1243/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0080-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1241/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Ich verweise zunächst auf die Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen zu den Zahlen 1522/J-NR/2007 und 157/J-NR/2008; diese Reisen wurden von meiner Amtsvorgängerin durchgeführt.
Von meiner Bestellung zur Bundesministerin für Justiz (15. Jänner 2009) an bis zum Stichtag 1. März 2009 habe ich weder eine Flugreise im Inland noch im Ausland getätigt.
Zwei Bedienstete meines Ressorts (LStA Dr. Ihor Tarko und SChef DDr. Wolfgang Bogensberger) reisten mit Flugzeug (Linienflug der Austrian Airlines) nach Prag, die Flugkosten betrugen 1.530 Euro.
Zu 10 bis 12:
Diese Flugreisen waren auf Grund dienstlicher Notwendigkeiten (Teilnahme am informellen Rat der Justiz- und Innenminister) zu absolvieren.
Zu 13:
Wie bereits aus Anlass der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zl. 3887/J-NR/2008 näher ausgeführt, stehen mir keinerlei Daten für eine seriöse Berechnung der aufgrund von Dienstreisen entstehenden Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen zur Verfügung. Die Erhebung und Auswertung von Daten zur Berechnung der CO2-Emissionen könnte nur durch die Zuziehung externer Experten durchgeführt werden und würde jedenfalls einen Aufwand auslösen, der verwaltungsökonomisch nicht vertretbar erscheint.
. Mai 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)