12434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.11.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0249-I/A/15/2012
Wien, am 20. November 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12732/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 10:
Zu den vorliegenden Fragen ist grundsätzlich festzuhalten, dass nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten nur hinsichtlich der sogenannten Grundsatzgesetzgebung Bundessache sind, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind hingegen ausschließliche Landessache. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen fällt somit in den Kompetenzbereich der Länder.
Im Übrigen ist die Anzahl der Operationssäle auch nicht Gegenstand der Dokumentation in Krankenanstalten.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Zuständigkeit des Landes Wien keine inhaltlichen Ausführungen geben kann.