – Pfarrplatz

                                               Villach – Lederergasse

Niederösterreich:                   Schwechat – Flughafen

                                               Wiener Neustadt – Herrengasse

                                               Vösendorf – Shopping City Süd

                                               Sankt Pölten (Veranstaltungszentrum)

                                                           idZ vom 25. Mai bis 3. Juni 2007

                                                           idZ vom 3. bis 18. Mai 2008

                                                           idZ vom 29. Mai 2009 bis 7. Juni 2009

                                                           idZ vom 21. bis 30. Mai 2010

                                                           idZ vom 19. bis 22. August 2010

                                                           idZ vom 10. bis 19. Juni 2011


Oberösterreich:                      Linz – Hinsenkampplatz

                                               Linz – Altstadt

                                               Ried im Innkreis – Hauptplatz

Salzburg:                                Salzburg Stadt – Rudolfskai

                                               Salzburg Stadt – Südtiroler Platz

Steiermark:                            Graz – Jakominiplatz

Graz – Hauptbahnhof (eingestellt ab Jänner 2011 wegen Umbau)

                                                Bruck an der Mur (eingestellt mit August 2007)

Tirol:                                       Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

                                               Lienz – Hauptplatz

Wien:                                      Karlsplatz/Kärntnertorpassage

                                               Schwedenplatz

                                               Schottenring

                                               Westbahnhof (eingestellt seit April 2009)

 

Zu Frage 13:

Es werden zur Anwendung des § 53 Abs. 5 SPG im Bereich des Bundesministeriums für Inneres keine gesonderten Statistiken geführt. Eine anfragebezogene, retrospektive manuelle Auswertung durch Sichtung aller in Frage kommenden Ermittlungsakten bei allen österreichischen Sicherheitsbehörden bedürfte eines unvertretbaren hohen Verwaltungsauf-wand und einer entsprechenden Ressourcenbindung, weshalb von einer Beantwortung Abstand genommen wird.

 

Aufgrund der in § 91c Abs. 1 SPG normierten Verpflichtung haben die österreichischen Sicherheitsbehörden den Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres (wie auch den entsprechenden Publikationen des Rechtsschutzbeauftragten zu  entnehmen ist) über die Verwendung fremder Bilddaten (§ 53 Abs. 5 SPG) in Kenntnis gesetzt:

 

Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. August 2012 liegen noch keine Zahlen vor.

 


Es wird allerding ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der „Meldungen insgesamt“ nicht mit der Anzahl der Ermittlungsfälle gleichzusetzen ist, da diese Zahl neben Erstmeldungen auch sogenannte Nachtragsmeldungen erfasst.

 

Nachtragsmeldungen werden übermittelt, wenn die Bilddaten zur Fahndung weiter verwendet werden sollen, da der Tatverdächtige noch nicht ausgeforscht werden konnte, aber auch, wenn die Bilddaten (aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder wegen Ausforschung des Verdächtigen) entfernt bzw. gelöscht wurden.

 

Zu Frage 14:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 31. August 2012 wurden für die Installation von Videoüberwachungsanlagen insgesamt € 62.400,-- (gerundet) investiert:

 

Kosten für die Installation der Videoüberwachungsanlagen:

 

2010

2011

2012

Kärnten

2.900,--

10.300,--

-

Niederösterreich

-

-

9.000,--

Oberösterreich

6.000,--

-

-

Salzburg

-

1.600,--

-

Steiermark

   4.700,--

-

500,--

Tirol

-

   4.900,--

-

Wien

22.500,--

-

-

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Für das Jahr 2013 bestehen derzeit keine gesonderten budgetären Planungen für den Ankauf und die Installation von Videoüberwachungsanlagen sowie den Ankauf von Video-kameras und Videoüberwachungssystemen.

