12430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0242-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

 

Zur Zahl 12658/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle im Jahr 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2011 wurde 1.466 Personen Freigang gewährt (Mehrfachzählung möglich). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Zusammenhang mit der Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests zu sehen.

Zu 2 bis 8:

Bei Freigängern, die während eines Freigangs eine Straftat begehen, handelt es sich um wenige Einzelfälle, die statistisch nicht gesondert erfasst werden, zumal die vorbeugende Entscheidung über die Ablöse vom Freigang bereits im Verdachtsfall unverzüglich getroffen wird: Ergibt sich der Verdacht einer Straftat während des Freigangs oder verstößt der Freigänger sonst qualifiziert gegen die Bedingungen, wird diese Vollzugslockerung im Einzelfall sofort widerrufen, nur in einem Bruchteil der Fälle bestätigt sich ein solcher Anfangsverdacht auch. Eine allfällige Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt aber erst mit erheblichem zeitlichem Abstand.


Die Gründe für eine Ablöse vom Freigang können vielfältigster Natur sein und werden zwar beim einzelnen Insassen, aber nicht in Form einer abrufbaren Gesamtstatistik schematisch und in auswertbarer Form erfasst. Eine automationsunterstützte Auswertung der Gründe für Änderungen des Vollzugsplans ist nicht möglich.

Zu 9 und 10:

Der elektronischen Häftlingsverwaltung (IVV) sind freigängerspezifische Daten erst ab dem Jahr 2003 vollständig zu entnehmen. Seither hat sich die Zahl der Nichtrückkehrer vom Freigang mit stark fallender Tendenz wie folgt entwickelt (Wert für 2012 als Hochrechnung auf Grundlage von 5 Fällen in den ersten drei Quartalen):

 

Zum Stichtag 1. Oktober 2012 sind ein Österreicher und zwei Ausländer nach Nichtrückkehr von einem Freigang gemäß § 126 Abs. 3 StVG zur Fahndung ausgeschrieben.

Zu 11:

Zum Stichtag 1. Oktober 2012 befinden sich 449 Personen auf Freigang gemäß § 126 Abs. 3 StVG, davon sind 372 Personen Österreicher.

Zu 12:

Zum Stichtag 1. Oktober 2012 werden 1.405 Personen im gelockerten Vollzug angehalten, davon sind 965 Personen Österreicher.

 

Wien,        . November 2012

 

Dr. Beatrix Karl