12434/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0249-I/A/15/2012

Wien, am 20. November 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12732/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 10:

Zu den vorliegenden Fragen ist grundsätzlich festzuhalten, dass nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten nur hinsichtlich der sogenannten Grundsatzgesetzgebung Bundessache sind, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind hingegen ausschließliche Landessache. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen fällt somit in den Kompetenzbereich der Länder.

Im Übrigen ist  die Anzahl der Operationssäle auch nicht Gegenstand der Dokumentation in Krankenanstalten.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Zuständigkeit des Landes Wien keine inhaltlichen Ausführungen geben kann.