 

Zu Frage 17:

Die aus dem Budget des Bundesministeriums für Inneres zu bedeckenden Betriebskosten beliefen sich im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 31. August 2012 für die einzelnen Standorte monatlich wie folgt:

 

Monatlichen Betriebskosten in Euro für die einzelnen Standorte:

 

2010

2011

2012

Kärnten

Klagenfurt – Herrengasse

182,92

53,06

79,77

Villach – Lederergasse

keine Kosten

123,33

123,33

Niederösterreich

Flughafen Schwechat           

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Vösendorf SCS

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Wiener Neustadt – Herrengasse

1.121,56

2.055,77

1.328,26

Oberösterreich

Linz – Hinsenkampplatz

1.172,25

1.172,25

1.172,25

Linz – Altstadt

1.200,25

1.200,25

1.200,25

Ried – Hauptplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Salzburg

Salzburg – Rudolfskai

1.402,38

861,78

672,00

Salzburg – Südtirolerplatz

1.040,40

867,64

1.239,00

Steiermark

Graz – Jakominiplatz

392,12

221,95

247,43

Graz – Hauptbahnhof

2.112,32

keine Kosten

keine Kosten

Tirol

Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

252,85

213,16

213,16

Reutte – Lindenstraße

232,03

352,68

352,68

Lienz – Hauptplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Wien

Karlsplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Schwedenplatz

822,00

822,00

822,00

Schottenring

1.263,60

2.084,01

1.263,60

 

Zu Frage 18:

Betreffend die aufgewendete Stundenleistung für die Monitorbeobachtung, soweit diese nicht im Rahmen von Regeldiensten wahrgenommen wurde, sind für den Zeitraum vom                             1. Jänner 2010 bis 31. August 2012 für die einzelnen Standorte im Monatsdurchschnitt in Bezug auf den jährlichen Gesamtaufwand folgende Kosten angefallen (Basis 2010 – Richtwerte des Bundesministeriums für Finanzen für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten 2010 sowie Basis 2011 – 2012 Richtwerte des Bundesministeriums für Finanzen für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten 2011):

 

Monatlichen Personalkosten in Euro für die einzelnen Standorte:

 

2010

2011

2012

Kärnten

Klagenfurt – Herrengasse

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Villach – Lederergasse

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Niederösterreich

Flughafen Schwechat           

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Vösendorf SCS

3.752,30

4.151,34

4.148,70

Wiener Neustadt – Herrengasse

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Oberösterreich

Linz – Hinsenkampplatz und Altstadt

(gemeinsame Überwachung)

4.206,41

4.748,92

4.692,07

Ried – Hauptplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Salzburg

Salzburg – Rudolfskai

458,88

507,68

507,68

Salzburg – Südtirolerplatz

2.294,40

2.633,59

2.633,59

Steiermark

Graz – Jakominiplatz

172,08

190,38

214,08

Graz – Hauptbahnhof

172,08

keine Kosten

keine Kosten

Tirol

Innsbruck – Rapoldipark, Bogenmeile

2.609,88

2.887,43

2.887,43

Reutte – Lindenstraße

1.046,82

2.601,86

3.498,23

Lienz – Hauptplatz

1.453,12

2.115,33

761,52

Wien

Karlsplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Schwedenplatz

keine Kosten

keine Kosten

keine Kosten

Schottenring

210,33

keine Kosten

keine Kosten

 

Zu den Fragen 20 bis 22:

Erfahrungen, auch in anderen europäischen Staaten, die bereits länger mit dem Instrument Videoüberwachung arbeiten, zeigen, dass es durch den Einsatz der Videoüberwachung einerseits mittelfristig zu einem realen Rückgang der Deliktshäufigkeit kommt und andererseits „Verdrängungseffekte“ nicht ausgeschlossen werden können. In diesem Zu-sammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verdrängung von bestimmten Kriminalitäts-formen durchaus ein strategisches Ziel der Videoüberwachung sein kann.

 

Zu Frage 23:

Keine.